Kommentare: Das fahrlässige Erfolgsdelikt (§ 15 HS. 2 StGB) - Schema

Kommentare

Ergänzungen jederzeit möglich und erwünscht.

Dieses Schema ist weder abschließend, noch erhebt es irgendwelche Ansprüche auf Vollständigkeit. Es versteht sich vielmehr als eine von vielen Möglichkeiten für die Herangehensweise an Prüfungsaufgaben. Gedankenfolgen können auch dort, wo es nicht hervorgehoben ist, andere Verläufe und Schwerpunkte haben. Ferner kann und soll das Schema gern mit eigenen Ideen ergänzt und erweitert werden.

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