Besteht zwischen demjenigen, welcher gemäß §. 801 C.P.O. eine Geldsumme zur Sicherstellung des Arrestaten zur staatlichen Hinterlegungsstelle einzahlt, und dem Staate ein Vertrag im Sinne des §. 9 A.L.R. I. 14?
Hat das Allgem. Landrecht ein dem depositum irregulare gleichartiges Vertragsverhältnis normiert?