Muß derjenige, gegen welchen aus Grund des §. 667 C.P.O. eine Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel erhoben wird, in diesem Verfahren die ihm gemäß §. 686 gegen den Rechtsvorgänger des Klägers entstandenen Einwendungen geltend machen?
Muß derjenige, gegen welchen aus Grund des §. 667 C.P.O. eine Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel erhoben wird, in diesem Verfahren die ihm gemäß §. 686 gegen den Rechtsvorgänger des Klägers entstandenen Einwendungen geltend machen?