Art. 307 HGB

RG, 14.12.1881 - I 624/81

Wird der redliche Erwerb im Sinne Artt. 306 u. 307 H. G. B. auch dadurch ausgeschlossen, daß die Unbekanntschaft des Erwerbers mit dem seinem Erwerbe entgegenstehenden Hindernisse auf eine grobe Verschuldung, einen unentschuldbaren Irrtum desselben zurückzuführen ist?