§ 286 ZPO

BGH, 09.03.1990 - V ZR 244/88

1. Bildet die von einem Minderjährigen erteilte Vollmacht mit einem Vertrag eine rechtliche Einheit, nimmt die Bevollmächtigung an der Genehmigungsfähigkeit des Vertrages teil.
2. Die Beweisnot einer Partei, die Parteivernehmung nach § 448 ZPO beantragt, führt nicht dazu, daß an ihre Behauptung ein geringerer Wahrscheinlichkeitsmaßstab anzulegen ist. Wohl aber ist an die Begründung, mit der der Tatrichter die Wahrscheinlichkeit verneint, eine erhöhte Anforderung zu stellen. Die Gründe müssen erkennen lassen, daß er die Beweisnot der Partei in Erwägung gezogen hat.

BGH, 28.02.1985 - III ZR 183/83

1.Bei einem betriebsbezogenen Darlehen hat der Darlehensgeber den Nachweis zu erbringen, daß er die Zahlungen an den Verhandlungspartner persönlich geleistet hat.
2. Bei Abschluß eines Darlehensvertrags im Rahmen des § 164 BGB trägt grundsätzlich derjenige die Beweislast, der behauptet, dabei nicht im eigenen Namen, sondern als Vertreter eines Dritten gehandelt zu haben.

RG, 05.11.1930 - I 150/30

1. Nach welchen Grundsätzen ist zu prüfen, ob ein einzelnes Werk der bildenden Kunst oder der Photographie in eine selbständige wissenschaftliche Arbeit ausschließlich zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen worden ist?
2. Die gesetzliche Regel ausschließlicher Urheberbefugnis im Verhältnis zu ihren Ausnahmen.
3. Was gehört zur deutlichen Angabe der Quelle, besonders bei Werken, die in Lieferungen erscheinen?
4. Muß schon die Feststellung der Schadensersatzpflicht deren Umfang begrenzen oder kann dies, wenn es sich um einen einzigen Anspruch handelt, dem künftigen Streit um den Leistungsantrag überlassen werden?