Unterliegt die Einrede des Schiedsvertrages (§ 274 Abs. 2 Nr. 3 C.P.O.) der Beschränkung des § 528 Abs. 1 Satz 1 C.P.O. auch dann, wenn das Verfahren erster Instanz schon vor dem 1. Januar 1900 beendet worden ist?
§ 528 CPO
RG, 23.04.1880 - III 603/80
Übereinkunft, daß die Fortentrichtung zugesagter Unterstützungsgelder von der Entscheidung eines sog. Familienrates abhängig sein soll. Freies oder billiges Ermessen? Inwiefern ist Auslegung einer Vertragsurkunde Revisionsgrund?