Unterliegt das einem Dienstverpflichteten gegebene Ruhegehaltsversprechen der Formvorschrift des § 761 BGB?
§ 761 BGB
RG, 08.10.1917 - IV 228/17
Ist in dem Vergleiche zwischen Miterben, nach welchem der eine Teil den Anspruch auf ein Kapital aufgibt und als Entschädigung für die Nutzungen des Kapitals einen lebenslänglichen Anspruch aus Zinsen erhält, ein Leibrentenversprechen im Sinne des § 761 BGB. zu finden?