§ 33 EStG

BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvR 512/65

Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, wonach die Aufwendungen jung verheirateter Eheleute zur Erstanschaffung ihrer Wohnungseinrichtung nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anzuerkennen sind, verstößt nicht gegen das Grundgesetz.