Kommentare: Art. 64 I GG: Nichternennung oder -entlassung eines Ministers durch den Bundespräsidenten

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Bundespräsident Heuss hat sich 1953 durchgesetzt: Nichternennung

Es ist bis heute einmalig: Der Bundespräsident überzeugt den Bundeskanzler, einen Minister nicht zu ernennen.So konkret geschehen während der Regierungsbildung 1953. Bundespräsident Theodor Heuss gab Bundeskanzer Konrad Adenauer explizit zu verstehen, dass er Thomas Dehler nicht zum Bundesminister der Justiz ernennen wolle. Das im Kontext, dass beide der FDP angehörten, beide -wie Konnrad Adenauer- im Parlamentarischen Rat waren, und Thomas Dehler bereits zuvor nach der ersten Bundestagswahl 1949 bis zur Bundestagswahl 1953 Bundesinnenminister war. Was hat Bundespräsident Theodor Heuss veranlasst, gegenüber dem Bundeskanzler zu erklären, er wolle Thomas Dehler nicht erneut ernennen? 1951 wurde das Bundesverfassungsgericht gegründet. Mit dessen Gründung war das Gericht erst im Amtsbereich des Bundesinnenministers, auch was den Haushalt des Gerichts betraf. Um seine Unabhängigkeit durchzusetzen hat das Bundesverfassungsgericht eine Statusdenkschrift verfasst, in der gefordert wurde, das das Gericht im Bundeshaushalt einen eigene Etat erhalten müsse,sowie auch organisatorisch sowie dienst- und aufsichtrechtlich vom Bundesinnenmínisterium getrennt werden müsse. Nach teils heftigen verbalen Angriffen von Bundesinnenminister Thomas Dehler gegen die Richterinnen und Richter des Gerichts setzte sich das Gericht mit seinen Forderungen durch. Die explizit in den Diskussionen im Parlamentarischen Rat angelegt waren. Bundespräsident Theodor Heuss wollte die Vorstellungen des Parlamentarischen Rats umgesetzt sehen. Und sah dies im konkreten Fall von Thomas Dehler konterkariert. Daher hat Bundespräsident Theodor Heuss gegenüber dem Bundeskanzler gegen die Ernennung argumentiert. Mit dem Ergebnis, das Bundeskanzler Konrad Adenauer auf seinen Vorschlag zur Ernennung von Thomas Dehler als Bundesinnenminister verzichte, den Vorschlag formell zurückzog. Dieses Beispiel dokumentiert den politischen Handlungsspielraum des Bundespräsidenten in konkreten politischen Kontexten bei der Ernennung von Bundesministern.

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