§ 581 BGB

RG, 11.12.1917 - III 288/17

Anwendung der §§ 581, 537 BGB. auf einen "Mietvertrag" über ein Hotel, dessen Einrichtung vom "Mieter" käuflich übernommen wurde.

RG, 14.01.1919 - III 336/18

1. Rechtliche Natur eines Vertrags über die Einräumung eines persönlichen Rechtes zur Ausnutzung eines Kiesbergs gegen Entgelt.
2. Anwendbarkeit der §§ 581 Abs. 2, 577 Satz 1, 571 Abs. 1 BGB. in einem Falle, wo sich der Verpächter im Pachtvertrage die Vorauszahlung des gesamten Pachtzinses bedungen und solche geleistet erhalten hat.