kurios

RG, 11.11.1918 - VI 242/18

Bildet bei vorhandener Beiwohnungsfähigkeit der Mangel der Zeugungs- oder Gebärfähigkeit unter keinen Umständen einen Eheanfechtungsgrund?

BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

Wer sich darauf beruft, das Gericht sei wegen eines in der mündlichen Verhandlung eingeschlafenen Richters nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen, muss konkrete Tatsachen vortragen, welche eine Konzentration des Richters auf die wesentlichen Vorgänge in der Verhandlung ausschließen.

BGH, 02.11.1966 - IV ZR 239/65

Inhalt der Verpflichtung zu ehelicher Lebensgemeinschaft und Bedeutung der Verletzung dieser Pflicht für die Zerrüttung der Ehe.

BGH, 06.10.1970 - 5 StR 199/70

Die Berufung des in der Hauptverhandlung zwar erschienenen, aber infolge Trunkenheit verhandlungsunfähigen Angeklagten ist nach § 329 Abs. 1 StPO zu verwerfen.