§ 500 CPO

RG, 03.01.1884 - I 490/83

1. Wann ist bei einem nach Grund und Betrag streitigen Klaganspruche über den Grund "vorab" entschieden?1
2. Ist ein Berufungsurteil, durch welches ohne Rechtsverletzung der Anspruch an sich für begründet erklärt, aber unter rechtsirrtümlicher Anwendung des §. 500 Ziff. 3 C.P.O. die Sache zur Entscheidung über den Betrag des Anspruches in die erste Instanz zurückverwiesen ist, ganz oder nur in dem letzteren Punkte vom Revisionsgerichte aufzuheben?

  • 1. Vgl. Bd. 5 Nr. 102 S. 376, Nr. 117 S. 412, Bd. 6 Nr. 13 S. 57, Bd. 8 Nr. 104 S. 361

RG, 14.10.1884 - II 203/84

Auslegung der Worte des §.500 C.P.O.: "insofern eine weitere Verhandlung der Sache erforderlich ist."