Aktuelle Nachrichten
PM 34/25: Blitzer-Marathon: Marketing-Gag ohne Wirkung
Berlin (DAV). Auch 2025 setzt die Polizei wieder auf verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im Rahmen des sogenannten Blitzermarathons. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) stellt klar: Einen Mehrwert für die Verkehrssicherheit bringt diese Aktion nicht. Stattdessen spüle sie den Kommunen Geld in die Kassen.
„Die behördliche Verkehrsüberwachung sollte zum Ziel haben, unsere Straßen für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer zu machen“, erklärt Rechtsanwältin Dr. Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). An einigen wenigen Tagen im Jahr verstärkt zu kontrollieren, habe maximal eine symbolische Wirkung und werde diesem Zweck nicht gerecht.
„Eine nachhaltige positive Wirkung des Blitzermarathons auf das Fahrverhalten der geblitzten Fahrerinnen und Fahrer ist höchst unwahrscheinlich“, konstatiert Ruge. Ohnehin seien Verstöße gegen das Tempolimit nur für einen vergleichsweise geringen Teil der Unfälle im Land verantwortlich. „Viel häufiger ist das Fahren mit unangepasster Geschwindigkeit die Unfallursache. Dabei bewegen sich die Autofahrer zwar im Rahmen des Tempolimits, versäumen es aber, ihre Geschwindigkeit an äußere Umstände wie Regen, Nebel oder die persönlichen Fähigkeiten anzupassen“, so die DAV-Hauptgeschäftsführerin. Blitzer könnten das nicht kontrollieren.
Ohnehin scheint die tatsächliche Motivation hinter dem Blitzermarathon nicht die Verkehrssicherheit zu sein: „Die Kommunen nehmen immense Summen über Geschwindigkeitskontrollen ein“, erklärt die Anwältin. Die DAV-Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ermittelte mindestens fünfundzwanzig Städte, die im Jahr 2024 über eine Million Euro aus Geschwindigkeits- und Rotlichtverstößen generierten.
„Geschwindigkeitskontrollen können zur Sicherheit auf unseren Straßen beitragen“, macht Dr. Sylvia Ruge klar. Doch dafür müssten sie an den richtigen Stellen durchgeführt werden und nicht einnahmenorientiert in einer Woche im Jahr. „Der Begriff des ‚Marathons‘ ist für diese Aktionswoche ungeeignet. Vielmehr handelt es sich um einen kurzen Sprint, bei dem die Kommunen von der Strecke abgekommen sind“, meint die Rechtsanwältin.
Dentons Rodyk’s Continued Recognition in the latest edition of IP Stars
Dentons Rodyk has once again earned recognition in the latest edition of IP Stars, the leading global guide to top intellectual property (IP) law firms and practitioners.
Dentons South Africa appoints Koketso Lediga as Construction and Energy Sector Partner
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Motor finance: a significant reversal of fortune?
United Kingdom: The Court found that, in the typical tripartite agreement between lender, broker and consumer, a car dealer who also acts as credit broker does not owe a fiduciary duty to its customer.
Korea Offshore Wind EPC Market Trends (2024–2025)
South Korea: In August 2025, Attorney Hye-In Hailey Jin published an analysis in the Dentons Lee newsletter examining Korea’s offshore wind EPC market trends.
Renters' Rights Bill: regaining possession of student accommodation
United Kingdom: The Renters' Rights Bill (the Bill) is expected to receive Royal Assent when Parliament reconvenes after the summer recess in September 2025. During this legislative pause, we examine how the current proposals may impact landlords of student accommodation seeking to recover possession of their properties.
Navigating PRC cross-border financing: Nei Bao Wai Dai (NBWD)
Hong Kong: Cross-border loan transactions related to the People's Republic of China (PRC) can be complicated due to the interplay between various legal and regulatory regimes, especially when multiple jurisdictions are involved. These complexities often manifest in different structural models, each with their own legal and compliance considerations. Common examples include:
PM 33/25: Appell des EuGH: Sicherer Herkunftsstaat nur bei Sicherheit für alle Personengruppen
Berlin/Brüssel (DAV). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit seinen heute gefällten Urteilen die Voraussetzungen konkretisiert, unter denen die Mitgliedstaaten einen Drittstaat als sicheren Herkunftsstaat bestimmen können. Die Mitgliedstaaten müssen bei der Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten deren volle gerichtliche Überprüfbarkeit gewährleisten und dazu die Quellen für die Bestimmung als sicheren Drittstaat offenlegen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt die Klarstellung, dass „Sicherheit“ überall und für alle gelten muss.
„Mit der heutigen Entscheidung bestätigt der EuGH seine bisherige Linie: Das Konzept des sicheren Herkunftsstaats setzt die landesweite Sicherheit wie auch die Sicherheit für alle Personengruppen voraus“, erklärt Rechtsanwalt Christoph Tometten, Mitglied des Ausschusses Migrationsrecht des DAV. Die Bundesregierung könne und müsse aus dem heutigen Urteil die Schlussfolgerung ziehen, die Liste der sicheren Herkunftsstaaten im Verordnungswege (§ 29a Abs. 3 AsylG) unverzüglich anzupassen.
Beispiele für den Anpassungsbedarf finden sich auch in der jüngsten Rechtsprechung in Deutschland: In Georgien werden queere Menschen den jüngsten Urteilen des Verwaltungsgerichts Berlin vom 21. Mai 2025 zufolge politisch verfolgt. Die von Russland kontrollierten Landesteile Abchasien und Südossetien sind nicht sicher. In Ghana und Senegal droht schwulen Männern die Haft und Frauen sind einer erheblichen Gefahr der Genitalverstümmelung ausgesetzt. Moldau hat keine Kontrolle über das abtrünnige Transnistrien. „Diese Staaten sind keine sicheren Herkunftsstaaten. Die Bundesregierung darf die unionsrechtlichen Vorgaben im Asylrecht nicht länger ignorieren“, unterstreicht Tometten.
Hintergrund der heutigen Entscheidung sind die Verfahren von zwei Antragstellern aus Bangladesch, das von Italien als sicheres Herkunftsland eingestuft worden war und deren Verfahren im Rahmen des von Italien angestrengten „Albanien-Modells“ geführt werden sollten. Dass die Bestimmung eines Drittstaats als sicherer Herkunftsstaat das Vorliegen der materiellen Voraussetzungen für das gesamte Territorium voraussetzt, hatte der EuGH bereits in seinem Urteil vom 4. Oktober 2024 entschieden (Rs. C-406/22).
Siehe hierzu auch:
- DAV-Stellungnahme Nr. 24/2025 zu sicheren Herkunftsstaaten/Streichung von § 62d AufenthG
- DAV-Stellungnahme Nr. 41/2024 zur Streichung Ghanas von der Liste sicherer Herkunftsstaaten
- DAV-Stellungnahme Nr. 58/2023 zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten
FamR 12/25: Unterhaltsvorschussverfahren: Keine Prozesskostenhilfe – Angaben zu vage
Schleswig/Berlin (DAV). Eine Mutter, die Unterhaltsvorschuss erhalten will, muss aktiv zur Klärung der Vaterschaft beitragen. Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein lehnte in einem aktuellen Fall die Bewilligung von Prozesskostenhilfe ab, da die Mutter ihre Mitwirkungspflichten nicht ausreichend erfüllt und widersprüchliche Angaben gemacht hatte (Entscheidung vom 23. Januar 2025; AZ: 3 O 5/23). Damit fehlte es an der nötigen Erfolgsaussicht für das Verfahren, so die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).
Die Frau hatte Prozesskostenhilfe (PKH) beantragt. Sie meinte, Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz zu haben. Das Gericht wies ihren PKH-Antrag jedoch zurück. Es sah keine Aussicht, dass die Frau Erfolg haben könnte. Die Ablehnung ihres Antrags auf Unterhaltsvorschuss sei nach aktuellem Stand der Akten rechtmäßig. Die Frau sei ihrer so genannten Mitwirkungspflicht nach dem Unterhaltsvorschussgesetz nicht nachgekommen. Sie habe nicht glaubhaft gemacht, dass sie den Vater des Kinds nicht kenne. Ihre Angaben hierzu seien widersprüchlich und nicht überzeugend.
Die Mutter erfülle ihre Mitwirkungspflicht dann, wenn sie glaubhaft darlege, dass sie die Identität des Vaters nicht kenne. Außerdem müsse sie nachweisen, dass sie alle zumutbaren und möglichen Schritte unternommen habe, um den Vater zu ermitteln. Das heißt, sie muss nicht nur mitteilen, was sie weiß, sondern auch in zumutbarem Umfang aktiv nach weiteren Informationen suchen – also Recherchen anstelle, die ihr „ohne größere Schwierigkeiten“ möglich sind.
Im vorliegenden Fall habe die Mutter unter anderem einmal angegeben, das Kind sei in einer Disco entstanden, sie wisse aber nicht, in welcher und an welchem Tag. Der Vater sei „irgendwer aus Berlin oder so“. Später habe sie ausgesagt, sie könne zwar den Ort nennen, aber zum Vater gar keine Angaben machen. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs habe sie wiederum angegeben, weder den Ort noch den Tag oder die Uhrzeit zu kennen. Ihr älterer Sohn sei an dem Abend bei einer Freundin gewesen, zu der wolle sie aber keine Angaben machen.
Information: www.dav-familienrecht.de
FCA's Roadmap for Retail Insurance: what next for the insurance industry?
United Kingdom: The Financial Conduct Authority (FCA) recently published its "Roadmap for Retail Insurance – Empowering Consumers and Strengthening Markets" in which it has drawn together a number of strands of its work across the retail general insurance market to give an overview of how the FCA sees the market is working.
Costa Rica Reinforces the Right to Breastfeeding: New Regulation for Workplace Spaces Comes into Effect
Costa Rica: Is your company ready to comply with the new breastfeeding regulation? Costa Rica takes a firm step toward protecting labor rights with the enactment of a new regulation requiring adequate breastfeeding spaces in the workplace. Learn what this regulation entails, how it affects companies, and what penalties could apply in case of non-compliance. Get the details and prepare your organization for this change.
Dentons Link Legal strengthens TMT Practice with appointment of Kapil Chaudhary and Avisha Gupta as Partners
Dentons Link Legal is pleased to announce the appointment of Kapil Chaudhary and Avisha Gupta as Partners in the Firm’s Technology, Media & Telecom (TMT) and Regulatory practice. They will be based in the New Delhi office.
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Global law firm Dentons has advised numerous banks in their capacity as promissory note creditors of Biotronik Group on obtaining repayment of their note loans.
Dentons advises Servier on the sale of Biogaran
Dentons has advised global pharmaceutical group Servier in entering exclusive negotiations with leading European private equity firm BC Partners for the sale of Biogaran, Servier’s generics arm.
Dentons advises the mezzanine loan noteholders on the largest solar securitisation
Dentons has advised UK development finance institution and impact investor British International Investment, the Dutch development bank FMO and the Norwegian Investment Fund for developing countries, Norfund, acting as mezzanine loan noteholders, on Sun King's US$156 million solar securitisation.
Yukon Court of Appeal clarifies lien rights under the Miners Lien Act
In the recent decision of Brad Paddison Contracting Ltd. v. Sumitomo Canada Limited, the Yukon Court of Appeal clarified the scope and enforceability of lien claims under the Miners Lien Act (MLA), offering guidance on registration requirements and the impact of sales of concentrate on lien rights.
Four takeaways from the largest California Consumer Privacy Act settlement yet
On July 1, 2025, California Attorney General Rob Bonta announced a $1.55 million settlement with website publisher Healthline Media LLC (“Healthline”) for alleged violations of the California Consumer Privacy Act (“CCPA”).
Dentons advises the board of directors of Purcari Wineries in the takeover bid by Maspex Group
The Bucharest office of global law firm Dentons advised the board of directors of Purcari Wineries Public Company Limited, a leading premium wine producer in Central and Eastern Europe, in relation to the RON 604 million public takeover bid by Maspex Romania, part of one of Poland’s largest food and beverage companies.
Dutch Supreme Court confirms abuse of dividend withholding tax exemption
The Netherlands: On 18 July 2025, the Dutch Supreme Court confirmed two verdicts of the Court of Appeal concerning a rejection of dividend tax refund requests based on the Dutch dividend withholding tax exemption.
Payments and Retail Lending Insights – July 2025
United Kingdom: Welcome to Dentons’ Payments and Retail Lending Insights where the team pulls together key updates from across a range of payment and retail lending developments in the UK to help inform your horizon scanning and current workstreams.