Aktuelle Nachrichten
Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten bei Fußball-WM
Auswärtiges/Antwort Zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten im Kontext der FIFA Fußballweltmeisterschaft der Männer 2026 nimmt die Bundesregierung in der Antwort auf eine Grünen-Anfrage Stellung.
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"Fairnessfonds" für Renten-Härtefälle
Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag die Bundesregierung auf, einen "Fairnessfonds" für pauschale Einmalzahlungen einzurichten, um die Rentenüberleitung abzuschließen.
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Kein grundsätzliches Nein zu Taser-Einsatz
Inneres/Anhörung Keine völlige Ablehnung von Tasern, aber größtmögliche Zurückhaltung bei ihrem Einsatz: Dies kennzeichnete überwiegend die Experten-Meinung im Innenausschuss.
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AfD fordert "Junior-Spardepot" für Kinder
Arbeit und Soziales/Antrag Die AfD-Fraktion macht sich in einem Antrag für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder, ein "Junior-Spardepot", stark.
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AfD fragt nach Auswirkungen von KI auf Beschäftigte
Digitales und Staatsmodernisierung/KleineAnfrage Nach den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz (KI) auf Beschäftigte in der Bundesverwaltung erkundigen sich die Abgeordneten der AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.
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Herausforderungen der Brauwirtschaft
Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage nach Herausforderungen der Brauwirtschaft in Deutschland.
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NIS-2: Bundesrat fordert zahlreiche Nachbesserungen
Digitales und Staatsmodernisierung/Unterrichtung Der Bundesrat begrüßt die geplante Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, fordert aber zahlreiche Nachbesserungen vor allem bei der Einbindung der Länder und bei der Entbürokratisierung.
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Bundeswehr soll "Sea Guardian"-Einsatz fortsetzen
Auswärtiges/Antrag Die Bundeswehr soll sich weiterhin an der "Nato-geführten maritimen Sicherheitsoperation Sea Guardian" beteiligen. Über den Antrag der Bundesregierung berät der Bundestag am Mittwoch.
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Nachrichtendienste: Anhaltende Bedrohung durch Russland
Inneres/Anhörung Deutschland befindet sich aus Sicht der Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes aktuell "nicht im Krieg aber auch nicht mehr im Frieden". Das wurde bei einer Anhörung vor dem PKGr deutlich.
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Bundeswehr soll EU-Einsatz im Mittelmeer fortsetzen
Auswärtiges/Antrag Die Bundeswehr soll sich ein weiteres Jahr an der EU-geführten Mission EUNAVFOR MED Irini Mittelmeer beteiligen. Über den Antrag der Bundesregierung berät der Bundestag am Mittwoch.
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Courts and Congress say IRS must approve civil tax penalties in writing before they are asserted
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China imposes extraterritorial jurisdiction and a 50% Rule for export controls on rare earth elements and other items
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China imposes extraterritorial jurisdiction and a 50% Rule for export controls on rare earth elements and other items
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Courts and Congress say IRS must approve civil tax penalties in writing before they are asserted
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Insider trading policies: A survey of recent filings
Kategorien: Nachrichten der Wirtschaftskanzleien
Insider trading policies: A survey of recent filings
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Unterschiedliches Echo auf Modernisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung
Arbeitgeber sehen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung (21/1930) kritisch, die Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft sowie die beim Zoll angesiedelte Einheit Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) eher positiv. Das hat sich am Montag, 13. Oktober 2025, in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses gezeigt. Arbeitgeber warnen vor mehr Bürokratie So lobte Benjamin Stumpp von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zwar die Zielsetzung des Gesetzentwurfs, Schwarzarbeit zu bekämpfen, warnte aber vor mehr Bürokratie. Die BDA war geladen auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion. In seiner schriftlichen Stellungnahme erklärt die BDA, Vor-Ort-Kontrollen der FKS seien auf Baustellen und in anderen Einsatzbereichen „durchaus wirkungsvoller und nachhaltiger durchzuführen, wenn der Nachweis der wesentlichen Arbeitsbedingungen in elektronischer Form ermöglicht wird“. Weiter heißt es in der Stellungnahme: „Das Phänomen der Schwarzarbeit wird vielfach durch eine zu hohe Abgabenlast ausgelöst. Reformen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind daher notwendig, um Schwarzarbeit an der ,Wurzel' zu bekämpfen. Die immer weitergehende Ausdehnung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes ist demgegenüber nicht geeignet, diese nachhaltig zu bekämpfen. Sie bekämpft Symptome, nicht aber die Ursachen.“ "Stärkere Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität" Constanze Voß, Leiterin der FKS und geladen auf Vorschlag der SPD-Fraktion, lobte die Praxistauglichkeit des Gesetzentwurfs und die Erweiterung der Befugnisse der FKS. „Die Bekämpfung der organisierten Formen der Schwarzarbeit und organisierten Kriminalität wird durch die Teilnahme der FKS am polizeilichen Informationsverbund verbessert, da alle verfügbaren und relevanten Informationen der beteiligten Ermittlungsbehörden unmittelbar und kurzfristig für die FKS nutzbar sind“, heißt es dazu in ihrer schriftlichen Stellungnahme. Bisher sei der Datenaustausch mit der Polizei nur im Einzelfall möglich gewesen, erklärte sie in der Anhörung. Mit dem Gesetzentwurf könne dieser systematisch erfolgen. „Wir werden auf Augenhöhe zusammenarbeiten“, sagte Voß. Sie erwarte eine stärkere „Schlagkraft gegen organisierte Kriminalität“. "Arbeitnehmerrechte stärken" Stephanie Sperling vom Beratungsnetzwerk „Faire Mobilität“ des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), geladen auf Vorschlag der Fraktion Die Linke, erklärte, dass viele Menschen ihr Beratungsangebot wahrnähmen, die selbst ihren Lohn nicht oder nur teilweise erhalten hätten. Wer Schwarzarbeit strukturell angehen wolle, müsse Arbeitnehmerrechte stärken, sagte sie. Dies betreffe insbesondere ausländische Kräfte. Sperling warnte: „Ohne verbindliche Schutzregelungen werden Betroffene von Arbeitsausbeutung und Schwarzarbeit häufig nicht bereit sein, gegenüber den Behörden auszusagen, weil sie Verfolgung, Sanktionen oder Abschiebung fürchten müssen.“ Sie sprach sich in der Anhörung für sogenannte „Non-Punishment-Regelungen“ aus, also den Verzicht auf Strafen, sowie aufenthaltsrechtliche Sicherungen für kooperierende Betroffene. Großes Dunkelfeld bei Cum/Cum-Fällen Um das Thema Cum-Cum und Cum-Ex ging es bei den Fragen an Helmut Lotzgeselle, Vorsitzender Richter am Hessischen Finanzgericht. Diesem Thema hatten sich auch Anträge der Fraktionen der Grünen (21/2033) und der Linken (21/2037) gewidmet, die in der Anhörung ebenso behandelt wurden. Lotzgeselle prangerte einen „massiven Steuerschaden“ durch die genannten Steuergestaltungen an. Nötig sei ein ausreichender Zugang der Behörden zu Beweismitteln, erklärte er mit Blick auf die geplanten verlängerten Aufbewahrungsfristen für Belege. „Wenn die Unterlagen einmal weg sind, sind auch die Milliarden aus Cum/Cum und Cum/Ex verloren“, warnte er. „Gerade bei Cum/Cum-Fällen gibt es ein sehr großes Dunkelfeld von noch unentdeckten Fällen“, schreibt Lotzgeselle in seiner schriftlichen Stellungnahme. Laut Bundesfinanzministerium seien bei den Cum/Cum-Fällen bisher nur etwa ein bis zwei Prozent der geschätzten Schadenssumme von mindestens 28,5 Milliarden Euro zurückgefordert worden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“. Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/13.10.2025)
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Experten plädieren für Änderungen am Offshore-Ausbaugesetz
Die Meinungen der Sachverständigen über die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für den Bau von Windenergieanlagen auf See und von Stromnetzen sind in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie am Montag, 13. Oktober 2025, zum Teil weit auseinandergegangen. Grundlage der Anhörung war der „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Erneuerbaren-Richtlinie in den Bereichen Windenergie auf See und Stromnetze“ (21/1491). Das Gesetz sieht unter anderem verschlankte Zulassungsverfahren in Beschleunigungsflächen für Windenergie auf See beziehungsweise Infrastrukturgebieten für Übertragungsnetze, Verteilnetze und Offshore-Anbindungsleitungen vor. Ausweisung von Beschleunigungsgebieten Rüdiger Nebelsieck von der Kanzlei PNT Partner Rechtsanwälte, sagte, in dem Entwurf seien zahlreiche unionsrechtswidrige Abweichungen von den Anforderungen der EU-Richtlinie auf Kosten des Umwelt- und Artenschutzes enthalten. „Dies stellt nicht nur eine richtlinienwidrige Umsetzung dar, die zu Rechtsunsicherheit führen würde, sondern auch eine tatsächliche Gefahr für die Biodiversität“, erklärte der Sachverständige in seiner Stellungnahme. Er empfahl, die Pflicht zur Ausweisung weiterer Beschleunigungsgebiete für die Offshore-Windenergie zu streichen. Die Umsetzung der Beschleunigungsgebiete für die Windenergie auf See sei weitgehend gelungen, so Prof. Dr. Thorsten Müller von der Stiftung Umweltenergierecht. Allerdings seien die durch den unionsrechtlichen Umsetzungsspielraum eröffneten Möglichkeiten zur Vereinfachung, Beschleunigung sowie Kostensenkung nicht umfassend zugunsten des Ausbaus der erneuerbaren Energien genutzt worden. Begrenzte Produktionskapazitäten in der Lieferkette In eine andere Richtung wies die Kritik von Carla Langsenkamp, WWF Deutschland. Nach derzeitigem Stand sei nicht davon auszugehen, dass durch die Ausweisung von Beschleunigungsflächen für die Offshore-Windkraft eine beschleunigende Wirkung hinsichtlich eines schnelleren Ausbaus erzielt werde. Nicht das Genehmigungsverfahren an sich, sondern vielmehr begrenzte Produktionskapazitäten in der Lieferkette der Offshore-Komponenten und der Ausbau der Infrastruktur wie Häfen und Netzanbindungen seien limitierende Faktoren. Auch leiste die Festlegung von Beschleunigungsflächen keinen Beitrag mehr, um die Vorgabe zu erfüllen, 2030 einen EU-weiten Erneuerbaren-Anteil von 42,5 Prozent zu erreichen. Sie verwies außerdem auf den schlechten Zustand der Natur in Nord- und Ostsee. Stefan Thimm vom Bundesverband Windenergie Offshore erwartet keine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie in Deutschland durch den im Gesetz vorgesehenen Wegfall der Umweltverträglichkeitsprüfung. Limitierende Faktoren des Ausbaus seien nicht die Genehmigungsverfahren, sondern vor allem der Netzausbau. Thimm forderte einen Erhalt der Umweltverträglichkeitsprüfungen wenigstens als freiwillige Option. Beschleunigung des Netzausbaus Unzufrieden mit einer anderen Regelung zeigte sich Andrees Gentzsch vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft. Es sei klar, dass schnellere Verfahren gebraucht würden. Offshore-Windparks seien ein elementarer Bestandteil der Energiewende. Der Netzausbau müsse beschleunigt werden. Planfeststellungsverfahren von drei bis fünf Jahren seien zu lang. Gentzsch wies aber darauf hin, dass für den Verzicht auf artenschutz- und gebietsschutzrechtliche Einzelprüfungen für Offshore-Netzanbindungsleitungen im Gegenzug eine pauschale Ausgleichszahlung je Trassenkilometer vorgesehen sei. Dadurch würden sich Mehrkosten von fünf bis sieben Millionen Euro pro Vorhaben ergeben. Eine pauschale Zahlung sei nicht sinnvoll. Mit der Umsetzung des EU-Rechts setzten sich auch die Übertragungsnetzbetreiber auseinander. Tetiana Chuvilina vom Übertragungsnetzbetreiber TenneT TSO begrüßte zwar ausdrücklich die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen und die damit zu erwartenden Beschleunigungen der Netzausbauvorhaben. Andererseits wurde kritisiert, dass der Gesetzentwurf in einigen Punkten über eine 1:1-Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie hinausgehe, obwohl sich die Koalition im Koalitionsvertrag grundsätzlich auf eine Eins-zu-eins-Umsetzung von EU-Vorgaben verständigt habe. Das damit vermeintlich erreichbare höhere Schutzniveau für Natur und Umwelt werde mit einem erheblichen Verzögerungspotenzial bei der Ausweisung der Infrastrukturgebieten erkauft. Im schlimmsten Fall werde es keine Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Strom-Höchstspannungsleitungen geben. Dr. Kai Roger Lobo vom Verband kommunaler Unternehmen sah das bislang gesteckte Ausbauziel von 70 Gigawatt Offshore-Windenergie im Jahr 2045 als zu hoch an. Die Anlagen würden sich bei einer zu dichten Bebauung in der Ausschließlichen Wirtschaftszone gegenseitig Winderträge wegnehmen (Verschattung). Dann sei der teure Netzausbau nicht zu rechtfertigen. Er plädierte auch für eine Anpassung der Ausschreibungsbedingungen etwa durch eine Verringerung pro ausgeschriebener Fläche auf ein Gigawatt, weil andernfalls ein Oligopol bei Anbietern drohe. (hle/13.10.2025)
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