Aktuelle Nachrichten

Reform des Befristungsrecht im Wissenschaftsbereich geplant

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Gesetzentwurf Die Bundesregierung will mit einem Gesetzentwurf (21/8281(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) das Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) reformieren.

Führerscheinreform unter Sachverständigen umstritten

Verkehr/Anhörung Die von der Bundesregierung geplante Führerscheinreform ist bei einer Sachverständigenanhörung im Verkehrsausschuss unterschiedlich beurteilt worden.

Nach dem Zweiten Weltkrieg verbrachte Kunst- und Kulturgüter

Auswärtiges/Antwort Zu den nach dem Zweiten Weltkrieg aus Deutschland als Reparationsleistung oder infolge von Beschlagnahmungen verbrachten Sach- und Kulturgüter nimmt die Regierung auf AfD-Anfrage Stellung.

Deutsch-marokkanische Migrationskooperation

Auswärtiges/Antwort Zum Migrationsgeschehen an der Grenze zwischen Marokko und der spanischen Exklave Ceuta Ende Juli 2026 nimmt die Bundesregierung in der Antwort auf eine AfD-Anfrage Stellung.

Gericht beendet Washingtons absurdeste Strafverfolgung

beck-aktuell - 05.10.2026
Gericht beendet Washingtons absurdeste Strafverfolgung Reflecting Pol 2026 .jpg henriette_garbade Mo., 05.10.2026 - 15:09 Das Tatmittel: ein Finger. Der Tatort: Trumps missglückte Pool-Sanierung. Ein Richter hat die Anklage gegen den Ex-Olympioniken David Hearn nun dauerhaft abgewiesen – mit einer vielsagenden Begründung. Europarecht, ausl. Recht, Völkerrecht

Grüne erkundigen sich nach Umsetzung des Klima-Sozialplans

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/KleineAnfrage Die Nutzung der Mittel des EU-Klimasozialfonds im Verkehrsbereich ist Thema einer Kleinen Anfrage der Grünen-Fraktion.

Frauenanteil in der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens

Gesundheit/KleineAnfrage Mit der Repräsentation von Frauen in Führungspositionen der Selbstverwaltung des Gesundheitswesens befasst sich die Grünen-Fraktion in einer Kleinen Anfrage.

Nachrichtendienste sehen Russland als gefährlichsten Gegner

Inneres/Anhörung Russland stellt aktuell die größte sicherheitspolitische Herausforderung für Deutschland dar. In diesem Befund waren sich die vor das PKGr geladenen Spitzen der Nachrichtendienste des Bundes einig.

Experten: Beim Ausbau erneuerbarer Energien nicht nachlassen

Wirtschaft und Energie/Anhörung Wirtschaftsverbände warnen bei geplanter EEG-Reform vor steigenden Systemkosten, die zu höheren Strompreisen führten. Solarbranche sieht Einschnitte und Auflagen für PV-Anlagen kritisch.

Bürgersprechstunden des Petitionsausschusses bei der Messe „infa“ in Hannover

Zeit: Samstag, 10. Oktober 2026 und Samstag, 17. Oktober 2026 Ort: Messestand des Deutschen Bundestages in Halle 24, Stand C19 Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages veranstaltet am Samstag, dem 10. Oktober 2026, sowie am Samstag, dem 17. Oktober 2026, jeweils eine Bürgersprechstunde bei der Messe „infa“ in Hannover. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ist zuständig für Probleme im Umgang mit den Behörden des Bundes sowie für alle Anliegen, die in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes fallen. Er greift Vorschläge der Bürger auf und leitet diese dem Parlament zu. Dabei ist es den Mitgliedern des Petitionsausschusses wichtig, schnell und unkompliziert zu helfen. Nach jetziger Planung stehen am Messestand folgende Abgeordnete als Ansprechpartner zur Verfügung: 10. Oktober 2026: Abgeordneter Andreas Mattfeldt (CDU/CSU), voraussichtlich in der Zeit von 10.30 bis 12.00 Uhr 17. Oktober 2026: die Abgeordneten Olaf Hilmer (AfD) und Knuth Meyer-Soltau (AfD), voraussichtlich in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr Der Deutsche Bundestag ist während der gesamten Messezeit vom 10. Oktober bis 18. Oktober 2026 mit seinem Stand bei der Messe „infa“ in Hannover vertreten.

Gericht verhängt Bußgeld für hunderte Seiten KI-Schriftsätze

beck-aktuell - 05.10.2026
Gericht verhängt Bußgeld für hunderte Seiten KI-Schriftsätze KI_Generiert_2026.jpg henriette_garbade Mo., 05.10.2026 - 14:48 Hunderte Seiten, die weder Sachverhalt klärten noch Beweise boten – das österreichische BVwG hat einem Beschwerdeführer eine Mutwillensstrafe auferlegt und damit erstmals die Grenzen des KI-assistierten Prozessierens markiert. Recht mit Auslandsberührung

Unterschiedliche Bewer­tungen der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieffizienzrichtlinie (21/8027(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Mit dem Gesetz soll zum einen die geänderte EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED; EU 2023 / 1791) in nationales Recht umgesetzt werden, und zum anderen sollen Vorgaben des nationalen Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) von 2023, die über die EED hinausgehen, grundsätzlich auf das nach EU-Recht erforderliche Mindestmaß zurückgeführt werden. Die Sachverständigen betonten die Notwendigkeit eines effizienteren Energieeinsatzes bei gleichzeitiger Entlastung der Wirtschaft, die Absenkung bisheriger Standards wurde teils kritisch bewertet. Fragen der Abgeordneten betrafen unter anderen Auswirkungen der 1:1-Umsetzung und des Energieeinsparziels sowie Möglichkeiten des Bürokratieabbaus und der Effizienzsteigerung. Gegenstand der Anhörung waren auch der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Milliarden Euro für die Wirtschaft einsparen statt Energie verschwenden" (21/8139(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) sowie der Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Planlosen Ausbau von Rechenzentren stoppen! Echte Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten!" (21/8111(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Warnung vor einer Absenkung von Standards Von der Fraktion Die Linke benannt wurde Dr. Julian Bothe von der AW AlgorithmWatch gGmbH, der auf den Ausbauboom bei Rechenzentren einging. Bereits jetzt würden solche Zentren „gebaut wie nie zuvor“. Er warnte in seiner schriftlichen Stellungnahme davor, dass die geplante Änderung des Energieeffizienzgesetzes und die Beibehaltung der Regelung, wonach die Rechenzentren lediglich dazu verpflichtet würden, erneuerbare Energien bilanziell zu nutzen, zu einem Anstieg des Energieverbrauchs und der CO2-Emissionen in Deutschland führen werde. Die Änderungen würden die geopolitisch problematische Abhängigkeit Deutschlands von fossiler Energie verlängern. Als Folge der gestiegenen Stromnachfrage würden die Energiekosten für die deutsche Wirtschaft insgesamt steigen. Die Änderungen würden zudem die Lücke zu den Energieeffizienzzielen vergrößern, die im neuen Entwurf beibehalten würden. Dr. Leonard Burtscher vom Umweltinstitut München sprach von einer „neuen Eskalationsstufe der Klimakrise“. Wenn man die Klimakrise ernst nehme, „dürfen wir nicht darüber diskutieren, welche Regeln wir wie schnell abschwächen“. In seiner Stellungnahme warnte der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen benannte Experte, dass eine Verschlechterung des Energieeffizienzgesetzes möglicherweise verfassungswidrig wäre. Eine ambitionierte Umsetzung der EED liege auch im unmittelbaren wirtschaftlichen Interesse Deutschlands. Es sei bereits im Vergleich zur aktuellen Gesetzgebung eine Effizienzlücke vorhanden. Eine Absenkung von Standards, um die EED umzusetzen, sei daher nicht möglich. Der geplanten Rückführung des EnEfG an verschiedenen Stellen auf EU-Recht liege das Missverständnis zugrunde, dass Maßnahmen, die nicht explizit erwähnt würden, bereits eine Übererfüllung der EED seien. Energieeffizienz auch bei Rechenzentren Günter Eggers von der German Datacenter Association, der von der CDU/CSU-Fraktion benannt wurde, ging ebenfalls auf die Problematik der Rechenzentren ein. Die volkswirtschaftliche Bedeutung dieser Zentren werde künftig weiter wachsen. Sie würden gebraucht, um weiter wettbewerbsfähig zu sein. Die ambitionierten Anforderungen an die Energieeffizienz der Rechenzentren würden daher explizit begrüßt. Diese müssten jedoch zum einen technisch belastbar, überprüfbar und tatsächlich beeinflussbar von den Betreibern sein. Eggers schlug eine neue Methode der Berechnung des PUE-Wertes (Power Usage Effectiveness) vor, der die wichtigste Kennzahl zur Messung der Energieeffizienz eines Rechenzentrums ist und angibt, wie viel Energie ein Rechenzentrum insgesamt verbraucht im Vergleich zu der Energie, die direkt in die IT-Geräte fließt. Prof. Dr. Sven-Joachim Otto, Ruhr-Universität Bochum, stimmte dem Entwurf grundsätzlich zu. Er sei ein überfälliger und im Kern gelungener Schritt zu einem schlanken, unionsrechtskonformen und vollzugstauglichen Energieeffizienzrecht, erklärte der ebenfalls von der CDU/CSU benannte Experte in seiner schriftlichen Erklärung. Der Entwurf verbinde die Schließung von Umsetzungslücken mit einer spürbaren Entlastung von Wirtschaft und Verwaltung. Mit Korrekturen, unter anderem bei der Kommunenregelung im öffentlichen Sektor und bei einer europäischen Anschlussklausel für Rechenzentren, könne das Gesetz zügig verabschiedet werden. Die in den Fraktionsanträgen enthaltenen Forderungen sollten nach Ottos Meinung nicht aufgegriffen werden. Industrie gegen Überregulierung Erik Pfeifer von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), der auch von der Unionsfraktion benannt wurde, betonte in seiner Stellungnahme, dass ein effizienter Energieeinsatz im ureigensten Interesse der deutschen Wirtschaft liege. Daran sollte sich eine effektive Effizienzpolitik ausrichten und primär über marktwirtschaftliche Anreize, technologische Offenheit und die Honorierung betrieblicher Erfolge gesteuert werden. Mit der EED sei dieser rationale Ansatz einer deutlich stärkeren Regulierung unterworfen worden. Bei der Rückführung des Energieeffizienzgesetzes auf EU-Vorgaben seien aus der Sicht der Wirtschaft mehrere Punkte wichtig. Dazu gehörten der Abbau der Überregulierung und die Sicherung der 1:1-Umsetzung der EED, die Streichung nationaler Energieeinsparungsziele sowie eine praxisgerechte und investitionsfreundliche Rechenzentrumsregulierung. Steffen Laube von der Bellona Deutschland gGmbH, einer Klimaschutz- und Umweltorganisation, beschäftigte sich aus industriepolitischer Sicht mit dem Gesetzentwurf. Auf der einen Seite stünden wirtschaftliche Unsicherheit und hohe Energiepreise, auf der anderen sei mit dem aktuellen Gesetzestext eine Senkung des Ambitionsniveaus bei Energieeffizienz geplant, die die Probleme verschärfen werde. Viele Akteure würden aufgrund struktureller Schwäche und aktueller Rahmenbedingungen kurzfristige Entlastung fordern, auch wenn sie gesamtsystemisch und volkswirtschaftlich Verschlechterungen bringe. Deswegen müsse das Energieeffizienzgesetz im Kontext weiterer Rahmenbedingungen betrachtet werden, sagte Laube, der für die SPD-Fraktion teilnahm. Es sei ein wichtiger Hebel, um Investitionen auszulösen sowie für den Klimaschutz. Begrüßt würde die geplante Vereinheitlichung von Meldepflichten, um damit Bürokratie abzubauen. Das Ambitionsniveau sollte allerdings mindestens auf dem Stand des ursprünglichen Gesetzes belassen werden. Ohne konkrete Zielwerte „hängt das Gesetz „im luftleeren Raum“. Unternehmer: Ankündigungen verschärfen Investitionsstau Aus der Sicht von Christian Noll von der Deutschen Unternehmensinitiative Energieeffizienz (DENEFF) haben die Aufweichungen des Gebäudeenergierechts und allein die Ankündigung, das EnEfG abzuschwächen, den Investitionsstau verschärft. Mit den im EnEfG etablierten Standards hätten Unternehmen eine klare Handlungslinie, die ihre Wettbewerbsfähigkeit stärkt, so Noll in seiner Stellungnahme. Die Bundesregierung sei bereits von der EU-Kommission gerügt worden, da die bisherigen weichen Politikinstrumente nicht ausreichen, um die Ziele zu erreichen. Diese Politikinstrumente nun weiter aufzuweichen oder teils zu streichen, sei unverantwortlich. Unnötige Bürokratie müsse abgebaut werden. Dies dürfe jedoch nicht auf Kosten der langfristigen Stabilität und Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie gehen, betonte Noll, der ebenfalls für die SPD-Fraktion teilnahm. Bundesverbände begrüßen Entbürokratisierung Bei Gesetzesvorhaben mit wesentlichen Bezügen zu kommunalen Aufgaben oder Finanzen erhalten Bundesverbände wie der Deutsche Städtetag die Möglichkeit zur Mitwirkung an Anhörungen. Dr. Till Jenssen vom Deutschen Städtetag lobte in seiner Stellungnahme, dass der Gesetzentwurf im Zeichen der Entbürokratisierung stehe. Das Anliegen der Vereinfachung und Entlastung werde geteilt. Gleichwohl sehe der Gesetzesentwurf im Ergebnis eine „deutliche Schwächung“ zentraler energieeffizienzpolitischer Instrumente vor und stehe insofern in einem Spannungsverhältnis zu den Erwartungen der Europäischen Union an eine ambitionierte Umsetzung der EED, der zunehmenden Klimalücke und der wachsenden Reduktionslasten künftiger Generationen. Dies sehe der Städtetag mit Sorge. Lara Möller, die für die Bundesverbände Deutscher Städte- und Gemeindebund und Deutscher Landkreistag eine gemeinsame Stellungnahme vorlegte, verwies darauf, dass die kommunalen Liegenschaften große Potenziale für die Steigerung der Energieeffizienz und das Einsparen von Energie böten. Weitere bürokratische Hürden im Bereich der Steigerung der Energieeffizienz würden die Kommunalverwaltungen allerdings hemmen. Mit Blick auf die weitere Umsetzung der EED sei es daher zwingend, auf einen praxisgerechten Vollzug sowie darauf zu achten, die Richtlinienvorgaben eins zu eins umzusetzen und keine weiteren bürokratischen Belastungen aufzubauen. Vor diesem Hintergrund werde die Ausnahme der Kommunen von der Energieeinsparverpflichtung öffentlicher Einrichtungen begrüßt, gehe aber nicht weit genug. Angesichts der angespannten kommunalen Haushaltslage, der Personalknappheit sowie der bislang fehlenden finanziellen und strukturellen Rahmenbedingungen wäre eine Umsetzung vielfach kaum leistbar. Grundprinzip Energieeffizienz Die EU-Energieeffizienzrichtlinie sieht unter anderem vor, den Endenergieverbrauch der Europäischen Union bis 2030 um mindestens 11,7 Prozent gegenüber 2020 zu senken. Außerdem verankert sie den Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ als Grundprinzip europäischer Energiepolitik. Die Umsetzungsfrist der EED endete am 10. Oktober 2025, daher ist eine zügige Umsetzung der in Teilen noch nicht vollständigen Umsetzung der Vorgaben zwingend erforderlich, wie es im Gesetzentwurf heißt.. Im Einzelnen sieht die Vorlage unter anderem vor, die bestehende Meldepflicht von Abwärmepotenzialen für die meisten Betriebe zu streichen. Die Mindesteffizienzanforderungen an Rechenzentren werden gelockert. Die Frist für neue Rechenzentren, um Effizienzvorgaben einzuhalten, steigt von zwei auf vier Jahre. Zudem müssen sie ihren Strom erst ab dem 1. Januar 2030 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien decken, bisher war das für 2027 vorgesehen. Zudem wird die gesetzliche Vorgabe zur Nutzung von Abwärme flexibler ausgestaltet. Abwärme muss nur dann genutzt werden, wenn ein passendes Wärmenetz in der Nähe vorhanden ist. Für Großinvestitionen soll der Grundsatz gelten: „Energieeffizienz an erster Stelle“. Anträge der Fraktionen Die Grünen fordern in ihrem Antrag, dass besonders effiziente und nachhaltige Rechenzentren bei der Vergabe von Netzanschlüssen bevorzugt werden. Die von der Bundesregierung vorgelegte Novelle des Energieeffizienzgesetzes solle so ausgestaltet werden, dass die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie vollständig und rechtssicher umgesetzt werden. Ziel müsse sein, die Energieeffizienz „drastisch zu steigern“, um sowohl CO-Emissionen einzusparen als auch die Wirtschaft finanziell spürbar zu entlasten. Die Linksfraktion verlangt ein Moratorium für die Genehmigung von Rechenzentren. Vor dem Bau neuer Anlagen solle eine „belastbare Bedarfs- und Kapazitätsanalyse“ stehen. (mwo/05.10.2026)

BVerfG muss über Instagram-Post entscheiden: Linke gegen Reiche

LTO Nachrichten - 05.10.2026

Die Linke wirft Bundeswirtschaftsministerin Reiche (CDU) wegen eines Instagram-Videos auf der Ministeriumsseite eine Verletzung des Neutralitätsgebots vor. In dem Video behauptet Reiche etwa, die Partei lebe "offen" Antisemitismus.

Wie es nach der Galeria-Insolvenz weitergeht

beck-aktuell - 05.10.2026
Wie es nach der Galeria-Insolvenz weitergeht Galeria-Fassade.jpg henriette_garbade Mo., 05.10.2026 - 14:10 Das AG Düsseldorf hat das vorläufige Insolvenzverfahren die Galeria-Warenhauskette angeordnet. Die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters stößt auf Kritik und eine für die Beschäftigten wichtige Frage ist noch offen. Insolvenzrecht

Lob und Kritik zum Cyberabwehr-Gesetzentwurf

Der Innenausschuss hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Cybersicherheit (21/6585(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/7406(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Die notwendige Stärkung der Cyberabwehr ist dabei unbestritten geblieben. Doch die Bewertungen der Sachverständigen enthielten auch eine ganze Reihe von kritischen Anmerkungen. "Entwurf schließt wichtige Regelungslücken" Prof. Dr. Dirk Heckmann, Technische Universität München, meinte, der Gesetzentwurf sei im Grundsatz zu begrüßen. Der Staat brauche wirksame Instrumente, um Cyberangriffe frühzeitig zu erkennen und abzuwehren. Der Entwurf schließe hierfür wichtige Regelungslücken. Er machte zugleich gezielten Nachbesserungsbedarf geltend, um die neuen Befugnisse verfassungsrechtlich abzusichern. So müssten der Richtervorbehalt und die qualifizierten Verfahrenssicherungen für jeden verdeckten, manipulierenden oder datenerhebenden Zugriff auf eigengenutzte IT-Systeme gelten – insbesondere dann, wenn auf Opfersysteme eingewirkt werde. Dr. Sven Herpig, Leiter Cybersicherheit und Neue Bedrohungen beim Technologiepolitik-Thinktank Interface, sah bei dem Gesetzentwurf zentrale strukturelle Probleme ungelöst. So beklagte er fragmentierte Zuständigkeiten, inkohärente Eingriffsschwellen, fehlende Governance für intrusive Werkzeuge und eine unzureichende Stärkung von Resilienz. Ohne Koordinierungsmechanismen und Transparenzstandards drohten Effektivitätsverluste und rechtliche Unsicherheiten. So empfahl er, intrusive Eingriffe auf das notwendige Minimum zu beschränken und verfassungsrechtliche Klarheit zu schaffen: Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern müssten eindeutig geregelt werden. Womöglich sei eine Grundgesetzänderung über Befugnisse des Bundeskriminalamts (BKA) erforderlich. "Erforderliche Sicherungen fehlen" Prof. Dr. Dennis-Kenji Kipker, Cyberintelligence Institute, kritisierte, der Gesetzentwurf gehe in wesentlichen Punkten über das verfassungsrechtlich und sicherheitspolitisch Gebotene hinaus oder lasse erforderliche Sicherungen vermissen. Dies betreffe insbesondere die nur unzureichende richterliche und sonstige unabhängige Kontrolle eingriffsintensiver Maßnahmen, zu weit gefasste Gefahr- und Übermittlungsschwellen sowie unzureichende Vorgaben zum Schutz unbeteiligter Dritter. Hinzu kämen ungeklärte Zuständigkeits- und Koordinationsfragen zwischen Sicherheitsbehörden. Der Entwurf schaffe notwendige Instrumente. Bevor sie aber eingesetzt würden, müsse ebenso klar geregelt sein, wer sie wann einsetzen dürfe, wer darüber wache und wo die Grenzen lägen. Dr. Constanze Kurz, Chaos-Computer-Club, erklärte, das Ziel des Entwurfs, nämlich Maßnahmen für eine Verbesserung der Situation in der IT-Sicherheit zu ergreifen, sei unbedingt unterstützenswert. Doch seien nicht alle dafür gewählten Mittel sinnvoll oder zielführend oder trügen zu widerstandsfähigen IT-Systemen bei. Insbesondere würden in der Begründung des Entwurfs Risiken und Kollateralschäden von Maßnahmen zur aktiven Cyberabwehr unterbewertet. Vor allem kritisierte sie die Idee des „Hackback“. Die ohnehin desolate Situation in der IT-Sicherheit werde keineswegs verbessert, wenn sich staatliche Stellen im Zurückhacken versuchten und dabei informationstechnische Systeme aktiv veränderten. Die geplanten aktiven Maßnahmen zur Cyberabwehr seien zu invasiv, der IT-Sicherheit insgesamt nicht zuträglich und nicht ausreichend durchdacht. "BKA kann effektiver und schneller reagieren" Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts, hob hervor, der Gesetzentwurf schließe endlich weitgehend ein seit Jahren bestehendes Defizit. Dem BKA werde eine neue Aufgabe zur Abwehr von Gefahren durch Angriffe auf die IT-Sicherheit übertragen. Flankiert werde diese neue Zuständigkeit durch cyberspezifische Befugnisse, die dem BKA gezielte und verhältnismäßige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erlaubten. Durch die Bündelung von Gefahrenabwehr und Strafverfolgung in einer Hand könne das BKA künftig effektiver und schneller auf die aktuelle Bedrohungslage im Cyberraum reagieren. Münch sprach von einer gerade entdeckten Lücke im Gesetzgebungsverfahren, als er auf den Drohnen-Vorfall am Flughafen Halle-Leipzig verwies. Die neuen Regelungen griffen immer dann, wenn informationstechnische Systeme betroffen seien, nicht aber, wenn durch Systeme reale Gefahren hervorgerufen würden, wenn also etwa fliegende Computer für Sprengstoffanschläge eingesetzt werden sollten. Cyberspezifische Befugnisse für das BKA begrüßt Alexander Poitz, Gewerkschaft der Polizei, bewertete den Entwurf als wichtigen Schritt zur Weiterentwicklung der polizeilichen Cyberabwehr. Er begrüßte die Schaffung cyberspezifischer Befugnisse im BKA-Gesetz, die Aufgabenzuweisung für das BKA im Bereich international koordinierter Cyberabwehr, die verbesserte Durchsetzbarkeit von Maßnahmen gegenüber Telekommunikationsanbietern und Anbietern digitaler Dienste sowie die rechtliche Absicherung besonders eingriffsintensiver Maßnahmen durch einen Richtervorbehalt und die Möglichkeit, bei Gefahr im Verzug zunächst selbst tätig zu werden. Prof. Dr. Haya Schulmann, Goethe-Universität Frankfurt am Main, begrüßte den Gesetzentwurf. Er gebe der aktiven Cyberabwehr die Rechtsgrundlage, die bisher zu einem großen Teil fehle. Maßnahmen im Netz zur Schadensbegrenzung würden ebenso geregelt wie als letztes Mittel der Eingriff in Systeme der Angreifer. Er erweitere zwar die Datenquellen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, aber den gesetzlichen Auftrag, daraus ein Lagebild zu erstellen, gebe es nicht. Sie empfehle, diesen Auftrag ins Gesetz zu schreiben und das Eindringen in fremde Systeme stärker zu sichern. (fla/05.10.2026)

Experten: Höhere Strafe für Einsatz von K.o.-Tropfen

Der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer zweistündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen (21/7560(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) und dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur strafrechtlichen Bekämpfung der Verabreichung sogenannter K.O.-Tropfen zur Begehung von Raub- und Sexualdelikten (21/551(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Geschlossen sprachen sich die Expertinnen und Experten dafür aus, die Mindeststrafe auf fünf Jahre Gefängnis zu erhöhen, wenn K.o.-Tropfen für Vergewaltigung oder Raub eingesetzt werden. In der Anhörung bestand darüber hinaus weitgehendes Einvernehmen, dass zusätzliche Maßnahmen nötig seien, um Sexualstraftaten zu verhindern. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte einen Entschließungsantrag mit diesem Tenor vorgelegt. Gesetzentwürfe von Bundesregierung und Bundesrat Sogenannte K.o.-Tropf spielten etwa in Frankreich im Prozess um Gisèle Pelicot eine große Rolle. Sie war immer wieder betäubt und von vielen Männern vergewaltigt worden. Zahlreiche Mädchen und Frauen wurden auch hierzulande Opfer von Sexualstraftätern, die betäubende Substanzen verwendeten. Deshalb sieht der Gesetzentwurf nun eine höhere Mindeststrafe für solche Delikte vor: fünf Jahre Freiheitsentzug statt drei Jahre. Gelten soll das für Personen, die „gefährliche Mittel für eine Vergewaltigung oder einen Raub einsetzen“, heißt es in Hubigs Entwurf. „Dazu sollen K.o.-Tropfen rechtlich so eingestuft werden wie eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug.“ Bisher kommt die niedrigere Mindeststrafe zur Anwendung, weil der Bundesgerichtshof die „im Rahmen eines sexuellen Übergriffs über ein Getränk verabreichte narkotisierende Substanzen nicht als gefährliche Werkzeuge im Sinne des § 177 Absatz 8 Nummer 1 des Strafgesetzbuches (StGB)“ betrachtete. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht ebenfalls vor, die Mindeststrafe anzuheben, wobei es in juristischen Details Unterschiede zum Vorschlag der Regierung gibt. Ja zu einer höheren Mindeststrafe Ronska Grimm, Fachanwältin für Strafrecht, die die SPD als Sachverständige eingeladen hatte, unterstützte das Vorhaben der Koalitionsfraktionen Union und SPD. „Der Unrechtsgehalt einer Vergewaltigung nach heimlicher Verabreichung bewusstseinsverändernder Substanzen steht dem einer Tatbegehung mittels einer Waffe nicht nach“, begründete sie die höhere Mindeststrafe. Grimm sagte: „Verletzte berichten mir im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit regelmäßig, dass das Wissen darum, mehrere Stunden bewusstlos oder ohne Erinnerung in der Gewalt eines oder mehrerer Täter gewesen zu sein und nicht zu wissen, was in dieser Zeit mit dem eigenen Körper passiert ist, der schlimmste Aspekt der Vergewaltigung ist.“ Angelika Allgayer, Richterin am Bundesgerichtshof, fand das Anliegen ebenfalls richtig. Es sei identisch einzustufen, wenn jemand „sein Opfer mit einem Knüppel“ niederschlage oder ihm K.o.-Tropfen verabreiche und es dann vergewaltigte, erklärte die Juristin, die die Union eingeladen hatte. „Auch wenn das Strafrecht Ultima Ratio der Gesellschaft ist, erscheint eine Mindeststrafandrohung von fünf Jahren in Anbetracht der Taten, der Art ihrer Ausführung und ihrer Folgen, als angemessen“, betonte Allgayer. Entschließungsantrag der Grünen Während Justizministerin Hubig die Strafverschärfung als „Teil einer Gesamtstrategie zum besseren Schutz von Frauen vor Gewalt“ bezeichnet, haben die Grünen einen Entschließungsantrag formuliert, um in dieser Richtung schneller voranzukommen. Im Text, den der Bundestag beschließen soll, heißt es unter anderem: „Statt des Begriffs der ,sogenannten K.o.-Tropfen' sollte der international etablierte Begriff des ,Spikings' oder die deskriptive Bezeichnung ,heimliche Verabreichung psychoaktiver Substanzen' verwendet werden.“ Das sei besser, weil die Definition dann weitere „Substanzen und Darreichungsformen“ umfasse. Schließlich gehe es auch um Kokain, flüssiges Ecstasy, Fentanyl und andere Stoffe. „Entsprechend besteht erheblicher Forschungs- und Aufklärungsbedarf“, schreiben die Grünen. Es müsse „besser untersucht werden, unter welchen Umständen Menschen den Verdacht entwickeln, gespikt worden zu sein“. „Flächendeckende Sensibilisierungs- und Aufklärungskampagnen“ seien ebenso nötig wie bessere Beweissicherung und Ermittlung. Es bestehe ein Bedarf an niedrigschwelliger, kostenfreier und anzeigeunabhängiger Spurensicherung bei Spiking-Verdacht, meinen die Grünen. "Beweismittel zeitnah sichern" Gerade den letzten Punkt unterstützten besonders Anja Schmidt vom Deutschen Juristinnenbund, die die Fraktion Die Linke als Sachverständige benannt hatte, und die von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nominierte Müşerref Tanrıverdi vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Die von der Union eingeladene Barbara Stockinger (Deutscher Bund der Richterinnen und Richter) empfahl außerdem, “Beweismittel zeitnah zu sichern". So müsse man es etwa der Polizei erleichtern, in solchen Fällen auch Handys und die darin gespeicherten Fotos sicherzustellen. Schließlich würden sich die betäubenden Substanzen, die ersten und wichtigsten Beweismittel, im menschlichen Körper rasch verflüchtigen, sagte Stockinger. (hk/06.10.2026)

Finanzwirtschaft lobt die Frühstartrente

Der Finanzausschuss hat sich am Montag, 5. Oktober 2026, in einer eineinhalbstündigen öffentlichen Anhörung mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung einer Frühstartrente (21/7864(Dokument, öffnet ein neues Fenster), 21/8296(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) befasst. Gegenstand der Anhörung war auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel "Finanzielle Bildung stärken – Unabhängig, mehrperspektivisch und für alle jungen Menschen" (21/8125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)). Mit der Frühstartrente will die Bundesregierung die private Altersvorsorge bereits im Kindesalter beginnen lassen. Die staatliche Förderung soll zehn Euro pro Monat und Kind betragen. Das angesparte Kapital könne durch private Einzahlungen bis zu 6.840 Euro im Jahr weiter aufgestockt werden, heißt es in dem Entwurf. Wenn Eltern für Kinder keinen Vertrag abschließen, erfolgt eine kollektive Anlage in Höhe von zehn Euro pro Monat und Kind in einem Sondervermögen. Ziel ist auch besseres Wissen in Finanzfragen: „Wer den Kapitalmarkt schon in jungen Jahren erlebt, entwickelt Verständnis für langfristiges Investieren und baut Vertrauen auf“, schreibt die Regierung. Frühzeitiger Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge Die Deutsche Kreditwirtschaft begrüßte die geplante Frühstartrente ausdrücklich. In der Anhörung des Finanzausschusses erklärte die Vereinigung der deutschen Bankenverbände, die Frühstartrente ergänze das geplante Altersvorsorgedepot um ein Angebot für Kinder und Jugendliche und erleichtere den frühzeitigen Einstieg in die kapitalgedeckte Altersvorsorge. Das Angebot sei einfach, transparent, bürokratiearm und könne einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, junge Menschen früh an den langfristigen Vermögensaufbau über den Kapitalmarkt heranzuführen, lobte die Kreditwirtschaft. Auch der Fondsverband BVI bewertete besonders die enge Verzahnung der Frühstartrente mit der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge positiv. Die Kreditwirtschaft wandte sich in ihrer Stellungnahme aber gegen das Verbot der Erhebung von Abschluss- und Vertriebskosten, weil dies dazu führen würde, dass Anbieter ihre eigenen Dienstleistungen unter Umständen kostenfrei anbieten müssten, „was mit den Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft nicht vereinbar ist“. Auch der BVI erklärte, durch das Verbot, Vertriebs- und Abschlusskosten zu erheben, werde der Zugang zur Beratung erschwert. Das sei ausgerechnet bei Entscheidungen, die unmittelbare Auswirkungen auf den Grad der finanziellen Sicherheit der Menschen im Alter hätten, nicht hinnehmbar. Außerdem plädierte die Kreditwirtschaft dafür, den Kreis derjenigen, die ein Frühstartrentendepot durch private Eigenbeträge besparen können, auf alle Minderjährigen ab Geburt (Alter null bis18 Jahre) auszudehnen. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sprach sich ebenfalls dafür aus, die Förderung auf alle Jahrgänge auszuweiten. Ausdrücklich begrüßte die Versicherungswirtschaft, dass für den Vertrieb von Standarddepots für alle Anbieter gleiche Wettbewerbsbedingungen hergestellt werden. "Zusätzliche Einzahlungsmöglichkeit pro Jahr zu hoch" Nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes ist die Möglichkeit der zusätzlichen Einzahlung von 6.840 Euro pro Jahr in die Standarddepots der Frühstartrente zu hoch. Zuzahlungen in dieser Größenordnung drohten bestehende Vermögensungleichheiten noch zu verstärken. Zum anderen stehe das bildungspolitische Ziel der Frühstartrente in Frage, wenn Depots nicht Kapitalmarktverläufe und Kosten widerspiegeln, sondern vor allem die Einzahlungen von Eltern und Großeltern. Richtig ausgestaltet könne die Frühstartrente aber helfen, Qualität und Verbreitung der Zusatzvorsorge über den Kapitalmarkt zu verbessern und den Aufbau von Finanzkompetenzen bei Eltern und Kindern zu unterstützen. Für die Zuzahlungen von Eltern und Großeltern schlug Thomas Soltau (Smartbroker, Initiative Digitale Altersvorsorge) vor, eine Verwendung der Beträge für Ausbildungs- und Studienzwecke zuzulassen. Insgesamt begrüßte er das Vorhaben der Bundesregierung, warnte aber davor, andere Ziele als eine möglichst hohe Altersvorsorge mit der Frühstartente zu verfolgen. Damit bezog sich Soltau auf Forderungen, das Kapital sollte zur „Finanzierung der deutschen Wirtschaft“ oder einer „Start-up-Finanzierung“ herangezogen werden. "Ziel muss die Förderung einer umfassenden Finanzkompetenz sein" Juniorprofessorin Dr. Anja Bonfig (Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd) setzte sich kritisch mit dem im Gesetzentwurf formulierten Ziel einer besseren Finanzbildung auseinander. Informationen über Wertentwicklungen seien vor allem Produkt- beziehungsweise Sachinformationen. Dass Anbieter solche Informationen bereitstellen würden, sei wichtig, doch Sach- und Produktinformationen seien noch keine Bildungsmaterialien. Ziel von Finanzbildung müsse die Förderung einer umfassenden Finanzkompetenz sein und nicht die Förderung von Aktivitäten am Kapitalmarkt, forderte Bonfig. Auch für Prof.Dr. Harald Hantke (Leuphana Universität Lüneburg) bemisst sich Bildung nicht an der Frage, inwiefern Kinder und Jugendliche früh mit Kapitalmärkten in Berührung kämen. Entscheidend sei vielmehr, wie diese Erfahrung erschlossen werde. Das Bildungspotenzial der Frühstartrente lasse sich daher stärken, wenn finanzielle Bildung nicht mit Produktinformation oder erwünschtem Anlageverhalten gleichgesetzt würde, sondern die eröffneten Erfahrungen stärker problemorientiert, subjektorientiert-reflexiv, plural und sozialwissenschaftlich erschlossen würden, wie Hantke in seiner Stellungnahme betonte. "Innovativer Schritt zur Finanzbildung" Prof. Dr. Ulrike Malmendier (University of California, Berkeley), lobte den Gesetzentwurf als “innovativen Schritt zur Finanzbildung", sagte aber auch, dass der bürokratische Aufwand noch reduziert werden könnte. Die Innovation der Frühstartrente bestehe darin, nicht allein auf traditionelle Bildungsinitiativen zu setzen, sondern auf erfahrungsbasiertes Lernen, also angewandtes, praktisches Lernen. ersönliche Erfahrungen der Vergangenheit würden die Finanzentscheidungen von Anlegern oft nachhaltig beeinflussen. Persönlich erlebte Kapitalmarktrenditen prägten individuelle Erwartungen, Risikowahrnehmung und Anlageverhalten über Jahrzehnte. Sie verlangte außerdem eine Konzentration der Anlage auf global breit gestreute aktienbasierte Anlagen. Anträge der Linken und der AfD Um die Finanzbildung geht es in einem Antrag der Fraktion Die Linke (21/8125(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), der ebenfalls Gegenstand der Anhörung war. Die Fraktion fordert darin eine nationale Finanzbildungsstrategie, die als unabhängige und mehrperspektivische finanzielle Verbraucherbildung entwickelt werden müsse. Konzeption, Materialien und Durchführung finanzieller Bildung müsse zudem frei von den Interessen der Finanzwirtschaft sein, fordert die Fraktion Die Linke. Außerdem ging es in der Anhörung um einen Antrag der AfD-Fraktion (21/2163(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die sich für eine neue kapitalgedeckte Altersvorsorge für Kinder in einem “Junior Depot„ mit monatlichen Prämien von 100 Euro stark macht. Der Regierungsentwurf sei aufgrund der geringen Beträge ungeeignet, um einen relevanten Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten. (hle/05.10.2026)

Europas neues Vergaberecht

beck-aktuell - 05.10.2026
Europas neues Vergaberecht Vergaberecht.jpeg michael_dollmann Mo., 05.10.2026 - 13:43 Die EU-Kommission will das öffentliche Vergaberecht durch eine einheitliche Verordnung konsolidieren. Damit endet eine mehr als 55-jährige Tradition der Richtlinienharmonisierung. Öffentliches Recht

VG Düsseldorf zum Ausschluss durch die Schule: Autistischer Schüler darf mit auf Klassenfahrt

LTO Nachrichten - 05.10.2026

Seine Schule hielt einen Neunjährigen mit Autismus und ADHS auf Klassenfahrt für ein Sicherheitsrisiko, trotz organisierter Eins-zu-eins-Betreuung durfte er nicht mit. Laut VG ist das unverhältnismäßig, der Junge darf nun mit nach Spiekeroog.

Fluchtabsichten müssen eindeutig sein

beck-aktuell - 05.10.2026
Fluchtabsichten müssen eindeutig sein Abschiebehaft_2026.jpg henriette_garbade Mo., 05.10.2026 - 12:53 Wann darf ein Ausländer in Abschiebungshaft genommen werden? Der BGH stellt klare Anforderungen an den Nachweis einer Fluchtabsicht. Ausländer- und Asylrecht