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§ 416 ZPO
BGH, 24.06.1993 - IX ZR 96/92
§ 286 ZPO
§ 32 KO
§ 415 ZPO
§ 416 ZPO
Zur Beweiskraft öffentlicher und privater Urkunden.
Zum Begriff der unentgeltlichen Verfügung.
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