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Berliner Legal Tech Firma LawX sammelt 7,5 Millionen Euro

Legal Tech Verzeichnis - 19.05.2026

Der Rechtsmarkt steht vor einem tiefgreifenden strukturellen Wandel. Die steigende Nachfrage nach juristischer Beratung trifft auf einen zunehmenden Mangel an qualifizierten Fachkräften im administrativen Bereich. Was häufig übersehen wird: Etwa die Hälfte der Kanzleitätigkeiten sind administrativer Natur – bei gleichzeitig ineffizienten, oft noch aus den 1990er-Jahren stammenden Software-Systemen.

Kanzleien und Notariate verlieren täglich viele Stunden ihrer wertvollen Arbeitszeit durch manuelle Abläufe bei Aktenanlage, Kontakt- und Kalendermanagement, Dokumentenverwaltung und Abrechnung. Gleichzeitig wächst der Beratungsbedarf weiter, wodurch der Druck auf bestehende Strukturen kontinuierlich steigt.

Diese Entwicklung verschärft sich aktuell, da es bislang an ganzheitlichen, KI-gestützten Systemen fehlt. Während bereits existierende KI-Lösungen vor allem Anwältinnen und Anwälte bei der Recherche und der juristischen Textarbeit unterstützen, bleibt die operative Organisation im Backoffice weitgehend manuell.

Genau hier entsteht mit KI ein neuer Markt: Moderne Betriebssysteme, welche insbesondere die operativen Prozesse von Kanzleien intelligent strukturieren und Teams entlasten.

Das Berliner Unternehmen LawX positioniert sich in diesem Umfeld als innovativer Anbieter eines KI-gestützten Betriebssystems für operative Kanzleiprozesse. Als ganzheitliche Plattform integriert LawX zentrale Abläufe wie Aktenführung, Workflows, Kontakt- und Kalendermanagement, Dokumentenverarbeitung und Abrechnung in einem System. Dabei werden wiederkehrende administrative Tätigkeiten automatisiert.

„Der Rechtsmarkt rutscht in eine strukturelle Krise, weil zentrale Prozesse weiterhin manuell organisiert sind und gleichzeitig die personellen Ressourcen fehlen“, sagt Dr. Norman Koschmieder, Gründer und CEO von LawX. „Wir bauen die technologische Infrastruktur, um diese Prozesse erstmals durchgängig zu automatisieren und damit die Arbeitsfähigkeit von Kanzleien langfristig zu sichern.“

LawX wurde von einem Team gegründet, das juristische Erfahrung aus führenden Wirtschaftskanzleien wie Hengeler Mueller und McDermott Will & Schulte mit Skalierungskompetenz aus der Berliner Tech-Szene verbindet. Das Unternehmen hat bislang über sieben Millionen Euro Kapital aufgenommen. Die aktuelle Seed-Runde wird von Motive Partners angeführt, weitere Investoren sind unter anderem WENVEST Capital, xdeck und SIVentures. Neben institutionellen Investoren beteiligen sich auch bekannte Angel-Investoren aus der Tech- und Legal-Szene, darunter der Flink-Gründer Christoph Cordes sowie der ehemalige Deutsche-Bank-Vorstand Ralph Müller.

Im nächsten Schritt plant LawX, seine Produktpalette ab diesem Sommer auf Anwaltskanzleien auszuweiten. Rund 75 Prozent der Notare sind Anwaltsnotare, d.h. sie haben zusätzlich eine Zulassung als Rechtsanwalt, wodurch sich ein direkter Zugang zum Kanzleimarkt ergibt. Zahlreiche Kanzleien haben sich bereits für die Warteliste registriert. Das neue Kapital soll insbesondere in die dahingehende Produktentwicklung, Pflege des Bestandsystems sowie den Ausbau von Vertrieb und Kundenbetreuung fließen.

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AfD erkundigt sich nach Trinkwassersicherheit in Deutschland

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/KleineAnfrage Die Trinkwassersicherheit in Deutschland ist Thema einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion.

Digitalministerium noch mit 109 unbesetzten Stellen

Digitales und Staatsmodernisierung/Antwort Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung verfügt nach Angaben der Bundesregierung seit Ende März 2026 über eine eigene IT-Infrastruktur. Das geht aus einer Regierungsantwort hervor

Linke fragt nach Ausfuhr von Rüstungsgütern

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die Ausfuhr von Rüstungsgütern in Staaten des Nahen Ostens und in die Ukraine sind Thema einer Kleinen Anfrage der Fraktion Die Linke.

Grüne thematisieren Direktauszahlungsmechanismus

Finanzen/KleineAnfrage Über den aktuellen Stand der Entwicklung des Direktauszahlungsmechanismus (DAM) erkundigt sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in einer Kleinen Anfrage.

Waffenexporte nach Israel

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Wohnungslosigkeit soll bis 2030 überwunden werden

Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen/Antwort Die Regierung hält am Ziel fest, die Obdach- und Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, heißt es in einer Antwort auf eine Grünen-Anfrage.

Linke fragt nach Gesetz zur Kraftwerksstrategie

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Nach Lobbyinteressen der Gaswirtschaft in Bezug auf das Strom-Versorgungssicherheits- und -Kapazitäten Gesetz erkundigt sich die Linksfraktion in einer Kleinen Anfrage.

AfD fragt nach Fälligkeit französischer Staatsschulden

Finanzen/KleineAnfrage Mögliche finanzielle Risiken für Deutschland durch die Verschuldung Frankreichs und mögliche Belastungen für die Eurozone thematisiert die AfD in einer Kleinen Anfrage.

BVerwG 6 C 7.24 - Urteil - Verarbeitung der Diagnosen in zur Erstattung eingereichten Rechnungen durch private Krankenversicherung zum Zweck des Angebots von Vorsorgeprogrammen

BVerwG Nachrichten - 19.05.2026
Datenschutzrechtliche Anordnung; Verwarnung; Anweisung; private Krankenversicherung; Gesundheitsmanagement; Vorsorgeprogramme; Verbot der Verarbeitung von Gesundheitsdaten; Zwecke der Gesundheitsvorsorge; Erforderlichkeit; Grundsatz der Datenminimierung; Einwilligung; Rechtsgrundlage im nationalen Recht; Normwiederholungsverbot; Bestimmtheit; Geheimhaltungspflicht; Kosteneffizienz; Wahrung berechtigter Interessen; Informationspflicht; Abwägung; Recht auf Achtung des Privatlebens; Recht auf Schutz personenbezogener Daten; intendiertes Ermessen; Ermessensreduzierung.; (Diese Entscheidung wird nur zur nicht gewerblichen Nutzung kostenfrei bereitgestellt (§11 Abs. 2 S.2 JVKostG))

Regierung verweist bei Umsatzsteuer auf Koalitionsvertrag

Finanzen/Antwort Auf Fragen zu möglichen Änderungen bei der Umsatzsteuer geht die Bundesregierung in der Antwort auf eine Anfrage der Grünen ein.

AfD fragt nach "Make it in Germany"-Webseite

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion macht die Informationsplattform "Make it in Germany" zum Thema einer Kleinen Anfrage.

Cum-Cum-Auswertung erst Mitte des Jahres

Finanzen/Antwort Die Bundesregierung kann derzeit nicht angeben, wie viele der von der BaFin angeschriebenen Kreditinstitute CumCum-Gestaltungen gemeldet haben, so die Antwort auf eine Grünen-Anfrage.

Linke thematisiert Expo 2027

Wirtschaft und Energie/KleineAnfrage Nach möglichen Rechtsverletzungen und Korruptionsrisiken im Zusammenhang mit der Expo 2027 in Belgrad erkundigt sich die Linke in einer Kleinen Anfrage.

Übersicht: Beteiligungsformate zur Hightech Agenda

Forschung, Technologie, Raumfahrt und Technikfolgenabschätzung/Antwort Von Fachgesprächen bis Workshops: In einer Antwort auf eine Nachfrage der Linken veröffentlicht die Bundesregierung eine Übersicht über die Beteiligungsformate zur Ausgestaltung der Hightech Agenda.

Berichtsformate im Forschungsausschuss

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KI in der Kanzlei – was Associates wirklich brauchen

Legal Tech Verzeichnis - 19.05.2026

Als Partner einer Großkanzlei ist für mich absehbar, wie der Einsatz von KI zu ganz unterschiedlichen Ergebnissen führen wird. Ich sehe es in meinem eigenen Team. Ich höre es von Kolleginnen und Kollegen anderer Kanzleien. Ich beobachte es in Gesprächen mit Mandanten, die selbst KI einsetzen – oder es versuchen.

Und ich sehe zwei Welten. Komplett unterschiedlich. Obwohl alle dieselbe Technologie nutzen. Denn die KI ist nicht entscheidend – es werden die Associates und ihre Einbindung und Schulung sein.

Szenario 1: Die Enttäuschung

Der Associate wurde nie richtig eingearbeitet. Er kennt den Mandanten vom Namen her, vielleicht noch die Branche. Aber was der Mandant wirklich erreichen will? Welche Strategie dahintersteckt? Welches Arbeitsergebnis am Ende stehen soll? Keine Ahnung.

Er hat auch nie gelernt, wie man mit Mandanten kommuniziert. Wie man komplexe Sachverhalte strukturiert. Wie man priorisiert, wenn alles gleichzeitig brennt.

Jetzt soll er KI nutzen. Also tippt er irgendeinen Prompt ein. „Schreib mir ein Gutachten zu XY.“ Oder: „Fasse diesen Vertrag zusammen.“

Die KI liefert. Der Associate kopiert. Schickt ab.

Die Partnerin liest es. Korrigiert die Hälfte. Schreibt den Rest um. Ärgert sich über die verlorene Zeit.

Ihre Schlussfolgerung: „KI bringt ja gar nichts. Alles nur Hype. Hab ich doch gleich gesagt.“

Und dann erzählt sie das beim nächsten Partnerlunch. Und alle nicken. Weil sie ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Szenario 2: Die Begeisterung

Der Associate wurde bewusst ins Team eingebaut. Er kennt den Mandanten. War bei Gesprächen dabei. Versteht, was der Mandant erreichen will – geschäftlich, nicht nur rechtlich. Er weiß, welches Arbeitsergebnis erwartet wird und warum.

Er hat gelernt, wie man kommuniziert. Wie man strukturiert. Wie man mitdenkt statt nur abarbeitet.

Jetzt nutzt er KI. Aber anders.

Er gibt der KI Kontext. Erklärt, was er braucht. Formuliert präzise Prompts, weil er weiß, was am Ende rauskommen soll.

Die KI liefert einen ersten Entwurf. Der Associate liest ihn kritisch. Prüft die Argumente. Ergänzt, was fehlt. Streicht, was nicht passt. Verbessert den Output.

Das Ergebnis: besser und schneller als ohne KI.

Er berichtet der Partnerin begeistert. Die liest das Ergebnis. Ist überrascht. Denkt sich: „Wow. Das bringt uns wirklich weiter.“

Und dann erzählt sie das beim nächsten Partnerlunch. Und alle werden hellhörig.

Dieselbe Technologie. Zwei Welten.

Das ist keine Übertreibung. Das ist Alltag. Ich sehe beide Szenarien. Manchmal in derselben Kanzlei. Manchmal im selben Team.

Der Unterschied ist nicht die KI. Der Unterschied ist der Mensch davor. KI ist ein Verstärker. Nicht mehr, nicht weniger. Bei gut trainierten Associates verstärkt sie Kompetenz und Effizienz. Sie beschleunigt gute Arbeit. Bei schlecht trainierten Associates verstärkt sie Oberflächlichkeit und Kontextlosigkeit. Sie macht schlechte Arbeit sichtbarer.

Oder, um es mathematisch auszudrücken: Null mal irgendwas ist immer noch null.

Das Missverständnis

Viele Kanzleien glauben, KI sei ein Shortcut. Man kauft ein Tool, rollt es aus, macht vielleicht noch ein zweistündiges Training – und dann läuft das. „So’n Zeug wie ChatGPT oder das andere, hier, Maurice oder so“ – ich höre solche Sätze öfter, als mir lieb ist.

Die Erwartung: Die Technologie macht die Arbeit. Die Associates müssen nur noch prompten.
Die Realität: Die Technologie macht gar nichts von alleine. Sie braucht jemanden, der weiß, was er will.

Der Kontext geben kann. Der Ergebnisse einordnen kann. Der kritisch prüft statt blind kopiert. Wer glaubt, man kann KI einführen und sich die Ausbildung sparen – viel Spaß. Die Enttäuschung kommt. Garantiert.

Was gute KI-Nutzung voraussetzt

Ich habe in den letzten Monaten viel darüber nachgedacht, was Associates brauchen, um KI sinnvoll zu nutzen. Es sind keine technischen Skills. Es sind die Basics, die schon immer wichtig waren:

1. Mandantenverständnis

Wer den Mandanten nicht kennt, kann der KI keinen Kontext geben. Und ohne Kontext liefert jede KI generischen Output. Der Associate muss wissen: Was will der Mandant erreichen? Welche Risiken sind relevant? Welche Sprache spricht er?

2. Strategisches Denken

KI kann Texte produzieren. Aber sie kann nicht entscheiden, welcher Ansatz der richtige ist. Das muss der Mensch. Wer nie gelernt hat, strategisch zu denken, wird auch mit KI keine strategisch guten Ergebnisse liefern.

3. Kritische Prüfung

KI halluziniert. KI macht Fehler. KI produziert manchmal überzeugend klingenden Unsinn. Wer das nicht erkennt, weil ihm das fachliche Fundament fehlt, wird Fehler durchwinken. Und die landen dann beim Mandanten.

4. Kommunikationsfähigkeit

Das beste KI-Ergebnis nützt nichts, wenn der Associate es nicht in eine Form bringen kann, die für den Mandanten verständlich und für die Partnerin verwertbar ist. Kommunikation bleibt Handwerk – mit oder ohne KI.

Partnerinnen und Partner sind gefordert

Wenn die Associates mit KI Mist abliefern, ist die KI nicht das Problem. Es sind die Partnerinnen und Partner. Sie müssen sich fragen: Haben wir sie richtig ausgebildet? Kennen sie die Mandanten? Verstehen sie die Strategie? Haben sie gelernt, kritisch zu prüfen?

Wenn die Antwort „nein“ ist, dann ist das Tool nicht schuld. Dann hat die Kanzlei ein Ausbildungsproblem, das durch KI nur sichtbarer wird. KI ersetzt keine Führung. Sie ersetzt kein Training. Sie ersetzt keine Einarbeitung. Sie multipliziert nur, was schon da ist.

Was die Associates leisten müssen

Vor allem die Erkenntnis: KI macht euch nicht klüger. Sie macht euch schneller. Das ist ein wichtiger Unterschied. Schneller zu sein ist gut – wenn ihr wisst, was ihr tut. Wenn ihr den Mandanten versteht. Wenn ihr die Ergebnisse einordnen könnt. Wenn ihr kritisch prüft.

Schneller zu sein ist gefährlich – wenn ihr keine Ahnung habt, was eigentlich rauskommen soll. Dann produziert ihr nur schneller Müll.

Klüger werdet ihr nicht durch bessere Prompts. Klüger werdet ihr durch Arbeit am Mandanten. Durch Feedback. Durch Erfahrung. Durch die Bereitschaft, zu lernen. KI ist ein Werkzeug. Nicht mehr. Behandelt sie auch so.

Die eigentliche Frage

Die Frage ist nicht: Bringt KI etwas? Die Frage ist: Bringt ihr etwas mit, das KI verstärken kann? Kontext. Strategie. Urteilsvermögen. Kommunikation.

Wer das mitbringt, wird KI lieben. Weil sie die eigene Arbeit besser und schneller macht. Wer das nicht mitbringt, wird KI hassen. Weil sie die eigenen Schwächen gnadenlos offenlegt.

Die Technologie ist neutral. Der Unterschied seid ihr.

Autor: Dennis Hillemann ist Partner bei ADVANT Beiten am Standort Hamburg. Er berät Unternehmen und Steuerberater in komplexen verwaltungsrechtlichen Verfahren – aktuell insbesondere bei der Rückforderung von Corona-Überbrückungshilfen, wo er mit seinem Team mehrere hundert Mandanten vertritt. Dennis beschäftigt sich intensiv mit der Frage, wie Kanzleien KI sinnvoll einsetzen können, und teilt seine Erfahrungen regelmäßig auf LinkedIn. Sein Fokus liegt dabei weniger auf der Technologie selbst als auf der Frage, was gute juristische Arbeit ausmacht – mit oder ohne KI.

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BGBl. 2025 I Nr. 275

Verordnung zur Verlängerung der Hofraumverordnung vom 06. November 2025