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Fünfzigste Verordnung zur Änderung der Hundertdreiunddreißigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Warteverfahren) vom 05. Dezember 2025

BGBl. 2025 I Nr. 259

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Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegefachassistenzausbildung und zur Änderung weiterer Gesetze vom 28. Oktober 2025

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Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Zweihundertvierundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Dortmund) vom 16. September 2025

BGBl. 2025 I Nr. 203

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Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Augenoptiker-Handwerk vom 08. Juli 2025

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BGBl. 2024 I Nr. 238

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Verordnung zur Änderung der Ersten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und der Bundesmeldedatendigitalisierungsverordnung vom 09. Juli 2024

BGBl. 2024 I Nr. 179

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Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung in der Bauwirtschaft vom 03. Juni 2024

Irak: Aussichtslose Lage für tausende mutmaßliche IS-Anhänger

Click to expand Image Männer, denen Verbindungen zum Islamischen Staat vorgeworfen werden, warten nach ihrer Überstellung aus dem Nordosten Syriens im Al-Karkh-Gefängnis im Irak auf ihre Vernehmung, 12. Februar 2026. © 2026 Hadi Mizban/AP Photo Fast 5.700 Männer und Jungen, die als mutmaßliche Mitglieder des Islamischen Staates (IS) festgehalten und Anfang 2026 in den Irak überstellt wurden, sind Misshandlungen ausgesetzt. Erwachsenen drohen unmittelbar Strafverfahren, die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen, sowie mögliche Todesurteile und Hinrichtungen.Dutzende Staaten zögern, ihre im Irak inhaftierten Staatsangehörigen zu repatriieren und ihnen Unterstützung zu leisten, obwohl Vorwürfe von Folter im Raum stehen und von schweren Erkrankungen sowie mehreren Todesfällen in Haft berichtet wird. Regierungen sollten aufhören, die Verantwortung für ihre Staatsangehörigen auszulagern, und sicherstellen, dass diesen ihre Rechte auf eine menschenwürdige Behandlung in vollem Umfang gewährt werden, sei es im Ausland oder im eigenen Land.

(Beirut, 5. Oktober 2026) – Fast 5.700 Männer und Jungen, die als mutmaßliche Mitglieder des Islamischen Staates (IS) festgehalten und Anfang 2026 in den Irak überstellt wurden, sind Misshandlungen ausgesetzt. Erwachsenen drohen unmittelbar Strafverfahren, die internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren nicht entsprechen, sowie mögliche Todesurteile und Hinrichtungen, so Human Rights Watch heute. Dutzende Staaten zögern, ihre im Irak inhaftierten Staatsangehörigen zu repatriieren und ihnen Unterstützung zu leisten, obwohl Vorwürfe von Folter im Raum stehen und von schweren Erkrankungen sowie mehreren Todesfällen in Haft berichtet wird.

Derzeit befinden sich etwa 3.500 Häftlinge aus Syrien sowie 2.200 aus dem Irak und 65 weiteren Ländern bereits seit bis zu siebeneinhalb Jahren unter lebensbedrohlichen Bedingungen im Nordosten Syriens in Haft. Gegen keinen der Ausländer wurde ein Strafverfahren eingeleitet oder Anklage erhoben, was ihre langjährige anhaltende Inhaftierung in Syrien willkürlich und rechtswidrig macht. Das US-Militär verlegte sie zwischen dem 21. Januar und dem 12. Februar 2026 abrupt in den Irak.

„Die vielen tausend Jungen und Männer, die in den Irak geschickt wurden, haben ein Recht auf menschwürdige und faire Behandlung sowie auf ein ordnungsgemäßes Gerichtsverfahren – genauso wie die vielen tausend Überlebenden der Verbrechen des IS ein Recht auf Gerechtigkeit haben“ sagte Letta Tayler, leitende Beraterin für Terrorismusbekämpfung bei Human Rights Watch. „Die internationale Gemeinschaft sollte den Irak mit dieser immensen Verantwortung nicht allein lassen.“

Human Rights Watch befragte 56 Personen, darunter Angehörige und Anwalt*innen der Inhaftierten, irakische und ausländische Regierungsvertreter*innen, Vertreter*innen der Vereinten Nationen und unabhängige Expert*innen, irakische und internationale Menschenrechtsaktivist*innen sowie Rechts- und Sicherheitsexpert*innen. Viele äußerten sich aus Angst vor Repressalien unter der Bedingung der Anonymität. Human Rights Watch wertete zudem Medienberichte, Beiträge in sozialen Medien sowie Dokumente, Erklärungen und den Schriftverkehr mit Familien aus Ländern aus, deren Staatsangehörige überstellt wurden.

Die irakischen Justizbehörden teilten mit, dass sie die Verhöre der Inhaftierten abgeschlossen hätten und dass die Gerichtsverfahren wegen Terrorismusvorwürfen in den kommenden Tagen beginnen sollen. Sechs der 47 französischen Staatsangehörigen, die 2025 wegen ihrer mutmaßlichen Verbindungen zum IS separat aus Syrien überführt wurden, werden voraussichtlich ab dem 5. Oktober vor Gericht gestellt.

Die Gefangenen gehören zu den Zehntausenden Syrern, Irakern und anderen ausländischen Männern, Frauen und Kindern, die während und seit dem Zerfall des IS im Nordosten Syriens im Jahr 2019 aufgegriffen wurden. Bis Januar 2026 wurden sie von der von den USA unterstützten, kurdisch geführten bewaffneten Gruppe „Syrische Demokratische Kräfte“ (SDF) festgehalten, bis Zusammenstöße zwischen deren Kämpfern und den vorrückenden Truppen der syrischen Übergangsregierung den Nordosten Syriens ins Chaos stürzten. Aus Angst vor Gefängnisausbrüchen flogen US-Streitkräfte 5.704 Personen per Lufttransport in den benachbarten Irak und brachten weitere mit Bussen dorthin. 

Der Irak hatte nur wenige Tage Vorbereitungszeit. Die Behörden hatten nicht mit einer großen Zahl schwer erkrankter Personen gerechnet, wie ein Vertreter der irakischen Regierung, ein Vertreter einer westlichen Regierung sowie zwei weitere Quellen angaben. Dennoch seien über 1.100 Erwachsene mit schweren und ansteckenden Krankheiten, darunter Tuberkulose, eingetroffen, sagten sie. Tuberkulose ist hochansteckend und kann tödlich verlaufen, wenn sie nicht behandelt wird. Hunderte waren während ihrer Haft im Nordosten Syriens an Tuberkulose gestorben.

Ein Mann starb während der Verlegung, 14 weitere starben nach ihrer Ankunft, mutmaßlich aufgrund schwerwiegender gesundheitlicher Probleme, wie aus Quellen, darunter auch einer irakischen Strafvollzugsbehörde, hervorgeht. In den Zellen der Gefangenen mangelte es an ausreichender Belüftung und sanitären Einrichtungen. Diese Bedingungen hätten sich inzwischen verbessert, und irakische Ärzte würden die Kinder fachärztlich behandeln und psychologisch untersuchen, hieß es. Allerdings seien die Zellen mit 158 Prozent ihrer Kapazität überbelegt, teilte die Strafvollzugsbehörde mit.

Mehr als 440 der überstellten Häftlinge sind Kinder, darunter ein 12-Jähriger. Von diesen sind 305 vermutlich Syrer, die übrigen stammen laut Angaben eines irakischen Justizbeamten aus etwa 15 anderen Ländern. Einige ihrer Mütter und Geschwister befinden sich wegen ihrer angeblichen Verbindungen zum IS weiterhin im Lager Roj im Nordosten Syriens in Haft. Mehrere hundert weitere sind junge Männer, die als Jungen von den Syrischen Demokratischen Kräften gefangen genommen und seitdem ohne Anklage festgehalten werden. Die Jungen und Männer werden in getrennten Bereichen des Hochsicherheitsgefängnisses Al-Karkh in der Nähe des internationalen Flughafens von Bagdad festgehalten.

Keiner der überführten Häftlinge erhielt die Möglichkeit, gegen seine Verlegung Einspruch zu erheben, oder wurde darüber informiert, wohin er gebracht wurde, so eine Quelle einer westlichen Regierung, die über Kenntnisse der Operation verfügt. Das irakische Justizsystem weist eine nachgewiesene Geschichte von Folter und rechtswidrigen Hinrichtungen auf. Ohne eine Risikobewertung und glaubwürdige Schutzmaßnahmen könnte die Überstellung der Häftlinge in ein Justizsystem mit dieser Bilanz einen Verstoß gegen das Völkerrecht in massivem Ausmaß darstellen.

Human Rights Watch erhielt Informationen aus drei Quellen, wonach fünf ausländische Häftlinge angaben, bei Verhören nach ihrer Verlegung im Jahr 2026 in den Irak gefoltert worden zu sein. Im Januar gaben 13 der im Jahr 2025 verlegten französischen Männer an, Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt gewesen zu sein, um sie zu falschen Geständnissen zu zwingen, wie ihr Anwalt mitteilte.

Die irakischen Justiz- und Strafvollzugsbehörden bestritten jegliche Art von Misshandlung. Ein Justizbeamter erklärte, die Inhaftierten hätten sich die Spuren und Blutergüsse möglicherweise selbst zugefügt, um den Anschein zu erwecken, sie seien misshandelt worden. Er sagte, alle Beschwerden wegen Folter würden zur Untersuchung an die Justizbehörden weitergeleitet. Human Rights Watch konnte die Foltervorwürfe nicht bestätigen.

Die Verlegungen haben die Ängste der Angehörigen weiter verstärkt, deren Familienmitglieder bereits seit Jahren unter entsetzlichen Bedingungen im Nordosten Syriens inhaftiert sind.

„Es macht mir einfach Angst“, sagte eine Angehörige eines der verlegten Männer - Staatsbürgers eines westlichen Landes. „Was werden sie tun? Wann hört das endlich auf? Es geht einfach immer weiter und weiter, und man sieht kein Licht am Ende des Tunnels.“

Angesichts der hohen Zahl der Inhaftierten und ihrer akuten gesundheitlichen Probleme benötige der Irak weitaus mehr internationale Unterstützung, erklärten irakische und westliche Regierungsvertreter. Ein irakischer Beamter bezeichnete den Bedarf an weiteren medizinischen Hilfsgütern als „dringend“.

Die irakischen Justizbehörden gaben an, dass sie auch internationale Hilfe bei den Ermittlungen und der Feststellung der Staatsangehörigkeiten suchten, unter anderem aus den Herkunftsländern der Inhaftierten, da diese ohne Akten oder gar Ausweispapiere eingetroffen seien.

„Die internationale Gemeinschaft muss sich engagieren und ihre Verantwortung gegenüber ihren Staatsangehörigen wahrnehmen“, sagte Ali Diaa, Verwaltungsdirektor des irakischen Nationalen Zentrums für internationale Justizzusammenarbeit, das die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Inhaftierten beaufsichtigt. „Wir suchen nach konkreter Unterstützung, nicht nach Workshops und Konferenzen.“

Der IS beging von 2014 bis 2017 im Irak und von 2014 bis 2019 in Syrien schwere Gräueltaten, unter anderem gegen die religiöse Minderheit der jesidischen Bevölkerung. Zu den überführten Häftlingen gehören laut dem Obersten Justizrat des Irak mehrere „Führungskräfte ersten Ranges” des IS. Zwar sollten diejenigen, die für schwere internationale Verbrechen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden, jedoch werden die Häftlinge nach dem irakischen Anti-Terror-Gesetz von 2005 strafrechtlich verfolgt, welches die Todesstrafe für zu weit gefasste und vage definierte Straftatbestände vorsieht. Dies lässt befürchten, dass eine unbekannte Anzahl der Häftlinge willkürlich zum Tode verurteilt werden könnte. Auch die gerichtliche Zuständigkeit des Irak für die meisten ausländischen Häftlinge ist höchst fragwürdig.

Der Irak hat Staaten dazu aufgefordert, alle ausländischen Staatsangehörigen, die nicht wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Irak verurteilt wurden, in ihre Heimatländer zurückzuführen und sie gegebenenfalls dort strafrechtlich zu verfolgen. Auch die Vereinigten Staaten haben Rückführungen gefordert. Die meisten Regierungen der Herkunftsländer dieser Personen haben Rückführungen jedoch entweder abgelehnt oder hinausgezögert, da sie Sicherheitsrisiken sowie – wie aus informierten Kreisen verlautet – Schwierigkeiten bei der Strafverfolgung und politische Folgen befürchten. Bei einer Rückkehr in bestimmte Länder wären die Rückkehrer weiterhin der Gefahr von Folter, unfairen Gerichtsverfahren und gewaltsamem Verschwindenlassen ausgesetzt. Bislang sind nur zwei Inhaftierte, beides Kinder, bekannt, die im April 2026 repatriiert wurden. Regierungen, die es unterlassen, angemessene Maßnahmen zum Schutz ihrer Staatsangehörigen vor unmenschlicher Behandlung und unfairen Gerichtsverfahren zu ergreifen – einschließlich der aktiven Verhinderung ihrer Rückkehr –, könnten sich an daraus resultierenden Misshandlungen mitschuldig machen.

„Mit der Verlegung dieser Jungen und Männer in den Irak ist das Problem nicht gelöst“, sagte Tayler. „Regierungen sollten aufhören, die Verantwortung für ihre Staatsangehörigen auszulagern, und dafür sorgen, dass deren Rechte geachtet werden – unabhängig davon, ob sie sich im Ausland oder im eigenen Land befinden.“

Kategorien: Menschenrechte

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Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes

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03.10.2026 Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes
G. v. 30.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 285

ändert
- Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz (EUStAG)
- Verpflichtungsgesetz

Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung

Buzer Nachrichten - 03.10.2026
03.10.2026 Erste Verordnung zur Änderung der XBasisdaten-Verordnung
V. v. 22.09.2026 BGBl. 2026 I Nr. 283

ändert
- XBasisdaten-Verordnung (XBasisdatenV)

Norton Rose Fulbright earns five <i>LatinFinance</i> 2026 project finance awards

Norton Rose Fulbright - 02.10.2026
Norton Rose Fulbright has won four awards at LatinFinance’s 2026 Project and Infrastructure Finance Awards for its work on major transactions across Latin America, spanning biofuels, critical minerals, mining and sovereign green financing in Brazil, Argentina and Ecuador.