Zum Begriff der Gleichartigkeit der Waren im Sinne des Gesetzes zum Schutze der Warenbezeichnungen vom 12. Mai 1894, insbesondere des § 9 Abs. 1 Nr. 1.
§ 9 WZG
RG, 26.11.1920 - II 227/20
1. Unter welchen Voraussetzungen ist die Löschungsklage des § 9 Abs. 1 Nr. 3 WZG. begründet?
2. Kann die Löschungsklage des § 9 Abs. 1 Nr. 1 WZG. auf Umstände gestützt werden, die erst nach der Eintragung des angegriffenen Zeichens eingetreten sind?