Sozialverbände begrüßen den Vorstoß der Grünen-Fraktion, die Patientenrechte zu stärken. Im Vergleich etwa zu Ärzten seien Patienten bei Behandlungsfehlern meist in der schwächeren Position, argumentierten die Verbände in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Antrag (21/3796) der Fraktion. Die Sachverständigen äußerten sich am Mittwoch, 25. März 2026, in der Anhörung und in schriftlichen Stellungnahmen. Sozialverband sieht "strukturelle Beweisnot" Der Sozialverband Deutschland (SoVD) erklärte, im Arzthaftungsprozess befänden sich Patienten regelmäßig in einer strukturell unterlegenen Position. Ihnen fehle medizinisches Fachwissen und Einblick in den Behandlungsverlauf, während die Behandelnden über umfassendes Wissen und Dokumentation verfügten. Gerade beim Nachweis der Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Schaden bestehe häufig eine strukturelle Beweisnot. Nötig sei daher eine Korrektur hin zu einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit für den Ursachenzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden. Ähnlich argumentierte die Bundesarbeitsgemeinschaft (BAG) Selbsthilfe, die eine substanzielle Stärkung der Patientenrechte in einem immer komplexer werdenden Gesundheitswesen fordert. Es sei dringend erforderlich, die Regelungen des Behandlungsvertrages an andere Vertragsarten anzupassen, zumal das Arzt-Patienten-Verhältnis durch eine hohe Vulnerabilität der Patientenseite gekennzeichnet sei. Der Arzt habe einen enormen Wissens- und Informationsvorsprung, der sogar eine Umkehr der Beweislast hinsichtlich der Kausalität von Fehler und Schaden rechtfertigen würde. Ein Vertreter der BAG sprach in der Anhörung von einem „Hürdenlauf“ der Betroffenen, denen im Prozessverlauf nicht selten „die Luft“ ausgehe. Komplexität der Verfahren in der Praxis Die Bundesärztekammer (BÄK) äußerte sich hingegen skeptisch zu dem Antrag. Beim Thema Patientenrechte liege der Fokus schnell bei der Frage der Arzthaftung. Eine nachträgliche Entschädigung könne jedoch keinen Fehler rückgängig machen. Priorität sollte daher sein, dass möglichst wenig Fehler passieren. Daher stünden Änderungen in den Rahmenbedingungen für die bestmögliche Prävention, etwa eine adäquate Personalausstattung und IT-Infrastruktur, der Abbau von Bürokratie oder die Finanzierung von Dolmetscherkosten. Dies würde Kapazitäten bei Ärzten schaffen. Die Forderungen im Antrag führten größtenteils nicht zu einer Verbesserung für Patienten und erschienen teils deklaratorisch. Mehrere Rechtsexperten erläuterten in der Anhörung die Komplexität solcher Verfahren in der Praxis. Der Medizinrechtler Jörg Heynemann sagte, im Haftungsprozess könne der Sachverhalt oft nicht gut ermittelt werden. Viel hänge von der subjektiven Sichtweise der Gutachter ab. Zudem fänden Gerichte in der Praxis oft keine geeigneten Sachverständigen, daher zögen sich Verfahren in die Länge. Eine Beweismaßreduktion auf die überwiegende Wahrscheinlichkeit wäre seiner Ansicht nach grundsätzlich sinnvoll, soweit dies den Kausalzusammenhang zwischen Behandlungsfehler und Schaden für den Patienten begründe. Es sei schon eine riesige Hürde, den Behandlungsfehler zu beweisen. An der Frage der Kausalität scheitern nach seinen Angaben 70 bis 80 Prozent der Fälle mit einfachen Behandlungsfehlern. Experte: Gefahr der Defensivmedizin Nach Ansicht des Medizinrechtsexperten Prof. Dr. Christian Katzenmeier von der Universität Köln wäre die Beweismaßreduktion der falsche Weg. Das Beweismaß der überwiegenden Wahrscheinlichkeit würde zu einer großen Unsicherheit in der richterlichen Feststellung führen. Es sei zu befürchten, dass eine Verpflichtung des Arztes zum Ersatz von Schäden, die er nicht sicher, sondern nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit verursacht habe, zu einer Ausuferung der materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen führe. Das Resultat einer Beweismaßreduzierung im Arzthaftungsprozess wäre eine weitere Haftungsverschärfung und Schadenverlagerung auf die Behandlungsseite, für die jede Rechtfertigung fehle. Schon heute drohe die Gefahr einer Defensivmedizin. Der Bogen dürfe nicht überspannt werden. (pk/25.03.2026)
Wie können Frauen sowohl im digitalen Raum als auch in der analogen Welt vor Gewalt geschützt werden? Die Antworten des Kanzlers stoßen im Bundestag nicht nur auf Zustimmung.
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Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 25. März 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/4849), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. Grüne mit den meisten Fragen 29 der insgesamt 68 Fragen wurden von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellt, gefolgt von Abgeordneten der AfD-Fraktion mit 27 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit zwölf Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 16 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Verkehr, gefolgt vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, das 13 Fragen beantworten sollte. Das Bundesministerium des Innern war mit elf Fragen vertreten. Sieben Fragen gingen an das Bundesministerium der Finanzen, fünf Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und vier Fragen an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Mit je drei Fragen mussten sich das Auswärtige Amt, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend auseinandersetzen. Bei zwei Fragen war das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, bei einer Frage das Bundesministerium für Gesundheit gefordert. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise fragte der niedersächsische Abgeordnete Helge Limburg (Bündnis 90/Die Grünen) das Auswärtige Amt, ob die Bundesregierung bereits eine Bewertung darüber getroffen hat, den Angriff seit 28. Februar 2026 durch die USA und Israel auf den Iran als völkerrechtswidrig einzustufen. Wenn ja, wollte Limburg wissen, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, warum sie eine solche Bewertung noch nicht getroffen hat. Der rheinland-pfälzische Abgeordnete Bernd Schattner (AfD) erkundigte sich beim Bundesumweltministerium, wie die Bundesregierung die nukleare Sicherheit in Deutschland sicherstellen möchte. Der brandenburgische Abgeordnete Christian Görke (Die Linke) wollte vom Bundesfinanzministerium wissen, wie dessen Zeitplan für eine Übergewinnsteuer für Energieunternehmen aussieht. Zudem fragte Görke, ob es dafür einer europäischen Regelung bedarf oder ob der Bund die rechtliche Kompetenz hat, eine solche Steuer auch ohne EU-Regelung eigenständig zu beschließen. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann für die Fragestunde vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/25.03.2026)
Krankenkassen dürfen Hinweisgeber bei Verdacht auf Sozialleistungsmissbrauch grundsätzlich anonym halten. Einen Anspruch auf Offenlegung bejaht das LSG Niedersachsen-Bremen nur bei klaren Hinweisen auf eine bewusste Falschbeschuldigung.
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Der Ausschuss für Tourismus hat am Mittwoch, 25. März 2026, eine öffentliche Anhörung zum Thema "Tourismus zwischen Akzeptanz und Überlastung weltweit und in Deutschland" veranstaltet. Übertourismus sei mittlerweile auch in einigen deutschen Städten und Regionen angekommen, doch strikte gesetzliche Maßnahmen lehnten die meisten der Sachverständigen ab. Venedig, Barcelona und Amsterdam besonders betroffen Prof. Dr. Stefan Gössling, School of Business and Economics, Linnaeus University, Kalmar (Schweden), machte deutlich, welche Zahlen sich hinter dem Begriff „Overtourism“ (Übertourismus) verbergen. Nachdem der globale Tourismus im Jahr 2019 „ein vorläufiges Maximum“ erreicht habe, seien während und nach der Corona-Pandemie die Zahlen zurückgegangen. Das Jahr 2025 habe „mit 1,52 Milliarden internationalen Ankünften die Zahlen von 2019 übertroffen“, sagte Gössling. Übertourismus sei mittlerweile ein globales Phänomen, das vor allem in stark frequentierten touristischen Destinationen mit hoher internationaler Sichtbarkeit auftritt. So seien sowohl Städte und Regionen in Europa als auch in Asien und den USA davon betroffen. In Europa seien die historischen Stadtzentren von Venedig, Barcelona und Amsterdam besonders betroffen, „wo die hohe Zahl von Besucherinnen und Besuchern zeitweise zu Überlastungen der städtischen Infrastruktur, steigenden Wohnkosten, Nutzungskonflikten im öffentlichen Raum und Protesten der lokalen Bevölkerung geführt hat“, sagte Gössling. Übertourismus auch in Deutschland ein Thema Auch in Deutschland werde Übertourismus seit einigen Jahren verstärkt diskutiert, wenn auch meist in abgeschwächter Form. Besonders sichtbar werde Übertourismus in einzelnen Städten und Regionen mit hoher touristischer Anziehungskraft. Vor allem seien das historische Zentrum von Rothenburg ob der Tauber, die Altstadt von Heidelberg und stark frequentierte Bezirke Berlins betroffen. Auch die Zugspitze, die Sächsische Schweiz, Teile des Bodensees oder bestimmte Küstenabschnitte an Nord- und Ostsee seien immer öfter sehr hohen Besucherzahlen ausgesetzt. Die bisher getroffenen Maßnahmen, um Übertourismus zu steuern, wie beispielsweise die Erhebung von Eintrittsgeldern in Venedig, die Beschränkung von Unterkünften unter anderem in Barcelona oder der Regulierung von Kreuzfahrtschiffen in Venedig oder Cannes, sind nach Meinung von Gössling „teilweise schwer zu kontrollieren“ und haben „nur begrenzte Wirkungen“. Als wirkungsvolle Maßnahmen schlägt er die Regulierung von Kapazität oder die Limitierung von Bettenzahlen, Flughafenkapazität und Liegeplatzverfügbarkeit vor. Schwierigkeiten durch Zweitwohnsitztourismus Frank Ketter, Geschäftsführer bei der Nordsee-Tourismus-Service GmbH (NTS), zeigte anhand der Entwicklung des Tourismus an der Nordsee die Probleme des Übertourismus auf. Vor allem die Zweitwohnsitzproblematik an der Nordsee Schleswig-Holsteins sei seit vielen Jahren bekannt, setze sich fort und stelle aktuell „ein gesellschaftliches und ökonomisches, aber auch ein rechtliches Thema dar“, so Ketter. Vor allem in den Hochfrequenzstandorten habe der Zweitwohnsitztourismus dazu geführt, „dass lokale Einwohner Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden“, unterstrich er. Die Anwesenheit von Zweitwohnsitzbesitzern könne das soziale Gefüge in den Gemeinden beeinflussen. Wenn diese Personen nur zeitweise in der Region lebten, entstehe eine „Leerstandsproblematik“, was zu Spannungen zwischen Einheimischen und Zweitwohnsitzbesitzern führen könne. "Steuersatz vielerorts ein stumpfes Schwert" Zwar hätten einige Kommunen Regelungen wie die Anpassung von Zweitwohnsitzsatzungen, verstärkte Kontrollen und bauleitplanerische Maßnahmen eingeführt, um die Zweitwohnsitzsituation zu regulieren und negative Auswirkungen auf die Gemeinden zu minimieren, doch reichten die Maßnahmen nicht aus. „Die Höhe des Steuersatzes als Steuerungsinstrument gilt vielerorts dabei als eher stumpfes Schwert“, sagte Ketter. Die Gestaltungsmöglichkeiten der Kommunen seien derzeit beschränkt, die Eigentumsrechte in privater Hand. „Gleichwohl ist mehrheitlich akzeptiert, dass die Zahl der Zweitwohnsitze an der Nordsee Schleswig-Holsteins nicht zunehmen darf und langfristig zugunsten des Dauerwohnraums sinken soll“, so Ketter. Strategischer Rahmen für den Tourismus Norbert Kunz, Geschäftsführer beim Deutschen Tourismusverband (DTV), hat eine andere Sicht auf das Thema. „Es gibt kein flächendeckendes Tourismusakzeptanzproblem in Deutschland“, sagte Kunz. Zwar zeigten sich „Herausforderungen punktuell und zu Spitzenzeiten“, doch die Tourismusforschung führe vor Augen, dass es unterschiedliche Wahrnehmungen der touristischen Auswirkungen in der Bevölkerung nach Altersgruppen, regionaler Herkunft, aber auch politischer Orientierung gebe. „Vor diesem Hintergrund sind differenzierte Betrachtungen notwendig“, so Kunz. Die Tourismusförderung des Bundes und der Länder unterstütze mit Instrumenten und Maßnahmen die Steigerung der Tourismusakzeptanz. Grundlagen für die Akzeptanz seien eine stabile Finanzierung der öffentlichen Tourismusstrukturen, auskömmliche kommunale Finanzen, leistungs- und wettbewerbsfähige Infrastrukturen sowie ein auf Wissen und Kenntnissen basierendes Tourismusbewusstsein. „Mit der neuen Nationalen Tourismusstrategie setzt die Bundesregierung wieder einen strategischen Rahmen für den Tourismus und für die Tourismusakzeptanz“, betonte Kunz. Deutschland führender Quellmarkt bei Kreuzfahrten Georg Ehrmann, National Director Cruise Lines International Association (CLIA) in Germany, unterstrich die wirtschaftliche Bedeutung der Kreuzschifffahrt. Im Jahr 2024 habe es in der Kreuzfahrtindustrie in Deutschland über 50.000 Arbeitsplätze gegeben, und es seien rund 9,5 Milliarden Euro generiert worden. Auch der deutsche Schiffsbau profitiere „immens“. Der Kreuzfahrtmarkt befinde sich seit Jahren auf einem stetigen und nachhaltigen Wachstumskurs. „Unsere Reiseform genießt zunehmende Beliebtheit“, sagte Ehrmann. Mit mehr als drei Millionen Kreuzfahrtpassagieren im Jahr 2024 sei Deutschland „führender Quellmarkt in Europa“. In der Diskussion um die Belastung von Destinationen machte Ehrmann klar, dass Kreuzfahrten weltweit nur zwei Prozent, in Deutschland und Europa weniger als fünf Prozent des gesamten Tourismus ausmachen. In viel besuchten Reisezielen wie Venedig liege der Anteil der Kreuzfahrtbesucher bei 1,6 Millionen der insgesamt etwa 30 Millionen Besucher pro Jahr. Die Kreuzfahrt biete gegenüber dem Landtourismus einen besonderen Vorteil: Gästebewegungen ließen sich langfristig, bis zu drei Jahre im Voraus, „und präzise planen wie steuern“. Durch feste Ankunfts- und Abfahrtszeiten, abgestimmte Hafen- und Städtekooperationen sowie digitale Instrumente zur Besucherlenkung würden Destinationen entlastet und Besucherströme auch abseits der Sehenswürdigkeiten verteilt. "Stressfaktoren identifizieren" Prof. Dr. Andreas Kagermeier, Mobilitäts- und Tourismusforscher, hält ein „umfassendes Tourism-Governance-Konzept“ für notwendig. Neben der Unterstützung der lokalen Bevölkerung sollten „Stressfaktoren in der Destinationsgesellschaft“ identifiziert und ihnen entgegengewirkt werden, vor allem im Hinblick auf steigende Lebenshaltungskosten und angespannte Wohnungsmärkte. Er sprach sich für die „zügige Umsetzung“ des Kurzzeitvermietungs- und Datenaustausch-Gesetzes aus. „Der teilweise zu beobachtende aufgeladene und polarisierte gesamtgesellschaftliche Diskurs spiegelt sich aber eben auch in den Overtourism-Artikulationen auf Destinationsebene wider“, sagte Kagermeier. Hier müsse auch auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene angesetzt werden, um dem Ziel einer integrierten und räumlich differenzierten Destinationsentwicklungspolitik näherzukommen. (nki/25.03.2026)
Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Ausschuss Die Regierung unterstützt vor allem mit dem Städtebauförderungsprogramm Sicherheitsmaßnahmen in Kommunen, um städtebauliche Missstände zu beseitigen, wurde am Mittwoch im Bauausschuss berichtet.
52.000 Abonnenten, massenhafte Drohanrufe – und trotzdem keine kriminelle Vereinigung: Der BGH zog bei Telegram-Kanälen eine klare Linie. Ein bloßes "Mitlesen und Mitmachen" reichte dafür nicht.
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Wirtschaft und Energie/Antrag Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen legt einen Antrag vor, in dem die Bundesregierung aufgefordert wird, nur noch reine Elektrofahrzeuge zu fördern.
Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Ausschuss Der Umweltausschuss hat am Mittwoch Änderungen des Bundesrats an der Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase angenommen.
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Agrarausschuss hat am Mittwoch einen Grünen-Antrag zur Unterstützung von Frauen in der Landwirtschaft abgelehnt.
Anlässlich des 150. Geburtstages von Konrad Adenauer zeigt der Deutsche Bundestag die Wanderausstellung „Demokratie, Freiheit, Europa. Konrad Adenauer“ der Stiftung Bundeskanzler-Adenauer-Haus. Die Ausstellung beleuchtet das Leben und Wirken Adenauers und stellt seine Bedeutung für die deutsche Demokratie bis in die Gegenwart heraus. Im Rahmen der Ausstellung wird auch das von Oskar Kokoschka gemalte Porträt Konrad Adenauers gezeigt. Adenauer amtierte als Bundeskanzler von 1949 bis 1963 und war bis zu seinem Tod 1967 Mitglied des Deutschen Bundestages. Demokratie, Freiheit, Europa Eröffnet wurde die Schau im Paul-Löbe-Haus des Bundestages am Dienstag, 24. März 2026, durch Parlamentspräsidentin Julia Klöckner. „Konrad Adenauer ist eine der prägendsten Persönlichkeiten unserer Demokratie. In den Trümmern der Nachkriegszeit hat er Deutschland ein festes Fundament gegeben, stand für klare Werte: Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Verantwortung und die Verankerung in der europäischen Gemeinschaft", so die Bundestagspräsidentin. Seine Politik habe Vertrauen geschaffen und aus einem Land am Boden wieder einen verlässlichen Partner gemacht. "Adenauer wusste, dass Demokratie aufgebaut, verteidigt und immer wieder neu begründet werden muss. Was er als Kanzler in den Anfangsjahren der Bundesrepublik entschieden hat, prägt Deutschland bis heute", erinnerte Klöckner. Sein Vermächtnis sei angesichts der geopolitischen Lage und gesellschaftlicher Herausforderungen aktueller denn je: "Demokratie, Freiheit, Europa.“ Die Ausstellung kann vom 25. März bis zum 22. April 2026 montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr besucht werden. (25.03.2026)
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat den Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit bildbasierter sexualisierter Gewalt"vorgelegt.
Recht und Verbraucherschutz/Gesetzentwurf Die AfD-Fraktion hat einen Gesetzentwurf "zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen" vorgelegt.
Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Ausschuss Am Mittwochmittag hat Bundesministerin Dorothee Bär im Forschungsausschuss den aktuellen Stand bei der Umsetzung der Hightech Agenda vorgestellt.
Auswärtiges/Antwort Über die Nutzung von externen Dienstleister zur Annahme von Schengen-Visumanträgen in Auslandsvertretung gibt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Auskunft.
Auswärtiges/Antwort Über die Veröffentlichung der Zahlungen an internationale Organisationen im vom Auswärtigen Amt betriebenen "portsfolio.atlas" gibt die Bundesregierung auf AfD-Anfrage Auskunft.
"Wir müssen als Bundesrepublik Deutschland unsere Interessen definieren. Wir müssen sie definieren, aber wir müssen sie auf der Welt auch durchsetzen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) am Mittwoch, 25. März 2026, in der Regierungsbefragung des Bundestages. Die Kriege im Mittleren Osten, in der Ukraine und weitere größeren und kleineren Konflikte auf der Welt „fordern uns heraus“ und „betreffen uns mittelbar“. Zugleich werde in der Europäischen Union um die Zukunft des europäischen Kontinents gerungen. Wichtigstes Interesse sei es, die Freiheit, den Frieden, den Wohlstand und auch den deutschen Sozialstaat zukunftsfähig zu halten. „Die meisten Probleme sind hausgemacht“ Das alles gehe nur in einer starken Europäischen Union, betonte der Bundeskanzler. Das Erbe der Grundentscheidungen von vor Jahrzehnten im Hinblick auf die EU und die Nato dürfe nicht verspielt werden. Die Bundesrepublik könne ihre Interessen nur dann wahrnehmen, wenn sie selbst stark sei. Stark zu sein heiße, eine prosperierende Volkswirtschaft zu sein, Arbeitsplätze zu sichern und neue zu ermöglichen und gleichzeitig verteidigungsfähig zu werden. „Ich sage bewusst zu werden, denn wir sind es nicht mehr.“ An die Bürgerinnen und Bürger gerichtet sagte der Kanzler, die „unbewältigbar“ seien. Die meisten Probleme im Land seien hausgemacht, „von uns selbst mit herbeigeführt“ worden. Eine starke Volkswirtschaft, eine verteidigungsbereite Bundesrepublik und eine Gesellschaft, die „nach innen hin einen neuen Grundkonsens findet“, das sei der „Geist, der uns in der Koalition trägt“. Energiepreise, Übergewinnsteuer, Kernkraftwerke Mehrere Fragen an den Bundeskanzler hatten die hohen Energiepreise und überhaupt die hohen Lebenshaltungskosten zum Thema. Dem SPD-Abgeordneten Sebastian Roloff entgegnete Merz, er teile dessen Sorgen angesichts steigender Energiepreise. Das am 26. März im Bundestag zu beschließende Kraftstoffmaßnahmenpaket werde allein nicht ausreichen, weitere Maßnahmen seien denkbar. Für den Kanzler könnte die Erhöhung der Pendlerpauschale ein Weg sein. Zweifel äußerte Merz im Hinblick auf den Vorschlag, eine Übergewinnsteuer einzuführen, um überhöhte Gewinne der Mineralölkonzerne. Gegenüber der Abgeordneten Janine Wissler (Die Linke) konkretisierte Merz seine Bedenken in dieser Frage. Er halte „Übergewinne“ nicht für rechtssicher definierbar, es handele sich dabei um eine schwierige steuerrechtliche Frage. Finanzminister Klingbeil habe diesen Vorschlag gemacht, er habe ihm seine Bedenken mitgeteilt und sei nun „gespannt auf das Ergebnis“, sagte Merz. Wissler hatte davon gesprochen, dass den Pendlern das Geld aus der Tasche gezogen würde und nach einem Schutz der Menschen vor Abzocke gefragt. Dr. Paul Schmidt (AfD) thematisierte den Rückbau von Kernkraftwerken und wollte wissen, wann diese „Vernichtung von Volksvermögen“ gestoppt wird. Der Kanzler erwiderte, die Kraftwerke seien stillgelegt und „nicht rückholbar ans Netz“. Die Kraftwerksbetreiber würden darin übereinstimmen, dass das nicht mehr gehe. „Diesen Weg können wir nicht gehen und gehen ihn auch nicht“, beschied Merz dem Fragesteller. Es gehe „leider“ nicht anders. Digitale und analoge Gewalt gegen Frauen Die CSU-Abgeordnete Dr. Susanne Hierl und Dr. Lena Gumnior (Bündnis 90/Die Grünen) sprachen das Thema „Gewalt gegen Frauen“ an, wobei Gumnior den Akzent auf die digitale Gewalt im Internet setzte. Nicht nur Frauen, sondern auch viele Männer wie er selbst diskutierten darüber, stellte Friedrich Merz fest. Er erinnerte daran, dass die Unionsfraktion der Ampel-Regierung bei deren Gewaltschutzgesetz zur Mehrheit verholfen habe. Man werde auch die Speicherung von IP-Adressen zur Strafverfolgung bei Straftaten im Internet ermöglichen. Die Gesetzgebungsvorhaben seien auf dem Weg. An SPD und Grüne appellierte der Kanzler, den Weg für die sogenannte CSA-Verordnung der Europäischen Union zum Schutz von Kindern vor Gewalt im Netz freizumachen. Susanne Hierl ging es bei ihrer Frage mehr um die Gewalt gegen Frauen „in der analogen Welt“. „Wir müssen über die Ursachen reden, wo die Gewalt herkommt“, sagte der Bundeskanzler. Ein beachtlicher Teil komme aus der Gruppe der Zuwanderer. Merz erinnerte daran, dass die elektronische Aufenthaltsüberwachung („Fußfessel“) auf den Weg gebracht worden sei. Sie schränke den Bewegungsspielraum drastisch ein. Auf die Frage Hierls, wann die IP-Adressen-Speicherpflicht kommt und ob sie ausreicht, erwiderte der Kanzler, sie befinde sich in der Ressortabstimmung. Ausreichend sei sie aber nicht. Es stelle sich die Frage, „wie wir mit Gewalt umgehen“. Ein Staat dürfe keine Form von Gewalt akzeptieren. Vergabe von EU-Fördermitteln Der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband, der Partei der dänischen und friesischen Minderheit in Deutschland, erkundigt sich nach dem Vorhaben Brüssels, Fördergelder nicht mehr den Regionen direkt, sondern nur über die jeweiligen Hauptstädte zukommen zu lassen. Diese geplante Zentralisierung im Mehrjährigen Finanzrahmen 2028 bis 2034 der EU stößt im Rat nach den Worten des Kanzlers auf „breitesten Widerstand“. Er selbst teile die Intention, die Mittel auf regionaler und lokaler Ebene zu verteilen, sagte Merz. (vom/25.03.2026)
Das "Hamburger Protokoll: KI-Edition" zeigt, wie KI-Kompetenz in das Jurastudium eingebettet werden könnte. Denn: Es gibt eine wachsende Lücke zwischen der beruflichen Realität und dem in der juristischen Ausbildung vermittelten KI-Wissen.
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In Gedenken an den kürzlich verstorbenen SPD-Abgeordneten Carsten Träger hat sich der Bundestag am Mittwoch, 25. März 2026, zu einer Schweigeminute erhoben. Träger starb am 21. März im Alter von 52 Jahren in Innsbruck. Zuletzt bekleidete der Sozialdemokrat das Amt eines Parlamentarischen Staatssekretärs beim Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner würdigte den Verstorbenen vor dem versammelten Bundestagsplenum als einen "Umweltpolitiker mit tiefem Interesse, Fachkenntnissen und Überzeugung", der sich um die deutsche Umweltpolitik verdient gemacht habe. "Ein bodenständiger, zugewandter und fairer Mensch" Über die Fraktionsgrenzen hinweg sei Träger ein sehr geschätzter Kollege gewesen, erinnerte sich Klöckner. "Man musste nicht seiner Meinung sein und trotzdem wusste man, dass man es mit einem bodenständigen, einem zugewandten und einem fairen Menschen zu tun hatte", so die Bundestagspräsidentin. Träger sei es nie um schnelle Aufmerksamkeit oder Schlagzeilen gegangen, sondern um Ernsthaftigkeit, Gerechtigkeit und um das gute Miteinander. "Sein Antrieb, der war ehrlich", betonte Klöckner. Carsten Träger war mit einer kurzen Unterbrechung seit 2013 Abgeordneter des Deutschen Bundestages. Noch am Tag vor seinem Tod hielt der Fürther eine Rede vor dem Parlament. „Natur und Demokratie leben von Unterstützung, ohne Unterstützung werden sie geschwächt“, rief er darin den Abgeordneten ins Gewissen. (ste/25.03.2026)
Nach mehreren gescheiterten Anträgen lenkt Brasiliens Justiz ein: Der erkrankte Ex‑Präsident darf vorerst in Hausarrest – eine befristete Entscheidung.
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