§ 893 BGB

RG, 07.07.1917 - V 66/17

1. Gewähren die Vorschriften der §§ 892, 893 BGB. Schutz auch gegenüber persönlichen Ansprüchen des nicht eingetragenen Berechtigten, insbesondere wegen Verletzung des Eigentums gemäß § 823?
2. Stellt sich eine mit einem Parzellierungsvertrage verbundene Vollmacht zur Übertragung des Besitzes und der Nutzung an die Käufer der Grundstücke als ein Rechtsgeschäft dar, das eine Verfügung über das Recht enthält?