Aktuelle Nachrichten
02.10.2024 - Ausstellung Kraft der Farbe noch bis Ende des Monats zu sehen
Seit der Ausstellungseröffnung am 27. August 2024 können sich Kunstinteressierte die Werke von Horst Wrenger im Oberlandesgericht Hamm ansehen – Dank zweiwöchiger Verlängerung nun bis Ende Oktober 2024.
Rund 30 Bilder werden im Foyer des Gerichtsgebäudes präsentiert. Die farbenprächtige Ausstellung bleibt dem Oberlandesgericht nun noch bis zum Ende des Monats erhalten. Somit können Interessierte die Ausstellung „Kraft der Farbe“ weiterhin kostenlos bis einschließlich 31. Oktober 2024 im Oberlandesgericht Hamm besuchen.
Öffnungszeiten:
Montags und dienstags ist der Besuch von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich, mittwochs bis freitags von 7:30 Uhr 15:30 Uhr.
Bernhard Kuchler
Pressedezernent
02.10.2024 - Ausstellung Kraft der Farbe noch bis Ende des Monats zu sehen
Seit der Ausstellungseröffnung am 27. August 2024 können sich Kunstinteressierte die Werke von Horst Wrenger im Oberlandesgericht Hamm ansehen – Dank zweiwöchiger Verlängerung nun bis Ende Oktober 2024.
Rund 30 Bilder werden im Foyer des Gerichtsgebäudes präsentiert. Die farbenprächtige Ausstellung bleibt dem Oberlandesgericht nun noch bis zum Ende des Monats erhalten. Somit können Interessierte die Ausstellung „Kraft der Farbe“ weiterhin kostenlos bis einschließlich 31. Oktober 2024 im Oberlandesgericht Hamm besuchen.
Öffnungszeiten:
Montags und dienstags ist der Besuch von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr möglich, mittwochs bis freitags von 7:30 Uhr 15:30 Uhr.
Bernhard Kuchler
Pressedezernent
02.10.2024 - ArbG SG: Uniwirksamkeit der Befristung eines Vertrages eines Handballtrainers aufgrund einer sogenannten "Ligaklausel"
Das Arbeitsgericht Solingen hat heute der Klage des ehemaligen Trainers des Bergischen Handball Clubs 06 e. V. (im Folgenden: „BHC 06“ genannt) in vollem Umfang stattgegeben.
Der Kläger ist seit Juli 2022 bei der Beklagten, der BHC Marketing GmbH, als Trainer der 1. Handballmannschaft der Herren des BHC 06 beschäftigt. Der BHC06 spielte in der Spielzeit 2023/2024 in der 1. Handball-Bundesliga und stieg sodann in die 2. Handball-Bundesliga ab. Der Kläger war bereits seit April 2024 freigestellt. Im Juni 2024 teilte die Beklagte dem Kläger mit, dass sein Vertrag aufgrund des Abstiegs des BHC 06 in die 2. Handball-Bundesliga zum 30.06.2024 ende. Hiergegen wendete sich der Kläger und machte das Fortbestehen seines Arbeitsverhältnisses sowie weitere Zahlungsansprüche geltend.
Die Kammer hat entschieden, dass die auflösende Bedingung in dem Arbeitsvertrag des Handballtrainers, wonach der Vertrag ausschließlich für „den Bereich der 1. Handballbundesliga“ gelten und der Arbeitsvertrag bei Abstieg oder Lizenzverlust/-rückgabe enden soll, unwirksam ist. Die Klausel ist bereits wegen mangelnder Bestimmtheit unwirksam. Ihr ist nicht zu entnehmen, zu welchem Enddatum der Arbeitsvertrag „bei Abstieg“ gelten soll und der „Bereich der 1. Handballbundesliga“ verlassen wird. Hinzu kommt, dass aufgrund der Vermischung der Bedingung „Abstieg“ mit der (unwirksamen) Bedingung „Lizenzverlust/-rückgabe“ der Bedingungseintritt intransparent und im Zweifelsfall nicht eindeutig bestimmbar ist.
Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf eingelegt werden.
Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 728/24, Termin vom 01.10.2024
Für Fragen, Kommentare und Anregungen steht Ihnen zur Verfügung:
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
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Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
Bestellung des Beigeladenen zum Insolvenzverwalter
Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
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Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
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Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
Uhrzeit: 14:00
Aktenzeichen: 12 S 2681/22
Die Sitzung findet statt im Dienstgebäude des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg, 68165 Mannheim, Schubertstraße 11, Untergeschoss, Sitzungssaal III.
Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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Ü. gegen KVJS Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg wegen Zustimmung zur ordentlichen Kündigung nach dem SGB IX
Datum: 02.10.2024
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Streitgegenstand: Klage eines schwerbehinderten Arbeitnehmers gegen die Zustimmung des Beklagten zur Kündigung seines
Arbeitsverhältnisses mit der M. GmbH nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der M. GmbH und
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