§ 362 ALR I 16

RG, 01.10.1884 - I 233/84

1. Sind die Bestimmungen des A.L.R. J. 16. §§. 359 - 362 durch die §§. 136. 274 C.P.O. beseitigt und ersetzt?
2. Inwiefern kann nach dem Allgem. Landrechte mit Gegenforderungen kompensiert werden, welche zur Zeit der Klagerhebung bereits verjährt sind?