§ 801 CPO

RG, 17.05.1884 - I 127/84

Besteht zwischen demjenigen, welcher gemäß §. 801 C.P.O. eine Geldsumme zur Sicherstellung des Arrestaten zur staatlichen Hinterlegungsstelle einzahlt, und dem Staate ein Vertrag im Sinne des §. 9 A.L.R. I. 14?
Hat das Allgem. Landrecht ein dem depositum irregulare gleichartiges Vertragsverhältnis normiert?

RG, 23.05.1884 - IV 43/84

Ist bei der Entscheidung über das Gesuch um Erlassung einer einstweiligen Verfügung, welchem es an dem Erfordernisse der Glaubhaftmachung der Besorgnis einer Gefährdung des Rechtsanspruches gebricht, eine Prüfung der Frage, ob dem Gesuche unter der Voraussetzung der Sicherheitsleistung stattzugeben sei, auch in dem Falle vorzunehmen, wenn der Gesuchssteller sich zur Sicherheitsleistung nicht besonders erboten hat?