Das Parlament hat am Donnerstag, 26. März 2026, die von der Bundesregierung vorgelegte neue Fassung der „Verordnung zur Durchführung der EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase“ (21/4294 neu, 21/4383 Nr.2) beschlossen. Mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen die Stimmen der AfD wurde auf die Ablehnung oder Änderung der Verordnung verzichtet. Die Bundesregierung nimmt damit die Änderungsmaßgabe an, unter welcher der Bundesrat in seiner Sitzung am 30. Januar der Verordnung zugestimmt habe. Der Bundestag hatte der ersten Fassung der Verordnung am 18. Dezember grünes Licht gegeben. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat zur Abstimmung über die Neufassung eine Beschlussempfehlung (21/4993) vorgelegt. Ergänzte Verordnung der Bundesregierung Auf Drängen des Bundesrates ergänzt die Bundesregierung die Verordnung zur Durchführung der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase, kurz F-Gas-Verordnung (21/2866), welcher der Bundestag im Dezember bereits zugestimmt hat, um einen Punkt. Hintergrund ist eine Maßgabeänderung der Länderkammer: Diese hatte die Annahme des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine Änderung des Chemikaliengesetzes (21/3511), der der Umsetzung der europäischen F-Gas-Verordnung in deutsches Recht dient, an inhaltliche Änderungen geknüpft, die auch die Verordnung betreffen. Konkret soll dort ergänzt werden, dass entsprechend der europäischen F-Gas-Verordnung mit „Inverkehrbringen“ von F-Gasen „die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr in der Union“ oder „die erstmalige entgeltliche oder unentgeltliche Lieferung oder Bereitstellung an Dritte innerhalb der Union oder die Verwendung von hergestellten Stoffen oder von Erzeugnissen oder Einrichtungen, die für den Eigengebrauch hergestellt wurden“ gemeint ist. In der Stellungnahme des Bundesrates heißt es, dass sich diese Definition von der in Paragraf 3, Nummer 9 des Chemikaliengesetzes verwendeten Definition unterscheide. Dort bedeutet „Inverkehrbringen“ die „Abgabe an Dritte oder die Bereitstellung für Dritte; das Verbringen in den Geltungsbereich dieses Gesetzes“, „soweit es sich nicht lediglich um einen Transitverkehr nach Nummer 8 zweiter Halbsatz handelt“. Mit der Neufassung der Verordnung wird auch eine Ermächtigungsgrundlage geschaffen, um Unternehmenszertifikate bei Verstößen wieder entziehen zu können. Ursprüngliche Verordnung Mit der bereits im Februar 2024 in Kraft getretenen F-Gas-Verordnung will die Europäische Union Emissionen von fluorierten Treibhausgasen, sogenannten F-Gasen, schrittweise senken und bis 2050 ganz auf null reduzieren. Diese klimaschädlichen Gase werden etwa in Kälte- und Klimaanlagen, Wärmepumpen aber auch Löschmitteln eingesetzt. Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung (21/2866) soll die Chemikalien-Klimaschutzverordnung an die europäische F-Gas-Verordnung anpassen und dabei den „Umfang von Zertifizierungspflichten auf zusätzliche Einrichtungen, weitere F-Gase sowie relevante Alternativen“ ausdehnen. Gleichzeitig sollen sich Mindestanforderungen für die Zertifizierung natürlicher und juristischer Personen ändern. So ist unter anderem geplant, dass spätestens alle sieben Jahren zertifizierte Fachkräfte Auffrischungskurse besuchen und Betreiber von „Einrichtungen mit F-Gasen“ Dichtheitskontrollen vornehmen. (sas/hau/26.03.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Sozialleistungsbetrug effektiv bekämpfen – Kommunen entlasten – Ordnung und Sicherheit stärken“ (21/4942), beraten. Der Antrag wurde mi Anshcluss der Aussprache den Ausschüssen zur weiteren Beratung überwiesen. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales übernimmt die Federführung. Antrag der AfD Dem Antrag zufolge soll die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen so erweitern, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in sogenannten „Problemimmobilien“ regelmäßig gemeinsam mit kommunalen Behörden Kontrollen durchführen kann, „hierfür eigenständige Prüfanlässe erhält und ihre Ermittlungen gezielt auf den Verbund von illegaler Beschäftigung und organisiertem Sozialleistungsmissbrauch ausrichten kann“. Auch fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, den angekündigten Straftatbestand des „Organisierten Sozialleistungsbetrugs“ so auszugestalten, dass insbesondere „Vermieter, Vermittler und Arbeitgeber, die systematisch in Verbindung mit illegaler Beschäftigung und Scheinarbeitsverhältnissen Leistungen erschleichen oder dies ermöglichen, erfasst werden“. Auch sollen nach dem Willen der Fraktion Vermögensabschöpfung sowie Einziehung von Vermögenswerten ermöglicht werden, wenn ein nachweisbarer Bezug zu organisiertem Leistungsbetrug besteht. Digitales Datenaustauschsystem verlangt Ferner soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge einen Gesetzentwurf vorlegen, der ein „bundesweit einheitliches, zweckgebundenes digitales Datenaustauschsystem zwischen Meldebehörden, Ausländerbehörden, Jobcentern, Sozialämtern, Familienkassen, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sowie den Sozialversicherungsträgern schafft“. Er soll laut Vorlage automatisierte Datenabgleiche bei festgestellten Auffälligkeiten oder konkretem Verdacht auf Missbrauch ermöglichen und klare Prüfungsanlässe definieren, insbesondere Sammeladressen, Überbelegungshinweise, Scheinarbeitsverhältnisse und unstimmige Meldestrukturen. Daneben schlägt die Fraktion vor, ein Bundesprogramm „Problemimmobilien“ auf den Weg zu bringen, das den Ankauf, die Entmietung oder den Abriss verwahrloster Immobilien fördert, kommunale Task Forces rechtlich und personell stärkt sowie Maßnahmen gegen bekannte Betreiber illegaler Wohn- und Ausbeutungsstrukturen erleichtert. Zugleich plädiert die Fraktion in dem Antrag unter anderem dafür, die Einführung eines kommunalen Vorkaufsrechts bei „Problemimmobilien“ zu erleichtern. (hau/26.03.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, das Straßenverkehrsgesetz novelliert. Der dazu von der Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf (21/3505) wurde in einer vom Verkehrsausschuss geänderten Fassung mit den Stimmen der CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Damit sollen Rechtsgrundlagen im Straßenverkehrsrecht für die Digitalisierung der Führerscheine und Fahrzeugpapiere, für eine digitale Parkraumkontrolle sowie für einen digitalen Datenaustausch in der Verwaltung geschaffen werden. Mit der Abstimmung wurde eine Entschließung bei Enthaltung der AfD angenommen, um die Grundlagen für weitere Änderungen im Bereich des Straßenverkehrsrechts zu schaffen. Der Abstimmung im Plenum lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4979) und ein Bericht gemäß § 96 der Geschäftsordnung des Haushaltsausschusses (21/4982) zugrunde. Ein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu dem Regierungsentwurf vorgelegter Änderungsantrag (21/4986) und ein von der Fraktion Die Linke vorgelegter Entschließungsantrag (21/4987) wurden hingegen abgelehnt. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Gesetzentwurf dient laut Bundesregierung auch dem Bürokratieabbau durch die Vereinfachung von Abläufen und Regeln sowie durch zeitgemäße digitale Leistungen und durch den Zugang zu Daten in der Verwaltung. Nicht zuletzt trage das Gesetz Beiträge zum Innovationsstandort für autonomes Fahren sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit bei, heißt es in der Vorlage. Geplant ist, die bisherige partielle Rechtsgrundlage im Straßenverkehrsgesetz für eine temporäre digitale Zulassungsbescheinigung zu einer allgemeinen Regelung auszubauen. Ferner sollen die Rechtsgrundlagen zur Einführung des digitalen Führerscheins „als ergänzendes elektronisches Dokument zum Kartenführerschein“ geschaffen werden. Der Verkehrsausschuss hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen. Damit wird der Personenkreis für Bewohnerparkausweise im Gesetzestext näher definiert. So sollen Parkausweise nicht nur den Anwohnern und gebietsansässigen Betrieben oder Institutionen ausgestellt werden können, sondern auch Personengruppen mit einem besonderen gebietsübergreifendem Parkraumbedarf, wie beispielsweise Handwerker oder ambulante Pflegedienste. Effektivere Parkraumkontrollen Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll die Effektivität von Parkraumkontrollen durch den Einsatz digitaler Mittel gesteigert werden. „Es wird eine fokussierte Rechtsgrundlage für die digitale Parkraumkontrolle geschaffen, um den Kommunen hier vertretbaren Handlungsspielraum zu geben“, heißt es im Entwurf. Weiterhin soll eine formell-gesetzliche Grundlage im Sinne der Datenschutzgrundverordnung geschaffen werden, damit das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) Auskünfte aus den von ihm geführten Datenbanken anhand der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) erteilen kann. Um den sogenannten Punktehandel zu verhindern, also die Täuschung von Behörden über Beteiligte an mit Punkten bewehrten Verkehrsverstößen, soll ein Bußgeldtatbestand geschaffen werden, der bereits das gewerbsmäßige Angebot einer solchen Täuschung der Behörden sanktioniert. Damit will die Regierung verhindern, dass von Ermittlungen wegen solcher Verkehrsverstöße abgelenkt wird. (aw/26.03.2026)
Der Bundestag hat den von der AfD-Fraktion vorgelegten Gesetzentwurf „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ (21/4933) am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten. Nach halbstündiger Debatte wurde die Vorlage an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung übernimmt der Wirtschaftsausschuss. Gesetzentwurf der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion will „zur Ächtung politisch motivierter Boykottmaßnahmen durch Nichtregierungsorganisationen“ das Boykottverbot in Paragraf 21 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen erweitern. Künftig sollen danach auch gemeinnützigen Organisationen im Sinne des Steuerrechts sowie Organisationen, die von ihnen finanziell, organisatorisch oder personell unterstützt werden, Maßnahmen untersagt werden, „die darauf abzielen, Unternehmen, Vereinigungen von Unternehmen oder Verbraucher aus parteipolitischen Gründen zu Liefer- oder Bezugssperren gegenüber anderen Unternehmen oder Vereinigungen von Unternehmen zu veranlassen“. Zur Begründung führt die Fraktion an, dass Wirtschaftsunternehmen ihrer Auffassung nach „in politischen Fragen einem zunehmenden Konformitätsdruck ausgesetzt“ sind. Eine „vermutete Nähe zur AfD“ führe zu Boykottaufrufen. Der freie Wettbewerb werde auf diese Weise außer Kraft gesetzt. Dies sei ein Problem, „wenn derartige Praktiken mit staatlichen Mitteln gefördert werden, denn die öffentliche Hand ist zur parteipolitischen Neutralität verpflichtet“. (hau/des/26.03.2026)
Von der Tagesordnung des Deutschen Bundestages wieder abgesetzt wurde die erste Beratung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung „zur Modernisierung der nationalen Umsetzung von europäischen Regelungen zum Ökodesign, zur Energieverbrauchskennzeichnung und zu weiteren Regelungen“. Die Debatte war ursprünglich für Donnerstag, 26. März 2026, geplant. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Entwurfes ist es laut Bundesregierung, die nationale Umsetzung europäischer Regelungen zu Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung zu modernisieren, da die bestehenden Regelungen teilweise nicht mehr mit bestehendem EU-Recht konform seien. Verbraucherinnen und Verbraucher profitierten von konformen Ökodesign-Produkten und korrekten Energielabeln, heißt es. So könnten sie nachhaltige Kaufentscheidungen treffen und durch geringere Energieverbräuche und langlebigere Produkte profitieren. Daneben böten Ökodesign und die Energieverbrauchskennzeichnung von Produkten auch Chancen im Hinblick auf die Stärkung der Innovationskraft der Industrie. Deutsche Hersteller seien bereits heute für effiziente und langlebige Produkte bekannt. Eine konsequente und schlagkräftige Marktüberwachung schützt sie laut Bundesregierung vor Marktverzerrungen durch nicht-konforme minderwertige Ökodesign-Produkte und fehlende oder falsche Energieverbrauchskennzeichnung. Verbesserte Sanktionsmöglichkeiten Daher sollen mit dem vorgelegten Gesetz die Sanktionsmöglichkeiten der Marktüberwachungsbehörden zur Ahndung von Verstößen gegen die bestehenden europäischen Rechtsverordnungen im Bereich Ökodesign und Energieverbrauchskennzeichnung aktualisiert und mit den bereits bestehenden Sanktionsmöglichkeiten – wie etwa dem Marktüberwachungsgesetz - harmonisiert werden. Das schaffe gleiche Startbedingungen für alle Marktteilnehmer. Die Umsetzung erfolge dabei bürokratiearm unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Industrie und unter Wahrung der Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. (hau/20.03.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26.März 2026, der von der Bundesregierung geplanten Anhebung des Schwellenwerts in Betrieben für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten zugestimmt. Der von Bundesregierung vorgelegte Gesetzentwurf zur Durchführung der EU-Verordnung 2024/2748 in Bezug auf Notfallverfahren aufgrund eines Binnenmarkt-Notfalls bei Gasgeräten und Persönlicher Schutzausrüstung (PSA, 21/3204) wurde in einer vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke angenommen. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (21/4981) zugrunde. Zuvor war in der zweiten Lesung ein Teil des Gesetzentwurfs zu Artikel 3 zur Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch (Sicherheitsbeauftragte) in namentlicher Abstimmung mit 430 Stimmen gegen 132 Stimmen angenommen worden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit der EU-Verordnung seien Maßnahmen für den Fall zukünftiger Krisen festgelegt worden, mit denen das anhaltende Funktionieren des Binnenmarkts im Hinblick auf den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Personen und vor allem die Verfügbarkeit von krisenrelevanten Waren gewährleistet werden soll, heißt es im Gesetzentwurf, der Verfahrensbestimmungen sowie neue Bußgeldtatbestände enthält. Der Bundesrat fordert in seiner Stellungnahme Änderungen des Entwurfs, unter anderem bei der Definition von Notfallverfahren, und verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit der Länder. Unter anderem heißt es in der Stellungnahme: „Die Zuständigkeit für das Notfallverfahren ist daher landesspezifisch festzulegen. Eine bundeseinheitliche Festlegung der zuständigen Behörde würde in die Organisationshoheit der Länder eingreifen. Die Formulierung ,zuständige Behörde' stellt sicher, dass die Länder die für das Notfallverfahren sachlich und organisatorisch geeignete Behörde selbst bestimmen können.“ Änderungen im Ausschuss für Arbeit und Soziales Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am 25. März 2026 auf Antrag der Koalitionsfraktionen Änderungen am Regierungsentwurf beschlossen, die unter anderem Vorgaben für die Sicherheitsbeauftragten betreffen. So gilt die Verpflichtung zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nunmehr für Unternehmen mit regelmäßig 50 oder mehr Beschäftigten. Der Schwellenwert wurde damit von bisher 20 auf 50 Beschäftigte erhöht. Für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigte bedeutet diese Änderung, dass keine pauschale Verpflichtung zur Bestellung eines Sicherheitsbeauftragten mehr besteht. (eis/che/26.03.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Vielfältiges muslimisches Leben in Deutschland fördern“ (21/4291) beraten. Nach der halbstündigen Aussprache ist die Vorlage an die Ausschüssen überwiesen worden. Bei den weiteren Beratungen übernimmt der Innenausschuss die Federführung. Antrag der Grünen Die Fraktion fordert die Bundesregierung unter anderem dazu auf, eine unabhängige Kommission aus Personen der Praxis und der Wissenschaft einzusetzen. Diese soll einen nationalen Aktionsplan für die staatlich-religiöse Zusammenarbeit mit muslimischen Gemeinden erarbeiten und institutionelle Formen wie das Stiftungsmodell prüfen. Außerdem soll die Deutsche Islamkonferenz (DIK) modernisiert und finanziell ausreichend ausgestattet werden. Zudem soll eine aktualisierte Studie zu „Muslimischem Leben in Deutschland“ in Auftrag gegeben und die wissenschaftliche Forschung zu Islamfeindlichkeit beziehungsweise „antimuslimischem Rassismus“ gefördert werden. Darüber hinaus sollen neben den „großen, meist konservativ ausgerichteten muslimischen Verbänden“ weitere Akteure, insbesondere progressive muslimische Gemeinden und zivilgesellschaftliche Organisationen, in die Zusammenarbeit eingebunden werden. Zugleich sprechen sie sich dafür aus, muslimische Frauenverbände aus der Zivilgesellschaft „umfassend durch strukturelle Mittel im Haushalt zu fördern“ und „ihre Sichtbarkeit zu erhöhen“. Des Weiteren fordern sie unter anderem, „Hürden im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel Kopftuchverbote, abzubauen, um dort muslimisches Leben auch als Teil des Staates sichtbarer zu machen“. Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge Die muslimische Militärseelsorge soll strukturell in der Bundeswehr verankert und flächendeckend eingeführt werden. Das bestehende Pilotprojekt für muslimische Militärseelsorge soll zügig in eine dauerhafte, institutionell abgesicherte Struktur überführt werden. Zudem soll eine stärkere und langfristigere finanzielle Förderung für bundesweit tätige muslimische zivilgesellschaftliche Organisationen sichergestellt werden. (sto/hau/26.03.2026)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat einen Antrag mit dem Titel „Big Tech fair besteuern – Digitalsteuer jetzt“ angekündigt, den das Parlament ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals beraten sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Bundestages wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)
Der Bundestag hat am Donnerstag, 26. März 2026, für die Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen gestimmt. Ein entsprechender Gesetzentwurf der Bundesregierung (21/3207) in einer vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (21/4990) wurde mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD bei Enthaltung der Fraktion Die Linke angenommen. Hingegen abgelehnt wurden drei Anträge der AfD-Fraktion mit der Mehrheit von Union, SPD, Grünen und Linksfraktion gegen das Votum der Antragsteller. Sowohl zu dem Antrag mit der Forderung nach „Verbesserung der Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung“ (21/1565) als auch zum Antrag mit dem Titel „Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse bei Pflegepersonal bekämpfen“ (21/2710) und dem Antrag „Obligatorische Kenntnisse zum deutschen Gesundheitswesen auch für alle Ärzte mit ausländischem Studienabschluss sicherstellen“ (21/2715) lagen Beschlussvorlagen des Gesundheitsausschusses (21/4990) vor. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf ist laut Bundesregierung „ein wichtiger Schritt, um dem Fachkräfteengpass im Gesundheitswesen entgegenzutreten“. Er beschränke sich auf die Berufe Ärztin und Arzt, Zahnärztin und Zahnarzt, Apothekerin und Apotheker sowie Hebamme und werde durch Regelungen in den jeweiligen Approbationsordnungen beziehungsweise in der Studien- und Prüfungsverordnung ergänzt, die in einem eigenen Verordnungsgebungsverfahren zeitnah folgen sollen. Mit den Änderungen würden die rechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des Artikels 4f der Richtlinie 2005/36/EG hinsichtlich der Möglichkeit einer partiellen Berufserlaubnis für den ärztlichen, zahnärztlichen und pharmazeutischen Beruf geschaffen, heißt es. Die Einführung des partiellen Zugangs zum ärztlichen, zahnärztlichen sowie zum pharmazeutischen Beruf sei aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens (2018 / 2171) zeitnah umzusetzen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beschleunigung und Vereinfachung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit der Reform Bürokratiekosten in Höhe von knapp 16 Millionen Euro pro Jahr eingespart werden können. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat schlägt einige Änderungen an dem Gesetzentwurf vor, wie aus der Vorlage weiter hervorgeht. Das betrifft unter anderem die Reihenfolge der Prüfungen. Bei der Entscheidung über die Erteilung der Approbation zunächst die Berufsqualifikation zu prüfen, erscheine bei Drittstaatsausbildungen nicht sinnvoll, denn diese Prüfung sei besonders aufwendig. Es könne zu einer Verfahrensbeschleunigung beitragen, die Fachsprachkenntnisse parallel zur Berufsqualifikation zu überprüfen. Die Bundesregierung lehnt den Vorschlag in ihrer Gegenäußerung ab. Erster Antrag der AfD Die AfD-Fraktion fordert ein besseres Überprüfungsverfahren zur Approbation von Ärzten aus Drittstaaten. In ihrem Antrag (21/1565) führt sie den Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Magdeburg am 20. Dezember 2024 an. Bei dem Täter habe es sich um einen Mann aus Saudi-Arabien gehandelt, der in Deutschland als Arzt gearbeitet habe. Der Mann sei bereits 2014 in Rostock wegen „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ rechtskräftig verurteilt worden. Gemäß Bundesärzteordnung setze die Erteilung der Approbation als Arzt voraus, dass sich der Antragsteller „nicht eines Verhaltens schuldig gemacht hat, aus dem sich seine Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur Ausübung des ärztlichen Berufs ergibt.“ Nach der Tat seien Zweifel laut geworden, dass der Mann überhaupt ein Medizinstudium im Ausland abgeschlossen habe. Die Abgeordneten fordern, dass erstantragstellenden Ärzten aus Drittstaaten eine Berufserlaubnis oder Approbation erst nach einer dem Staatsexamen des Medizinstudiums entsprechenden Prüfung und nach einem Sprachnachweis erteilt wird. Ferner sollten Ärzte, die aus Drittstaaten stammen, anfangs für die Dauer von fünf Jahren regelmäßigen Kontrollen und Prüfungen durch die zuständigen Ärztekammern unterzogen werden. Zweiter Antrag der AfD-Fraktion Die AfD-Fraktion fordert zudem mehr Schutz vor gefälschten Berufsausbildungszeugnissen bei Pflegepersonal. Es seien Fälle bekannt geworden, in denen Pflegekräfte mit gefälschten Diplomen oder unzureichend geprüften Qualifikationen in Kliniken und Pflegeeinrichtungen tätig waren. Auch einige Leiharbeitsfirmen im Pflegebereich beschäftigten Personal mit gefälschten Zertifikaten, heißt es im Antrag (21/2710) der Fraktion. Gefälschte Berufsausbildungszeugnisse im Gesundheitswesen stellen nach Ansicht der AfD ein erhebliches Risiko für die Patientensicherheit und die Qualität der medizinischen Versorgung dar. Die Abgeordneten fordern, beim Bundesgesundheitsministerium eine Stelle einzurichten, die zentral die berufliche Eignung der sich für Pflegeberufe in Deutschland bewerbenden Menschen objektiv beurteilt und die Authentizität von Zeugnissen und Abschlüssen prüft. Dritter AfD-Antrag Schließlich verlangt die AfD-Fraktion „obligatorische Kenntnisse über das deutsche Gesundheitswesen für Ärzte mit ausländischem Studienabschluss“. Das Gesundheitssystem sei komplex und weise Besonderheiten auf wie das Nebeneinander der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, die Selbstverwaltung, die große Zahl unterschiedlicher Akteure und die auf Bund, Länder und Kommunen verteilten Zuständigkeiten, heißt es in dem entsprechenden Antrag (21/2715). Folgerichtig sehe sowohl die Approbationsordnung für Ärzte als auch der Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2) bundesweit entsprechende Ausbildungs- und Prüfungsinhalte für das Staatsexamen vor. Die Abgeordneten fordern, dass für alle Ärzte, die außerhalb Deutschlands einen Medizinstudiengang absolviert haben und das individuelle Anerkennungsverfahren durchlaufen, Kenntnisse zum hiesigen Gesundheitssystem in die Vergleichsprüfung der Behörde einfließen. Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, sollte auch diesbezüglich eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung abgelegt werden müssen. (pk/hau/26.03.2026)
Nach den Vorwürfen gegen Christian Ulmen diskutiert Deutschland über die Strafbarkeit von Deepfakes und Meloni kassiert eine Schlappe bei ihrer Justiz-Reform. Außerdem verlieren die Geschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe vor dem BGH und die FU Berlin gewinnt einen Streit um Antisemitismus.
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Die Forderung der AfD-Fraktion nach einer abstrakten Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht wegen des Bundeshaushaltsgesetzes 2025 und 2026 sowie des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) wurde am Donnerstag, 26. März 2026, abgelehnt. Mit der Mehrheit der Stimmen von CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke gegen das Votum der Antragsteller wurde ein entsprechender Antrag (21/4939) im Parlament nach erstmaliger Beratung direkt abgewiesen. Antrag der AfD In dem Antrag wird geltend gemacht, dass die kreditfinanzierte Ausgestaltung des Sondervermögens mit einem Volumen von 500 Milliarden Euro verfassungswidrig sei. „Diese massive Schuldenaufnahme ist verfassungsrechtlich nur dann zu rechtfertigen, wenn die aufgenommenen Mittel tatsächlich zu zusätzlichen Investitionen in die öffentliche Infrastruktur führen. Die Analyse der tatsächlichen Mittelverwendung zeigt jedoch, dass diese Voraussetzung weder im Haushaltsjahr 2025 erfüllt wurde noch im Haushaltsjahr 2026 erfüllt werden wird“, heißt es weiter. Vielmehr seien Investitionsausgaben aus dem Kernhaushalt in das Sondervermögen verschoben worden, „ohne dass hierdurch zusätzliche Investitionen entstanden wären“. Die AfD verweist dabei unter anderem auf Berechnungen des ifo Instituts, wonach die Investitionen 2025 trotz erhöhter Kreditaufnahme nur geringfügig gestiegen seien. Dies deute auf eine „Zweckentfremdung“ der Mittel hin. Zudem kritisiert die Fraktion die Ausgestaltung der im Gesetz vorgesehenen Investitionsquote, die aus ihrer Sicht das verfassungsrechtliche Gebot zusätzlicher Investitionen unterlaufe. (scr/irs/26.03.2026)
Auch wenn die Stasi-Unterlagen zur Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit beitragen können – uneingeschränkt zugänglich sind sie nicht. Einem Sachbuchautor, der die Unterlagen zu Angela Merkel einsehen wollte, versagte das VG Berlin jetzt den Zugang.
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Zollfreie Einfuhr von Industriegütern aus den USA? Aber nur, wenn Trump mitzieht. Das Parlament will die Umsetzung der Zollvereinbarungen befristen – aber gibt grundsätzlich grünes Licht.
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Die EU will den Kampf gegen Korruption vereinheitlichen. Jetzt hat das Parlament das gemeinsame Konzept für Abschreckung und Sanktionen verabschiedet.
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„Small Modular Reactors ermöglichen – Rechenzentren fördern, Wärme- und Stromversorgung sichern“, lautet der Titel eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags, der ursprünglich am Donnerstag, 26. März 2026, erstmals im Bundestag beraten werden sollte. Die Debatte wurde jedoch von der Tagesordnung des Parlaments wieder abgesetzt. (hau/24.03.2026)
Verkehrsdaten werden künftig zuverlässig über den Nationalen Zugangspunkt digital bereitgestellt. Das hat der Bundestag am Donnerstag, 26. März 2026, mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Rechtsrahmens für intelligente Verkehrssysteme im Straßenverkehr und deren Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern und die Datenbereitstellung über den Nationalen Zugangspunkt“ (21/2999, 21/3507) beschlossen. Die Vorlage wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der AfD und Die Linke angenommen. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses (21/4983) sowie ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages (21/4985) zugrunde. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Nationale Zugangspunkt ist laut Bundesregierung eine Plattform zum Austausch digitaler Informationen von Mobilitätsanbietern, Infrastrukturbetreibern und Verkehrsbehörden sowie Informationsanbietern. Nach EU-Recht betreibe jeder Mitgliedstaat einen Nationalen Zugangspunkt. Ob Fahrplandaten, Verkehrsinformationen in Echtzeit oder Standorte von Leihfahrrädern: Alle Informationen, die beispielsweise für das Planen und Durchführen einer Reise durch Deutschland erforderlich sind, könnten dort zentral bereitgestellt, abgerufen und in Informationsangebote integriert werden. Der Gesetzentwurf verankere diesen Zugangspunkt gesetzlich und sorge damit für transparente und zuverlässige Verkehrsdaten. Falschfahrer und Gegenstände auf der Fahrbahn Der Entwurf verpflichte Straßenbaubehörden und -betreiber Informationen wie beispielsweise Sperrungen, Geschwindigkeitsbeschränkungen, Zufahrtsbedingungen von Brücken und Tunneln oder Baustellen zu bestimmten Straßen vollständig digital auf dem Nationalen Zugangspunkt zu veröffentlichen. Anbieter von Routenplanern könnten so aktuelle und verlässliche Daten von der Stelle nutzen, die die verkehrsrechtliche Anordnung auch erlassen hat. Auch Daten des Verkehrswarndienstes wie etwa Warnungen zu Falschfahrern oder Gegenständen auf der Fahrbahn müssten künftig über den Nationalen Zugangspunkt verfügbar sein und könnten auch grenzüberschreitend genutzt werden. Vorrangplätze für Menschen mit Behinderungen Verkehrsunternehmen müssen der Vorlage zufolge nicht nur bereits erfasste Fahrzeugauslastungsdaten im Linienverkehr bereitstellen, sondern auch Daten über die Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen. Verlässliche Informationen zu den aktuell noch freien Transportmöglichkeiten in öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichten allen Reisenden und vor allem Menschen, die einen Rollstuhl oder Rollator benutzen, eine zuverlässigere und barrierefreie Reiseplanung, heißt es. Außerdem regelt der Entwurf, dass Informationen zu allen nutzbaren Ladesäulen für E-Autos über den Nationalen Zugangspunkt zugänglich gemacht werden. Stellungnahme des Bundesrates Die Bundesregierung lehnt die Änderungsvorschläge des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf ab, wie aus ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer (21/3507) hervorgeht. Abgelehnt wird unter anderem die geplante Pflicht, Daten zur Auslastung von Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderungen in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs bereitstellen zu müssen. Die Regelung hätte in ihrer jetzigen Fassung keinen Mehrwert, schreibt der Bundesrat. Es sei fraglich, wie Daten hinsichtlich der Auslastung von „Vorrangplätzen für Menschen mit Behinderung“ ermittelt werden sollen, da diese zumeist nicht automatisiert gewonnen werden könnten. Darüber hinaus sei der Erfahrungswert derartiger Daten fraglich, „da auf Vorrangsitzen nicht nur Menschen mit Behinderung sitzen können, sondern auch alle anderen Fahrgäste“. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung indes hält an der Regelung fest. Es gebe bereits technische Möglichkeiten, diese Daten automatisiert zu erfassen, heißt es in der Gegenäußerung. Verkehrsunternehmen sollten verpflichtet werden, die erfassten Daten bereitzustellen, wenn sie vorliegen. Auch wenn nicht unterschieden werde, ob die Plätze von Menschen mit Behinderungen oder anderen Fahrgästen belegt sind, böten die Informationen einen Nutzen für Menschen mit Behinderungen, schreibt die Regierung. (hau/26.03.2026)
Eine Richterin des OVG Lüneburg hatte über ein Urteil zu entscheiden, das ihr Ex-Ehemann am vorinstanzlichen VG verfasst hatte. Trotz Selbstanzeige darf sie nun selbst entscheiden. Entscheidend ist das Vertrauen der Parteien, so das OVG Lüneburg.
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Wenn ein Student aus Kenia sich für das Studium tatsächlich in Deutschland aufhält, ist dies ausreichend für eine Aufenthaltsgenehmigung, so das VG Berlin. Der Aufenthaltstitel dürfe nicht davon abhängig gemacht werden, dass das Studium zwingend in Präsenz erbracht werden muss.
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Eine Lehrerin versäumte mehrere Termine beim Amtsarzt und wurde daraufhin in den Ruhestand versetzt. Man könne aus den verpassten Terminen auf eine Dienstunfähigkeit schließen, befand das OVG Münster.
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Ein Saft darf nicht mit der Bezeichnung Immunkraft beworben werden. Laut OLG Celle handelt es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe. Wie viel Vitamin C das Getränk enthält, bleibt dabei völlig irrelevant.
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