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Bundestag beschließt Tankrabatt und freiwillige Entlastungsprämie
Der Bundestag hat am Freitag, 24. April 2026, den sogenannten Tankrabatt sowie die steuerfreie Entlastungsprämie für Beschäftigte beschlossen. Für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von Union und SPD zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel (2. Energiesteuersenkungsgesetz, 21/5321) in der Ausschussfassung votierten in namentlicher Abstimmung 451 Abgeordnete, dagegen stimmten 134 Parlamentarier. Es gab eine Enthaltung. Mit den Stimmen der Koalition gegen das Votum von AfD und Die Linke bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen machte das Parlament zudem den Weg frei für die Einführung einer steuer- und abgabenfreien Entlastungsprämie von 1.000 Euro, die Arbeitgeber ihren Beschäftigten freiwillig zahlen können. Die Regelung war als Änderung zu einem Entwurf für ein anderes Steuergesetz ins Gesetzgebungsverfahren gekommen (21/4550, 21/4783, 21/5531), das unter anderem Regeln zur Steuerberatung enthält. Gesetzentwurf zur temporären Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel Zu beiden Abstimmungen lagen den Abgeordneten Empfehlungen des Finanzausschusses (21/5546, 21/5529) sowie Berichte des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/5547, 21/5531) vor. Keine Mehrheit fanden hingegen zwei Entschließungsanträge, die die AfD zu den Gesetzentwürfen vorgelegt hatte (21/5548, 21/5532). Auch eine Reihe weiterer Gesetze und Anträge der Opposition lehnte das Parlament ab. Temporäre Senkung der Mineralölsteuer Die als Tankrabatt bekannte Gesetzesinitiative von Union und SPD (21/5321) sieht eine vorübergehende Senkung der Energiesteuern auf Benzin und Diesel um 14,04 Cent vor. Einschließlich des darauf entfallenden Anteils an der Umsatzsteuer ergebe sich daraus eine Senkung von rund 17 Cent pro Liter, heißt es in der Vorlage. Konkret soll die Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin in der Zeit vom 1. Mai 2026 bis 30. Juni 2026 gelten. Insgesamt führe die Maßnahme im laufenden Jahr zu Steuermindereinnahmen von 1,6 Milliarden Euro. In der Gesetzesbegründung gestehen die Koalitionsfraktionen zu, dass die Senkung der Energiesteuersätze den „Einsatz von fossilen Energien vorübergehend begünstigt“, was zu einem vorübergehenden Anstieg des Verbrauchs dieser Kraftstoffe führen könne. Aufgrund der zeitlichen Befristung sei das Ziel der Reduktion der Emissionen bis 2030 „insgesamt jedoch nicht gefährdet“. Steuerfreie Entlastungsprämie vom Arbeitgeber Die sogenannte Entlastungsprämie ermöglicht Arbeitgebern die steuer- und abgabenfreie Auszahlung einer Prämie in Höhe von bis zu 1.000 Euro an ihre Beschäftigten. Diese Zahlung soll bis zum 30. Juni 2027 möglich sein. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist, dass „die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird, also insbesondere nicht im Wege einer Entgeltumwandlung finanziert wird“, heißt es im beschlossenen Koalitionsantrag, der den Gesetzentwurf von Union und SPD zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (21/4550, 21/4783, 21/5531) ergänzt, mit dem das Beratungsangebot zur Steuererklärung erweitert und vereinfacht werden soll. SPD: Entlastet und sichert Arbeitsplätze Michael Thews eröffnete die Debatte für die SPD-Fraktion und verwies darauf, dass „die Lage im Nahen Osten nach wie vor brandgefährlich“ sei. „Die Rohölpreise sind hoch, die Menschen merken das an den Zapfsäulen und sind verstärkt belastet und deswegen ist es richtig, dass wir heute hier ganz klar eine Entlastung von 17 Cent beschließen und den Menschen gezielt in dieser Situation helfen werden. Insgesamt entlasten wir die Verbraucher um 1,6 Milliarden Euro.“ Thews ging auch auf die Stromsteuer ein. Hierzu lag ein Gesetzentwurf der Grünen vor, diese Steuer für alle auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken (21/5320). Die Initiative wurde auf Grundlage einer Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546) mit 310 Nein-Stimmen und 270 Ja-Stimmen abgelehnt. Thews argumentierte, „dass die Strompreise gar nicht angestiegen sind“. Die Senkung der Energiesteuer bei Benzin und Diesel wirke „dämpfend auf die Inflation“, sagte Thews und ergänzte: „Das entlastet die Menschen in Deutschland und sichert Arbeitsplätze.“ AfD: Tropfen auf den heißen Stein Für die AfD-Fraktion kündigte Kay Gottschalk an, „diesem Gesetz schweren Herzens“ zuzustimmen. Allerdings sei die Senkung der Energiesteuer „ein Tropfen auf den heißen Stein“. Gottschalk kritisierte, dass dieser zum 1. Juli auslaufe, also zu Beginn der Ferienzeit. Er forderte eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 50 Cent. Dazu stand ein Antrag seiner Fraktion zur Abstimmung (21/2363), der ebenfalls auf Empfehlung des Finanzausschusses (21/5546) mit 448 Nein-Stimmen bei 136 Ja-Stimmen zurückgewiesen wurde. Die Notwendigkeit der Maßnahme begründete Gottschalk damit, dass die Pendlerpauschale 2001 zwischen 36 und 40 Cent lag, bei einem Dieselpreis von 82 Cent pro Liter. Heute liege der Dieselpreis bei 2,20 Euro pro Liter und die Pendlerpauschale bei Cent. „Sie haben also tatsächlich die Pendlerpauschale um 18 Prozent abgesenkt“, warf der AfD-Abgeordnete der Regierung vor. Union verteidigt Maßnahmenpaket Prof. Dr. Matthias Hiller von der CDU/CSU-Fraktion verteidigte die Politik der Koalition: „Wir senken die Energiesteuer auf Kraftstoffe kurzfristig und spürbar um 17 Cent Liter. Davon profitieren die Pendlerinnen und Pendler gerade im ländlichen Raum, Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Berufstätige mit langen Wegen und unsere Unternehmen, das Handwerk, Logistik und Landwirtschaft.“ Hiller ging zudem auf die Entlastungsprämie ein und erklärte: „Arbeitgeber, für die eine Prämie in Betracht kommt, können diese in Höhe von 1.000 Euro, steuer- und abgabefrei an ihre Arbeitnehmer zahlen. Und ich will es klar betonen, diese Prämie ist freiwillig. Sie kann bezahlt werden, sie muss aber nicht bezahlt werden. Und ob diese bezahlt wird, hängt vom unternehmerischen Umfeld ab. Im Koalitionsausschuss war das Datum 31. Dezember 2026 vorgeschlagen. Wir haben das Datum, in welchem die Prämie ausgezahlt werden kann, auf den 30. Juni 2027 verlängert. Das ist eine Errungenschaft im parlamentarischen Verfahren.“ Grüne kritisieren Energiesteuersenkung Hart ins Gericht mit den Maßnahmen der Koalition ging Andreas Audretsch, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. „Das Kerosin ist knapp, Urlaubsflüge stehen in diesem Jahr in Frage. Die Preise von Diesel und von Benzin sind gerade gestern wieder durch die Decke geknallt. Und in dieser Situation, in dieser schwierigen Lage, bringen Sie hier ein Gesetz ein, mit dem Sie den Verbrauch von fossilen Brennstoffen auch noch befeuern“, warf er den Fraktionen von CDU/CSU und SPD vor. Audretsch kritisierte, dass sogar die Koalition selbst in ihrem Gesetz schreibe, dass die Senkung der Energiesteuer zu einer höheren Nachfrage nach Sprit führe. Das sei „Wahnsinn, und es ist Wahnsinn mit Ansage in Ihrem Gesetz“, rief er. Stattdessen müsse die Elektrifizierung vorangetrieben werden, verlangte der Grünen-Abgeordnete. Dabei ging er auch hart mit der Energiepolitik von Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche (CDU) ins Gericht, die dazu führe, dass „kein einziges zusätzliches Windrad mehr in Schleswig-Holstein“ gebaut werde. Linke fordert Übergewinnsteuer Eine Übergewinnsteuer und eine direkte Auszahlung an Bürger als Hilfe angesichts der steigenden Preise verlangt Die Linke, die dazu einen Antrag eingereicht hat (21/5484), der mit den Stimmen aller anderen Fraktionen zurückgewiesen wurde, und deren Abgeordnete Doris Achelwilm (Die Linke) ihre Rede mit den Worten begann: „Seit Beginn des Iran-Kriegs treiben Mineralienkonzerne von den Verbrauchern weit mehr als 20 Millionen Euro an krisenbedingten Übergewinnen täglich ein. Und was macht die Bundesregierung, um gegenzuhalten? Sie kopiert gescheiterte Maßnahmen aus Ampelzeiten und zwar in schlechter als Sparversion.“ Der Tankrabatt werde „größtenteils bei den Unternehmen landen“, prognostizierte Achelwilm. Sie forderte ferner: „Die Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmitteln muss gestrichen werden, ein bundesweiter Mietendeckel endlich eingeführt werden. Es braucht mehr europaweite Initiativen für Preiskontrollen und die Abschöpfung der Übergewinne, wie sie 2022 noch von der CDU-geführten EU-Kommission vorgelegt wurde.“ Weitere Anträge der Opposition Eine Übergewinnsteuer lehnt die AfD-Fraktion ab und hat auch dazu einen Antrag vorgelegt (21/5326, 21/5546), der mit dem Votum von 449 Abgeordneten gegen die Stimmen von 136 Parlamentariern zurückgewiesen wurde. Auf Ablehnung stieß auch ein Antrag der Grünen, der vorsah, die Befugnisse von Bilanzbuchhaltern und Steuerfachwirten zu erweitern (21/4953). Gegen die Vorlage votierten alle Fraktionen außer die antragstellenden Grünen. Ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Fossilen Preisschock als Weckruf verstehen – Unabhängigkeit von Kohle, Öl und Gas vorantreiben“, wurde an den Umweltausschuss überwiesen. Auch Die Linke scheiterte mit ihrem Antrag, den Mindesthebesatz bei der kommunalen Gewerbesteuer zu erhöhen (21/4753). Die Vorlage wurde gegen das Votum der Antragsteller bei Enthaltung der Grünen abgelehnt. (bal/hau/24.04.2026)
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BGBl. 2026 I Nr. 108
Verordnung zur Anpassung nationaler chemikalienrechtlicher Regelungen an das Unionsrecht durch Änderung der Chemikalien-Ozonschichtverordnung und durch Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung vom 21. April 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 107
Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 16. April 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 106
Gesetz zur Änderung des Registerzensuserprobungsgesetzes vom 16. April 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 104
Verordnung zur Ermöglichung der Anlegung, Führung oder Weiterführung papiergebundener Akten in Bußgeldverfahren im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr vom 14. April 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 103
Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertzweiundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Bremen) vom 13. April 2026
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Sechste Verordnung zur Änderung der EU-RHG-Ausnahmeverordnung vom 14. April 2026
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Zweite Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMUV vom 01. April 2026
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Verordnung zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/573 über fluorierte Treibhausgase vom 14. April 2026
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Neunte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungs-Rechnungsverordnung vom 14. April 2026
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Gesetz zur Anpassung der Krankenhausreform vom 09. April 2026
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Gesetz zur Begrenzung der Risiken durch Investmentfonds und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/927 im Hinblick auf Übertragungsvereinbarungen, Liquiditätsrisikomanagement, die aufsichtliche Berichterstattung, die Erbringung von Verwahr- und Hinterlegungsdienstleistungen und die Kreditvergabe durch alternative Investmentfonds sowie zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/2994 im Hinblick auf die Behandlung des Konzentrationsrisikos, das aus Risikopositionen gegenüber zentralen Gegenparteien erwächst, und des Ausfallrisikos bei zentral geclearten Derivategeschäften und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 09. April 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 96
Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Satzung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht vom 10. April 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 95
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/541 zur Terrorismusbekämpfung und zur Anpassung des Strafrahmens bei geheimdienstlicher Agententätigkeit vom 20. März 2026
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BGBl. 2026 I Nr. 93
Bekanntmachung der Neufassung des Tiergesundheitsgesetzes vom 27. März 2026
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Dritte Verordnung zur Änderung der Zweihundertsiebzehnten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Hannover) vom 10. September 2025
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