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Die Allgemeine Prüfungsstruktur der Freiheitsgrundrechte
A) Allgemeine Aufbauregeln1
- Freiheitsrechte vor Gleichheitsrechten
- Spezielle Freiheitsrechte vor allgemeinen Freiheitsrechten
Konsequenz für den Klausurenaufbau:
- Besondere Freiheitsrechte (z. B. Art. 5, 8, 12, 14 GG)
- Allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 I 1 GG)
- Besondere Gleichheitsrechte (Art. 3 II, III, Art. 6 V, Art. 33 I – III, Art. 38 GG)
- Allgemeiner Gleichheitssatz (Art. 3 I GG)
B) Übersicht, Freiheitsgrundrechte: Aufbauschema bei Grundrechtsverletzung durch Gesetz
[Obersatz] Das Gesetz XY verletzt das Grundrecht des/der … auf … aus Art. … GG, wenn es in den Schutzbereich eingreift, ohne verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.
I. Schutzbereich
- Sachlicher Schutzbereich (tangierter Inhalt des Grundrechts?)2
- Persönlicher Schutzbereich (Bürgerrechte oder Jedermannsgrundrechte?)3
II. Eingriff
- Klassischer Eingriffsbegriff: Jedes Handeln des Staates, das unmittelbar und gezielt durch ein Ge- oder Verbot zu einer Verkürzung grundrechtlicher Freiheiten führt.4
- Faktischer/weiter Eingriffsbegriff: Jedes staatliche Handeln, das dem Einzelnen ein Verhalten, das in den Schutzbereich eines Grundrechts fällt, ganz oder teilweise unmöglich macht, erschwert – unabhängig ob die Folge final oder unbeabsichtigt, mittelbar oder unmittelbar, rechtlich oder faktisch, mit oder ohne Befehl und Zwang erfolgt, wobei bloße Bagatellen nicht erfasst sind.5
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung6
- Einschränkbarkeit des Grundrechts
a) Bei Grundrechten mit qualifizierten Gesetzesvorbehalt: Einhaltung der durch das Grundgesetz bestimmten Qualifikationsmerkmale
b) Bei Grundrechten ohne Gesetzesvorbehalt: Schutz von kollidierendem Verfassungsrecht - Formelle Verfassungsmäßigkeit
a) Zuständigkeit
b) Verfahren
c) Form, insbesondere Zitiergebot (Art. 19 I 2 GG) - Materielle Verfassungsmäßigkeit
a) Verhältnismäßigkeit7
aa) Legitimer Zweck
bb) Geeignetheit
cc) Erforderlichkeit
dd) Angemessenheit (o. a. Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn)
b) Sonstiges materielles Verfassungsrecht
C) Übersicht, Freiheitsgrundrechte: Aufbauschema bei Grundrechtsverletzungen aufgrund eines Gesetzes (in der Regel Einzelakt)
[Obersatz] Die Maßnahme XY verletzt das Grundrecht des/der … auf … aus Art. … GG, wenn es in den Schutzbereich eingreift, ohne verfassungsrechtlich gerechtfertigt zu sein.
I. Schutzbereich
- Sachlicher Schutzbereich
- Persönlicher Schutzbereich
II. Eingriff
(Wie oben)
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung
- Vorliegen einer verfassungsgemäßen Eingriffsgrundlage (Gesetz)
a) Einschränkbarkeit des Grundrechts
b) Formelle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes
c) Materielle Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes - Verfassungsmäßigkeit der Umsetzungsmaßnahme (in der Regel Einzelakt, z. B. VA i. S. d. § 35 VwVfG)
a) Formelle Verfassungsmäßigkeit
aa) Zuständigkeit
bb) Verfahren
cc) Form
b) Materielle Verfassungsmäßigkeit
aa) Liegen die Voraussetzungen der Eingriffsgrundlage vor?
bb) Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung der Eingriffsgrundlage unter Umständen
cc) Verhältnismäßigkeit
dd) Sonstiges materielles Verfassungsrecht
- 1. Jarass/Pieroth, GG, Vorb. vor Art. 1, Rz. 2, 5 ff., 14 ff.
- 2. Jarass/Pieroth, GG, Vorb. vor Art. 1, Rz. 19 – 21.
- 3. Jarass/Pieroth, GG, Vorb. vor Art. 1, Rz. 22 f.
- 4. Jarass/Pieroth, GG, Vorb. vor Art. 1, Rz. 27.
- 5. BVerfGE 6, 32 (37 ff.); st. Rspr.; Jarass/Pieroth, GG, Vorb. vor Art. 1, Rz. 24 ff.
- 6. Jarass/Pieroth, GG, Vorb. vor Art. 1, Rz. 37 ff.
- 7. Ipsen, StaatsR II, Rz. 182 – 195; Voßkuhle, JuS 2007, S. 429.