Kommentare: § 2 DSchG BW - Gegenstand des Denkmalschutzes (Kommentar)

Kommentare

Ergänzungsmöglichkeiten

Die Kommentierung bietet durchaus noch Ergänzungsmöglichkeiten. Das sind insbesondere beispielsweise:

  • Die Einleitung,
  • die einzelnen Schutzgründe können mit Einzelfallbeispielen angereichert werden,
  • bei der Rechtsfolge kann noch etwas zu den Kulturdenkmalen vor Inkrafttreten des DSchG BW formuliert werden.

Danke!

Sehr geehrter Herr Blok,
ich hätte nicht gedacht, dass es mittlerweile solche Spezialliteratur im Internet gibt. Danke, dass Sie Ihr Wissen mit uns teilen!

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