Zur Anmerkung 1.:
Auf Seite 29 heißt es: "In der Eidesformel sollte zum Ausdruck kommen, dass der Bundespräsident nicht nur zum 'passiven', sondern auch zum zum 'aktiven' Schutz der Verfassung verpflichtet ist."
Weiter heiß es auf Seite 30 zum Amtseid des des Bundeskanzlers und der Bundesminister Art. 64 GG, was sachlogisch auch für den Bundespräsidenten gilt: "Durch die Formulierung des Eides nach dem auch vom Bundespräsidenten zu leistenden Eid wird zum Ausdruck gebracht, dass Bundeskanzler und Bundesminister Gesetze und Verfassung in Fällen akuter Gefahr auch aktiv zu verteidigen verpflichtet sind."
Kommentare
Art. 56 GG
Zur Anmerkung 1.:
Auf Seite 29 heißt es: "In der Eidesformel sollte zum Ausdruck kommen, dass der Bundespräsident nicht nur zum 'passiven', sondern auch zum zum 'aktiven' Schutz der Verfassung verpflichtet ist."
Weiter heiß es auf Seite 30 zum Amtseid des des Bundeskanzlers und der Bundesminister Art. 64 GG, was sachlogisch auch für den Bundespräsidenten gilt: "Durch die Formulierung des Eides nach dem auch vom Bundespräsidenten zu leistenden Eid wird zum Ausdruck gebracht, dass Bundeskanzler und Bundesminister Gesetze und Verfassung in Fällen akuter Gefahr auch aktiv zu verteidigen verpflichtet sind."
Erledigt
Danke für den Verbesserungsvorschlag! Das wurde in die Fn. eingearbeitet.