Aktuelle Nachrichten
21/2820: Kleine Anfrage Hintergründe einer möglichen Übernahme der Commerzbank durch die italienische UniCredit im Hinblick auf den Wechsel eines ehemaligen Bundesfinanzministers in die Privatwirtschaft (PDF)
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21/2830: Antrag Private Altersvorsorge modernisieren - ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen (PDF)
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21/2827: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2546 - Ideologiefreien, innovativen Pflanzenschutz gewährleisten - Wet
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21/2826: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2547 - Düngeverordnung reformieren - Bedarfsgerechte Düngung nach gute
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21/2825: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2549 - Marktstellung der Landwirte stärken - Faire Wettbewerbsbedingun
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21/2824: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Stephan Protschka, Peter Felser, Danny Meiners, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/2548 - Entlastung der Landwirtschaft durch Bürokratieabbau und Deregul
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21/2828: Unterrichtung über die gemäß § 93 der Geschäftsordnung an die Ausschüsse überwiesenen bzw. nicht überwiesenen Unionsdokumente (Eingangszeitraum: 18. bis 24. Oktober 2025) (PDF)
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21/2823: Antrag Primärversorgung gesetzlich verankern - Die Versorgung der Patientinnen und Patienten bedarfsgerecht steuern, Fachkräfte entlasten (PDF)
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21/2819: Beschlussempfehlung und Bericht zu dem Antrag der Abgeordneten Corinna Rüffer, Timon Dzienus, Leon Eckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/1545 - Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken - Die F
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Bundestag beschließt Online-Verfahren an Gerichten und senkt Stromsteuer
Der Bundestag hat den Weg dafür freigemacht, Online-Verfahren an einzelnen Zivilgerichten zu erproben. Länger dauert es dagegen bei den E-Akten in der Justiz. Außerdem sinkt die Stromsteuer für manche Unternehmen, das "Energy Sharing" wird leichter und die Schienenmaut soll nicht weiter steigen.
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Anträge zur Stärkung der digitalen Souveränität erörtert
Um die Stärkung der digitalen Souveränität ging es bei einer Parlamentsdebatte am Freitag, 14. November 2025. Anlass waren zwei Initiativen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Ihren Antrag mit dem Titel „Strategie zur Digitalen Souveränität – Für eine selbstbestimmte digitale Zukunft Deutschlands und Europas“ (21/2726) wurde im Anschluss an die halbstündige Aussprache direkt abgestimmt und abglehnt. Dafür stimmten nur die Grünen, dagegen votierten CDU/CSU, AfD und SPD. Die Linke enthielt sich. Den Antrag mit dem Titel „Vertrauenswürdige Künstliche Intelligenz ermöglichen – Umsetzung der europäischen KI-Verordnung in Deutschland beschleunigen, Innovation fördern und digitale Souveränität stärken“ (21/2349) überwies der Bundestag zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Federführend ist der Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Abgelehnter Antrag der Grünen Die Grünen forderten die Bundesregierung in ihrem abgelehnten Antrag (21/2726) auf, spätestens bis Ende des ersten Quartals 2026 eine umfassende Bestandsaufnahme der digitalen Abhängigkeiten Deutschlands vorzulegen. In einer unabhängigen Untersuchung müsse systematisch erfasst werden, in welchen Bereichen Abhängigkeiten von außereuropäischen Anbietern bestehen, welche Risiken dadurch entstehen und welche offenen, europäischen Lösungen vorhanden sind; heißt es in dem Antrag. Die Abgeordneten forderten von der Bundesregierung, auf Grundlage der Bestandaufnahme eine nationale Strategie für digitale Souveränität zu entwickeln. Diese solle messbare Ziele, Zeitpläne und Zuständigkeiten festlegen und „sektorübergreifende Maßnahmen benennen, um Abhängigkeiten schrittweise zu verringern und europäische Handlungsfähigkeit zu stärken“, heißt es in dem Antrag weiter. Dazu gehörten unter anderem messbare Ziele für Open Source, ausreichende Mittel für digitale Souveränität im Bundeshaushalt und eine Modernisierung des Vergaberechts, sodass „offene Standards, Schnittstellen und Open-Source-Lösungen Vorrang haben“. Überwiesener Antrag der Grünen Die Angeordneten fordern die Bundesregierung mit dem Antrag (21/2349) auf, das Umsetzungsgesetz für die europäische KI-Verordnung (AI Act) noch im Jahr 2025 zur Beratung in den Bundestag zu geben. Ziel der Grünen ist es, dass „ausreichend Planstellen und Sachmittel für die als Marktüberwachungs- und Beschwerdestelle zu benennende Bundesnetzagentur“ eingerichtet werden und die Stellen zeitnah mit Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes besetzt werden. Die Fraktion fordert außerdem, dass die im Durchführungsgesetz vorgesehene Unabhängige KI-Marktüberwachungskammer so ausgestaltet wird, dass ihre „unionsrechtlich gebotene Unabhängigkeit“ gewährleistet ist. Hierfür müsse ihre Organisation nach dem Vorbild des Digitale-Dienste-Gesetzes in einer eigenständigen Abteilung mit eigener Leitung verankert werden, schreiben die Abgeordneten. Zugleich solle geprüft werden, ob die Aufsicht über EU-Digitalgesetze unter dem Dach einer gemeinsamen Koordinierungsstelle gebündelt werden könne. Digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen Klarer im Durchführungsgesetz geregelt sehen wollen die Abgeordneten darüber hinaus auch die Zusammenarbeit zwischen der zuständigen Marktüberwachungsbehörde und anderen Aufsichtsbehörden. Dafür sei eine „gemeinsame digitale Plattform mit Verbindungsschnittstellen“ nötig, die eine kollaborative, effiziente und zielführende Aufsicht gewährleiste. Im Hinblick auf innovationsfördernde Maßnahmen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die Open-Source-Community berücksichtigt werde, um „die Entwicklung transparenter, nachhaltiger und souveräner KI-Systeme zu fördern“. Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung zudem auf, sicherzustellen, dass alle öffentlichen Einrichtungen notwendige Ressourcen, Infrastrukturen und Qualifizierungsmaßnahmen erhalten, um die Anforderungen der KI-Verordnung umsetzen zu können. (lbr/hau/14.11.2024)
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Essential Corporate News – Week ending 14 November 2025
On 13 November 2025, the Financial Reporting Council (FRC) published its Annual Review of Corporate Governance Reporting. This analyses reporting trends and practices among 100 UK-listed companies against the 2018 UK Corporate Governance Code (Code).
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zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung - Drucksachen 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15 - Entwurf eines Gesetzes über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz - SchuBerDG) (PDF)
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European Parliament votes to adopt Omnibus proposal amending CSRD and CS3D
On 13 November 2025, the European Parliament adopted (subject to certain amendments) the substantive Omnibus Directive which was proposed by the European Commission on 26 February 2025 (see our previous briefing here). The Omnibus proposal has now been referred to the Committee of Legal Affairs to proceed to the trilogue negotiations.
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Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher geregelt
Der Bundestag hat am Freitag, 14. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den einen Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (Schuldnerberatungsdienstegesetz, 21/1847, 21/2458, 21/2669 Nr. 15) in der vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz geänderten Fassung (21/2774) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke Zuvor war in zweiter Beratung ein Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (21/2788) abgelehnt worden. Zugestimmt hatten neben der Linken nur die Grünen. CDU/CSU, AfD und SPD lehnten den Änderungsantrag ab. Keine Mehrheit fand in dritter Beratung auch ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2789) zu dem Gesetzentwurf. Neben den Grünen stimmte nur Die Linke dafür, Union, AfD und SPD lehnten ihn ab. Mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen beschloss das Parlament eine Entschließung zu dem Gesetz. Dagegen stimmten die AfD und Die Linke. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher (21/1847) werden Vorgaben der EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2023 / 2225 in deutsches Recht umgesetzt. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher, die Schwierigkeiten bei der Erfüllung ihrer finanziellen Verpflichtungen haben oder haben könnten, Zugang zu unabhängigen Schuldnerberatungsdiensten erhalten, für die nur begrenzte Entgelte zu entrichten sind. Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, die entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften bis spätestens 20. November 2025 umzusetzen. Vorgesehen ist, dass die Länder die Verfügbarkeit unabhängiger Schuldnerberatungsdienste sicherstellen. Diese Dienste sollen für Verbraucherinnen und Verbraucher „grundsätzlich kostenlos“ sein. Die Erhebung eines begrenzten Entgelts ist demnach möglich, sofern es höchstens die Betriebskosten deckt und keine unangemessene Belastung für die Verbraucher darstellt. Vorgesehen sind zudem jährliche Berichtspflichten der Länder an das Bundesministerium der Justiz sowie des Ministeriums an die Europäische Kommission über die Zahl der vorhandenen Beratungsstellen. In Deutschland gibt es laut Bundesregierung rund 1.380 Schuldnerberatungsstellen. Verlässliche Daten zu deren geografischer Verteilung, Ausstattung oder Wartezeiten lägen jedoch nicht vor, „auf deren Grundlage sich die Notwendigkeit oder der Umfang eines Ausbaus der Beratungskapazitäten prognostizieren ließe“. Daher lasse sich der finanzielle Mehraufwand auf Seiten der Länder nicht im Vorhinein quantifizieren. Änderungen im Rechtsausschuss Der Rechtsausschuss hatte am 12. November auf Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD noch zwei Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Zum einen wird im Schuldnerberatungsdienstegesetz festgeschrieben, dass die Dienste für Verbraucher „kostenlos angeboten werden“. Ein „begrenztes“ Entgelt ist demnach nur in „besonders begründeten Ausnahmefällen“ zulässig. Ursprünglich hatte der Entwurf vorgesehen, dass die Beratung „grundsätzlich kostenlos“ anzubieten ist und die Möglichkeit für ein „begrenztes Entgelt“ eingeräumt. Dies war in den parlamentarischen Beratungen zu dem Gesetzentwurf sowohl von Abgeordneten als auch von Sachverständigen kritisiert worden. Zum anderen wird durch die Änderungen nun ausführlicher im Normtext dargelegt, wer Schuldnerberatungsdienste im Sinne des Gesetzes erbringen darf. Dazu wird definiert, was unter einem unabhängigen professionellen Anbieter zu verstehen ist. Auch diese Forderung war im parlamentarischen Verfahren erhoben worden. Entschließung verabschiedet Die Bundesregierung wird in der verabschiedeten Entschließung aufgefordert, gemeinsam mit den Ländern einen Vorschlag zu entwickeln, der dazu führt, eine auskömmliche Finanzierung und damit die Zukunftsfähigkeit der Schuldnerberatung in Deutschland – auch im Hinblick auf die Kostenfreiheit – zu sichern. Die Entwicklung dieses Vorschlags soll eine Prüfung der verpflichtenden Beteiligung privater Gläubiger an der Finanzierung der Schuldnerberatung einschließen. Die Prüfung soll auch umfassen, wie es durch Verfahrensverschlankungen, Änderungen im Verbraucherinsolvenzrecht und die Digitalisierung von Schuldnerberatungsprozessen und Verbraucherinsolvenzverfahren zu besseren und schnelleren Ergebnissen und gleichzeitig zu Kosteneinsparungen kommen kann. Dies soll ermöglichen, dass die Länder dadurch frei werdende Mittel der Schuldnerberatung zur Verfügung stellen können. Der Rechtsausschuss des Bundestages erwartet zu den Forderungen der Entschließung einen Bericht bis zum 31. Januar 2027. Änderungs- und Entschließungsantrag Die Linke hatte in ihrem Änderungsantrag (21/2788) unter anderem einen Anspruch auf Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten für Verbraucher verlangt. Eine solche Regelung sei erforderlich, um Klarheit über den Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten zu schaffen. Der Regierungsentwurf verbleibt mit dem dortigen Sicherstellungsauftrag hinter den Anforderungen der Verbraucherkreditrichtlinie, insbesondere der Voraussetzung eines leichten und gleichwertigen Zugangs zurück und erfülle damit auch nicht die Erfordernisse für eine bundeseinheitliche Regelung. Die Grünen hatten in ihrem abgelehnten Entschließungsantrag (21/2789) unter anderem verlangt, von einer Entgelterhebung für Schuldnerberatungsdienste abzusehen und stattdessen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass unabhängige Schuldnerberatungsdienste bundeseinheitlich kostenlos für alle Menschen zur Verfügung gestellt werden können. Auch sollte der Zugang zu Schuldnerberatungsdiensten bundeseinheitlich definiert werden, was Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen betrifft. Bisher teilweise von Beratung ausgeschlossene Gruppen wie Rentnerinnen und Rentner, Studierende, Erwerbstätige oder Kleinselbstständige sollten Zugang erhalten. Stellungnahme des Bundesrates In ihrer Stellungnahme (21/2458) warnt die Länderkammer vor „erheblichen Mehrkosten“ für Länder und Kommunen, die sich aus der Pflicht ergeben könnten, Beratungsangebote künftig für alle Verbraucherinnen und Verbraucher sicherzustellen. Der Entwurf erweitere den Kreis der Ratsuchenden über die bisherige soziale Schuldnerberatung nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch hinaus. Der Bundesrat kritisiert, dass der Gesetzentwurf keine konkreten Angaben zu den finanziellen Folgen enthalte und fordert den Bund auf, „seine Angaben zu den Mehrausgaben, die den Ländern und Kommunen durch das Bundesgesetz entstehen würden, zu konkretisieren“. Sollten sich daraus relevante Mehrbelastungen ergeben, sei „sicherzustellen, dass die aus der bundesgesetzlichen Verpflichtung von Ländern und Kommunen resultierenden Ausgaben durch den Bund kompensiert werden“. Zudem bittet die Länderkammer um eine Übergangsregelung, um den Ländern mehr Zeit für die Umsetzung zu geben. Darüber hinaus regt der Bundesrat an, private Gläubiger – etwa Banken, Zahlungsdienstleister oder Inkassounternehmen – an der Finanzierung unabhängiger Schuldnerberatungsdienste zu beteiligen. Angesichts der angespannten Haushaltslage sei es „notwendig, eine finanzielle Beteiligung nach dem Veranlasserprinzip für diejenigen zu prüfen, die einerseits durch bestimmte neue Bezahlmodelle (zumindest teilweise) mit zur Verschuldung beitragen und andererseits von der Schuldnerberatung unmittelbar profitieren“. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt die Forderungen ab. Nach ihrer Gegenäußerung entstünden durch das Gesetz keine wesentlichen Mehrkosten, da die Beratungsstrukturen bereits gut ausgebaut seien. „Nach derzeitigem Kenntnisstand und auf Grundlage der vorhandenen Daten entstehen aus den genannten Gründen keine wesentlichen Mehrausgaben für die Länder und Kommunen“, heißt es darin. Die Bundesregierung verweist zudem auf eine Prognose, nach der eine Zunahme der Beratungsfälle um ein Prozent zum Vergleichsjahr 2024 zu einer Kostensteigerung von deutschlandweit fünf Millionen Euro führen würde. Eine finanzielle Kompensation zugunsten der Länder komme zudem „aus finanzverfassungsrechtlichen Gründen nicht in Betracht“. Auch eine Beteiligung privater Gläubiger sei im Rahmen der EU-Verbraucherkreditrichtlinie nicht vorgesehen. (scr/12.11.2025)
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VIa ZR 1446/22, Entscheidung vom 11.11.2025
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VIa ZR 666/22, Entscheidung vom 11.11.2025
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IV ZR 109/24, Entscheidung vom 05.11.2025
Leitsatzentscheidung
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II ZR 147/24, Entscheidung vom 28.10.2025
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III ZR 147/24, Entscheidung vom 23.10.2025
Leitsatzentscheidung
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