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Rechtsanwalt Thorsten Post, Ludwigslust – Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Weitere Informationen unter www.recht-in-ludwigslust.de/schwerpunkte/erbrecht/.

Kommentare: § 2314 BGB - Auskunftspflicht des Erben (Kommentar)

Kommentare

Unglaublich guter und

Unglaublich guter und praxisnaher Kommentar. Werden weitere im Dunstkreis folgen?

Weitere Kommentierungen im Erbrecht

Vielen Dank für die freundliche Rückmeldung. Ja, weitere Kommentierungen sind geplant. Zunächst soll der Pflichtteilsbereich weiter vertieft werden, insbesondere mit § 2325 BGB zur Pflichtteilsergänzung. Daneben stehen mit § 2229 BGB zur Testierfähigkeit und § 2042 BGB zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft weitere praxisrelevante Vorschriften auf der Liste.

Rechtsanwalt Thorsten Post, Ludwigslust – Tätigkeitsschwerpunkt Erbrecht. Weitere Informationen unter www.recht-in-ludwigslust.de/schwerpunkte/erbrecht/.

Verbesserungsvorschlag

Bei Rn. 233 wird auf Buchstaben ("unten Q.", "unten R") statt auf die entsprechenden Ziffern des automatisch erstellten Inhaltsverzeichnisses (immer nummerisch) verwiesen.

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