Kommentare: Art. 34 GG - Haftung bei Amtspflichtverletzung (Kommentar)

Kommentare

Amtshaftung

Schöne Theorie.
Behörden brechen ständig Recht.
Amtshaftungsanspüche sind in der Praxis kaum durchsetzbar - dazu gibt es zu viele Krähen bei Gericht.
Oft scheitert es schon daran, dass ein Richter in seiner freien Würdigung entscheidet, dass noch nicht alle anderen Rechtsmittel vollständig ausgeschöft wurden.
Die neue Variante: Summarische Prüfungen bei Gericht ohne weitere Anhörung, aber mit unanfechtbaren Gerichtsbeschlüssen.
Und dann dauert so ein Rechtsstreit zur Amtshaftung mehrere Jahre - wie gesagt - mit sehr ungewissen Ausgang.
Der Staat hat sich immerhin verpflichtet, seine Beschäftigten zu schützen.

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