Aktuelle Nachrichten

2026 Annual Litigation Trends Survey highlights

Norton Rose Fulbright - 14.01.2026
Our 2026 Annual Litigation Trends Survey points to a litigation environment shaped by heightened cybersecurity and data privacy risk and a more fragmented regulatory landscape.

Experten: Verzicht und Nachteile für pflegende Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die einem pflegebedürftigen Familienmitglied beistehen, brauchen mehr Hilfe. Darin waren sich die Sachverständigen und die Mitglieder der Kinderkommission (Kiko) einig, die am Mittwoch, 14. Januar 2026, im Fachgespräch zum Thema: „Blinde Flecken (2. Teil) – Young Carers in Deutschland: Wenn Kinder Eltern unterstützen“ den Blick auf diesen Personenkreis lenkten. Das Fachgespräch zum 1. Teil fand am 3. Dezember 2025 statt. Ob persönliche Scham, Angst vor Stigmatisierung und Nachteilen, mangelnde Informationen, fehlende Fachkenntnisse bei Bezugspersonen, klamme Finanzen oder Säulen-Mentalität der Verwaltung: Daraus türmen sich allzu oft schwer zu überwindende Hürden auf, die verhindern, dass Betroffene Unterstützung finden, erläuterten die Experten. Knapp 480.000 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren betrifft dies laut Bundesregierung in Deutschland - eine überraschend hohe Zahl, fand Michael Hose (CDU/CSU), Vorsitzender der Kinderkommission. Die Kiko werde sich des Themas annehmen, es in die Öffentlichkeit tragen und in die politische Arbeit im Bundestag einbringen. "Eine Frage des Kinderschutzes" Was deren Einsatz für pflegende Kinder bedeutet, skizzierte Prof. Dr. Silke Wiegand-Grefe von der Forschungsgruppe Familienambulanz des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf. So übernähmen sie oft sowohl Aufgaben der körperlichen Pflege, der Haushaltsführung und Organisation und leisteten darüber hinaus emotionale Unterstützung für die suchtkranke Mutter oder den pflegebedürftigen Bruder. In der Folge bekämen Kinder und Jugendliche oft selbst nicht nur Nachteile in ihrem sozialen Umfeld sowie gesundheitliche Probleme, sondern gerieten auch bei ihren schulischen Leistungen in Rückstand. Lehrkräfte allerdings würden Young Carers oft nicht erkennen. Schließlich sei es eine Frage des Kinderschutzes, wenn die Grenzen zwischen familiärer Mithilfe und entwicklungsgefährdender Überforderung verschwimmen würden. Studien zeigten, dass regelmäßige, zeitaufwändige und emotional belastende Care-Arbeit langfristige Auswirkungen auf die psychosoziale Entwicklung der Betroffenen haben könne. Von der Politik forderte die Medizinerin, daran zu arbeiten, die fragmentierten Zuständigkeiten zwischen Jugendhilfe, Gesundheits- und Bildungssystem zu überwinden und Fachkräfte fortzubilden, um betroffene Kinder aufzuspüren. Leistungen für Betroffene gelte es besser zugänglich zu machen und an der Familie als ganzer statt nur auf den individuellen Krankheitsfall auszurichten, um betroffene Kinder zu erreichen. Neben Jugendamt und Psychiatrie komme der Schule eine entscheidende Bedeutung zu, wo Kinder sich an einen Vertrauenslehrer wenden können müssten. Anti-Stigma-Arbeit Stefan Schneider vom Verein „Seelenerbe“ erläuterte aus der Perspektive betroffener Kinder, die heute erwachsen sind, was es bedeutet, psychisch erkrankte Eltern zu haben. Der Umgang mit dem Thema sei für Betroffene mit großer Scham verbunden, als Kinder ebenso wie als Erwachsene. Im Verein bestärkten Betroffene sich gegenseitig, berichteten einander, was sie erlebt haben und wie sie damit umgegangen sind, in Vorträgen und Workshops werde Fachkräften Erfahrungswissen zur Verfügung gestellt. Dabei stelle man das Kind und seine Familie und nicht die Krankheit der Eltern in den Vordergrund. Die wirksamste Anti-Stigma-Arbeit sei, wenn Betroffene von anderen Betroffenen erführen, dass es sich bei pflegebedürftigen Angehörigen um ein gesellschaftliches Phänomen handelt, mit dem man nicht allein ist und für das man sich nicht schämen muss. Vor allem Kinder müssten erfahren, dass sie mit ihren Problemen nicht allein gelassen werden. Es gebe mittlerweile zahlreiche gute Ansätze und Angebote, um zu helfen. Aber diese müssten nun in die Umsetzung kommen und flächendeckend bundesweit zugänglich gemacht werden. Freizeitausgleich für pflegende Kinder Ob die 14-jährige Lina, die ihren schwer beeinträchtigten Bruder betreut, der 12-jährige Minou, der mit seiner alleinerziehenden Mutter die demenzerkrankte Oma versorgt oder Leon, der seit seinem achten Lebensjahr mit seiner nach einer Geburt schwererkrankten Mutter zusammenlebt: Sie haben Zugang zu dem Familienzentrum vom Projekt „Windschatten“ in Berlin, erklärte Benjamin Salzmann vom Projekt „Windschatten“ der Ernst Freiberger-Stiftung, einem Familienzentrum für Kinder und Familien, die von Behinderung oder Krankheit betroffen sind. Sein Haus biete Freizeitausgleich für pflegende Kinder, damit diese mit ihresgleichen in Kontakt kommen, gewähre finanzielle Hilfe, damit Betroffene eine normale Kindheit erleben können und nehme auch die Eltern mit an Bord. Young Carer seien meist sehr selbständig und organisiert, da sie allein eine immense Verantwortung zu tragen hätten. Komme es zu andauernden Situationen, die nicht mehr alltagsangemessen seien, drohe jedoch eine Überforderung. Die sorgenden Kinder verzichteten auf viel Freizeit, wie sie ihren Altersgenossen zur Verfügung stehe, verfügten über keinen Rückzugsraum und hätten häufig Schulprobleme. Eine Abhilfe stelle es bereits dar, wenn es gelinge, die Aufgaben auf mehrere Schultern zu verteilen. 20 Prozent der Kinder in Deutschland, also jedes fünfte Kind, lebe mit einem chronisch erkrankten oder behinderten Familienmitglied, 13 Prozent aller Kinder seien Young Carer, sagte Salzmann. Die Politik solle die Schwellen für Hilfen an die Kinder senken. Ebenso wie Anlaufstellen vor Ort brauche es Fachkräfte, die Hausbesuche machten. Keinesfalls sollten die Jugendämter einem weiteren Spardruck ausgesetzt werden. Analog zur existierenden Demenz-Strategie könne man über ein nationale Young Carer-Strategie nachdenken. (ll/15.01.2026)

2026 Annual Litigation Trends Survey

Norton Rose Fulbright - 14.01.2026
Norton Rose Fulbright has released its 2026 Annual Litigation Trends Survey, analyzing litigation trends across the legal landscape.

Luxembourg moves towards greater flexibility for SARL incorporations

Norton Rose Fulbright - 14.01.2026
Currently, setting up a SARL in the Grand Duchy of Luxembourg requires a fully paid-up minimum share capital of €12,000 on incorporation—a requirement that often delays company setup and reduces competitiveness.

Kind stirbt bei fehlerhafter Narkose: Handelte Arzt mit Verdeckungsabsicht?

beck-aktuell - 14.01.2026
Ein Zahnarzt aus Hessen tötete bei einer Zahnbehandlung eine Vierjährige, weil er ihr ein verunreinigtes Narkosemittel spritzte. Der BGH hob das Urteil gegen den Mann auf – möglicherweise handele es sich um Mord, nicht um Totschlag.

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Post-Quanten-Kryptografie: G7 Cyber Expert Group veröffentlicht Fahrplan

Quantencomputer werden neue Möglichkeiten eröffnen - für Unternehmen des Finanzsektors, aber auch für kriminelle Akteure. Umso wichtiger ist es, die Risiken frühzeitig zu erkennen und zu handeln. Die G7 Cyber Expert Group hat dafür einen konkreten Fahrplan entwickelt.
Kategorien: Finanzen

Sachverständige uneins bei Terrorismusstrafrecht

Recht und Verbraucherschutz/Anhörung Die Umsetzung von EU-Vorgaben zum Terrorismusstrafrecht war am Mittwoch Gegenstand einer Anhörung im Rechtsausschuss.

3 Jahre nach Verurteilung: Ex-Vereinschef von Alemannia Aachen durfte mit Namen genannt werden

beck-aktuell - 14.01.2026

Erst wurde der Ex-Manager im Zusammenhang mit der Insolvenz des Fußballvereins Alemannia Aachen wegen Bankrotts verurteilt, drei Jahre später arbeitete er für eine Bank in der Fußballbranche. Eine Berichterstattung darüber ist von der Pressefreiheit gedeckt, entschied der BGH.



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Hitzige Debatte zum Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin

Nach dem mutmaßlich linksextremistischen Anschlag vom 3. Januar auf die Stromversorgung im Berliner Südwesten ist es am Mittwoch, 14. Januar 2026, im Bundestag zu einem heftigen Schlagabtausch über das Krisenmanagement gekommen. In einer von der AfD-Fraktion beantragten Aktuellen Stunde nannte ihr Abgeordneter Dr. Gottfried Curio es einen "nationalen Notstand", dass 100.000 Berliner infolge des Terroranschlags "bei eisigen Temperaturen ohne Heizung und Warmwasser, ohne Licht oder Kommunikationsmöglichkeit" gewesen seien. Dabei wäre es "aus der Fürsorgepflicht des Staates gegenüber seinen Bürgern dringend geboten" gewesen, die Menschen auf Staatskosten auf Hotels zu verteilen und zu versorgen. Geschehen sei jedoch nichts. Erst nach einigen Tagen hätten CDU und SPD mitgeteilt, dass Hotelkosten übernommen würden. "Die Bürger bleiben allein", beklagte Curio und sprach von einem "eklatanten Staatsversagen". Die Antwort der Regierung sei ein "einziges Kommunikations- und Organisationsdesaster" gewesen. Wer seinen Schutzauftrag "so eklatant vernachlässigt", sei unfähig, das Amt zu führen. CDU/CSU: Berlin-Bashing undankbar Dr. Jan-Marco Luczak (CDU/CSU) sagte, wer den linksterroristischen Anschlag wie in dem Bekennerschreiben als "gemeinwohlorientierte Aktion" verbräme, sei ein Krimineller und Terrorist und müsse mit der vollen Härte des Rechtsstaats verfolgt und bestraft werden. Er wies zugleich Kritik am Krisenmanagement zurück. 22 Stunden nach dem an einem Samstag erfolgten Anschlag seien die ersten 7.000 Haushalte wieder am Netz gewesen und am darauffolgenden Montagabend rund die Hälfte der betroffenen Haushalte. Am Mittwochvormittag seien der Strom anderthalb Tage früher als eigentlich prognostiziert insgesamt wieder hochgefahren worden. Daher finde er das "Berlin-Bashing" der letzten Tage "undankbar". Mit Blick auf die Unterstützung von Bundespolizei und Bundeswehr fügte Luczak hinzu, dass Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sich gekümmert und persönlich nachgesucht habe, "dass diese Hilfe schnell kommt". Grüne pochen Auf Kritis-Dachgesetz Marcel Emmerich (Bündnis 90/Die Grünen) bezeichnete den Linksextremismus als ein "reales Sicherheitsproblem in diesem Land". Seit 15 Jahren seien die sogenannten Vulkan-Gruppen in Deutschland aktiv, doch seien die Ermittlungsergebnisse "sehr mager". Dabei hätten in diesem 15 Jahren vor allem Unions-Politiker die Verantwortung im Bundesinnenministerium getragen, fügte Emmerich hinzu und warf dem amtierenden Ressortchef Dobrindt vor, er beginne "an dem Versagen seiner Vorgänger aus den Reihen der Union" anzuknüpfen. Im Gegensatz zur Union hätten die Grünen "schon vor sehr vielen Jahren erkannt, dass die Frage des Schutzes kritischer Infrastruktur ein sehr großes Sicherheitsthema ist", und viele Anträge dazu gestellt. Notwendig sei "endlich ein Kritis-Dachgesetz, das seinen Namen auch verdient". Es brauche eine "Verzahnung zwischen der digitalen und der analogen Welt", klare Mindeststandards und verbindliche Zuständigkeiten. SPD: Zu viel öffentlich verfügbaren Daten Helge Lindh (SPD) befand, die Debatte sei nicht dazu geeignet, sich "in Schuldzuweisungen zu aalen". Angesichts des "schrecklichen terroristischen Ereignisses" müssten sich vielmehr alle fragen, wo man sich verbessern könne und wo "strukturelle Elemente" seien, "die unter Umständen dazu beigetragen haben, dass so etwas möglich wurde". Dies sei eine "gemeinsame Verantwortung jenseits der wechselseitigen Instrumentalisierung des Ganzen". Auch müsse man "Tat und Täter beim Namen" nennen, dass es sich um "mutmaßlich linksextremistischen Terrorismus" handele. Ferner sei zu fragen, ob das "Transparenzdenken" mit dem "gut gemeinten Ansatz, Open Data zu pflegen", womöglich Terroristen nutze. Es gebe hier einen Interessenkonflikt, und es wäre fahrlässig, nicht zu überlegen, ob es nicht auch ein "Problem mit zu viel öffentlich verfügbaren Daten" gebe. Linke: Totalausfall des Berliner Krisenmanagements Ferat Koçak (Die Linke) kritisierte, dass die Politik bei dem Anschlag nicht vorbereitet gewesen sei und "die Menschen im Stich" gelassen habe. Während Menschen frierend in ihren Wohnungen ausgeharrt hätten, habe Berlins Regierender Bürgermeister auf dem Tennisplatz gestanden. Dies sei "abgehobene Politik", die den Bezug zu den Menschen verloren habe, fügte Koçak hinzu und sprach von einem "Totalausfall des Berliner Senats beim Krisenmanagement". Er warnte zugleich, es könne sich jederzeit überall in der Bundesrepublik wiederholen, was die Menschen in Berlin erleben mussten. Vielerorts fehlten Katastrophenschutzpläne für Stromausfälle ebenso wie für Extremwetterereignisse. Zuständigkeiten seien nicht klar geregelt, Technik sei veraltet, Personal fehle an allen Ecken. Über Jahre hinweg sei der Zivil- und Katastrophenschutz "kaputtgespart" worden. (sto/14.01.2026)

SED-Opferbeauftragte: Bessere Unterstützung für Dopingopfer

Recht und Verbraucherschutz/Unterrichtung Die SED-Opferbeauftragte beim Deutschen Bundestag, Evelyn Zupke, schlägt gesetzliche Neuregelungen zur besseren Unterstützung der Opfer des systematischen Zwangsdopings in der ehemaligen DDR vor.

Zahlen zur Begabtenförderung vorgelegt

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Der Anteil an Studierenden, die durch Begabtenförderungswerke unterstützt werden, ist in den vergangenen zehn Jahren leicht gestiegen. Dies antwortet die Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen.

Mehr Sozialwohnungen gefördert

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Zahl der staatlich geförderten Sozialwohnungen hat sich deutlich erhöht, geht aus einer Antwort der Regierung auf eine Linken-Anfrage hervor.

Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan

Inneres/Antwort Um Personen aus dem Bundesaufnahmeprogramm für Afghanistan geht es in der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

Linke gegen "Militarisierung des Gesundheitswesens"

Gesundheit/Antrag Die Linksfraktion wendet sich in einem Antrag gegen eine Militarisierung des Gesundheitswesens.

Hintertürchen zum Hinterhaus: Wie weit geht der Schutz für Anne Franks Tagebuch?

beck-aktuell - 14.01.2026

Wie schützt man das Urheberrecht im Internet? Diese Frage entzündet sich nun ausgerechnet an den weltberühmten Aufzeichnungen eines Mädchens, das dem Holocaust zum Opfer fiel. Am Donnerstag legt der EuGH-Generalanwalt seine Schlussanträge vor. Lukas Mezger erklärt die Hintergründe.



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13 Jahre zu Unrecht im Gefängnis: Justizopfer Genditzki mit 1,3 Millionen Euro entschädigt

LTO Nachrichten - 14.01.2026

Mehr als ein Jahrzehnt war Manfred Genditzki in Haft – unschuldig. Nun steht fest, in welcher Höhe er dafür vom Freistaat Bayern entschädigt wird. Und welche Lehren aus den Fehlern gezogen werden.

Experten für Nachbesserungen am Medizinal-Cannabisgesetzentwurf

Der Gesundheitsausschuss hat sich in einer öffentlichen Anhörung am Mittwoch, 14. Januar 2026, mit dem Entwurf der Bundesregierung für ein erstes Gesetz zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (21/3061) und dem Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Keine Sonderrolle für Medizinalcannabis" (21/773) befasst. Fachverbände befürworten grundsätzlich die geplante Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Allerdings sehen sie die Notwendigkeit, den Gesetzentwurf an einigen Stellen nachzubessern, um eine effektivere Steuerungswirkung zu erzielen. Die Cannabisbranche warnte hingegen vor unverhältnismäßigen Neuregelungen. Keine Evidenz für Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützte die Intention des Gesetzentwurfs, wies aber darauf hin, dass es für die Verordnung von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken keine wissenschaftliche Evidenz gebe. Daher rate die BÄK von einer Verordnungsfähigkeit von Cannabisblüten grundsätzlich ab. Stattdessen sollte auf Fertig- oder Rezepturarzneimittel zurückgegriffen werden. Ferner sollte Medizinalcannabis wieder dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und den geltenden Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterstellt werden. Eine solche Rückführung würde die Therapiesicherheit erhöhen und potenziellem Missbrauch entgegenwirken. Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) sprach sich dafür aus, für alle Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial einen persönlichen Arztkontakt bei der Erstverschreibung verpflichtend zu machen. Dies sei bei Medizinalcannabis genauso erforderlich wie bei der Verschreibung von Schlaf- und Beruhigungsmitteln oder Schmerzmitteln mit einem Abhängigkeitspotenzial. Der DHS kritisierte außerdem, dass auf Internetseiten, in sozialen Medien oder auf Plakatwänden für Medizinalcannabis geworben werde. Der Verband forderte zudem eine Weiterentwicklung des Konsum-Cannabisgesetzes unter Gesundheits-, Verbraucher- und Jugendschutzaspekten. "Die Rauschgiftkriminalität boomt" Nach Einschätzung der Polizeigewerkschaft (GdP) schafft die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf wichtige Rahmenbedingungen, um Missbrauch einzudämmen und Kriminalität zu erschweren. Allerdings stünden die Regelungen im Spannungsfeld zur Legalisierung von Cannabis und könnten zu Unklarheiten führen. Durch die Verschärfung der medizinischen Zugangsbedingungen in der Praxis könne die Motivation, den formalisierten Weg über eine ärztliche Verschreibung zu gehen, sinken. Es sollte daher geprüft werden, wie eine stärkere Kohärenz zwischen medizinischer Regulierung und allgemeiner Cannabisgesetzgebung erreicht werden könne. Die GdP wies darauf hin, dass die Praxis des Cannabiskonsums derzeit schwer kontrollierbar sei. Ein Gewerkschaftsvertreter sprach in der Anhörung von einer ambivalenten Lage und betonte: „Die Rauschgiftkriminalität boomt.“ Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) warnte vor möglichen neuen Schlupflöchern und regte an, die vorgesehenen Regelungen nicht nur auf Cannabisblüten, sondern auch auf Extrakte zu erstrecken. Die vorgesehene verschärfte Regulierung für den Umgang mit Cannabisblüten führe bereits dazu, dass Umgehungsstrategien der Anbieter entwickelt werden. Eine unterschiedliche regulatorische Behandlung von Blüten und Extrakten erscheine nicht gerechtfertigt. "Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes" Ganz anders argumentierte der Branchenverband Cannabiswirtschaft (BvCW), der die Novelle ablehnt. Die geplanten Sonderregelungen verstießen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da eine Ungleichbehandlung von medizinischem Cannabis gegenüber anderen verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne sachliche Rechtfertigung geplant sei. Konkrete Daten zum Missbrauch von medizinischem Cannabis im Rahmen der Telemedizin lägen nicht vor. Der Hinweis auf gestiegene Importe bei moderatem Anstieg der Verordnungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sei mit erwartbaren Nachholeffekten nach der Entlassung aus dem Betäubungsmittelrecht erklärbar. Die Eingriffe seien unverhältnismäßig, erklärte der Verband. Auch die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) warnte vor einer Überregulierung. Zwar sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass der Gesetzgeber weiter eine klare Trennung des Bezugs von Cannabisarzneimitteln und dem Erwerb von Cannabis zu Genusszwecken anstrebe. Die Neuregelung könne jedoch zu Einschränkungen in der Versorgung und unangemessenen Benachteiligungen von Cannabispatienten führen. Telemedizinische Angebote würden nicht nur von Freizeitkonsumenten, sondern auch von Patienten genutzt. Ähnlich argumentierte der Bundesverband pharmazeutischer Cannabinoidunternehmen (BPC), der sich für differenziertere Reglungen aussprach, um gezielt gegen unseriöse Anbieter und rechtswidrige Praktiken vorzugehen. Offensive Werbung für Cannabis im Internet In der Anhörung machten mehrere Sachverständige deutlich, dass die teils offensive Werbung für Cannabis auf Internetplattformen eines der aktuell größten Probleme ist. Ein Sprecher vom Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) sprach sich dafür aus, die Werbevorschriften zu verschärfen. Er betonte: "Die Werbung ist das Hauptproblem." Er warnte zugleich davor, das Gesetz zulasten der Patienten abzuändern. Die Patienten, die auf Medizinalcannabis angewiesen seien, hätten von der Novelle stark profitiert, die Errungenschaften sollten bleiben. Ein persönlicher Arztkontakt sei in der Abwägung vertretbar, auch wenn dies für manche Patienten eine Zumutung sein könne. (pk/14.01.2026)

Wirtschaftsausschuss: Anpassung des Sanktionsstrafrechts

beck-aktuell - 14.01.2026

Der Wirtschaftsausschuss hat einer Reform des Sanktionsstrafrechts zugestimmt. Der Entwurf setzt eine EU‑Richtlinie um und verschärft strafrechtliche Folgen bei Verstößen gegen EU‑Sanktionen. Künftig sollen deutlich mehr Handlungen Ermittlungen auslösen können.



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