Aktuelle Nachrichten

Prozess um Vereinsverbot läuft weiter

beck-aktuell - 23.09.2026
Prozess um Vereinsverbot läuft weiter AdobeStock_Bundesverwaltungsgericht.jpg sara_stanisic Mi., 23.09.2026 - 16:28 Kann eine Insolvenz den Prozess um ein Vereinsverbot unterbrechen? Das BVerwG sagt Nein. Die besonderen Regeln des öffentlichen Vereinsrechts hätten vorübergehend Vorrang vor dem Insolvenzrecht. Verwaltungsverfahren und -prozess

Parlamentariergruppe USA des Deutschen Bundestages reist nach Washington D.C., Atlanta und Miami

Eine Delegation der Parlamentariergruppe USA des Deutschen Bundestages reist vom 27. September bis 3. Oktober 2026 unter Leitung des Vorsitzenden Kai Whittaker (CDU/CSU) nach Washington D.C., Atlanta (Georgia) und Miami (Florida). Weitere Delegationsmitglieder sind die Abgeordneten Tijen Ataoğlu (CDU/CSU), Beatrix von Storch (AfD), Philipp Rottwilm (SPD), Katrin Uhlig (Bündnis 90/Die Grünen) und Caren Lay (Die Linke). In Washington D.C. tauscht sich die Delegation mit Mitgliedern des Repräsentantenhauses und des Senats aus. Darüber hinaus stehen Gespräche mit Mitgliedern verschiedener Ausschüsse beider Häuser sowie mit Vertreterinnen und Vertretern der US-Regierung auf dem Arbeitsprogramm. Geplant sind auch Begegnungen mit politischen Stiftungen, Think Tanks sowie Organisationen der Zivilgesellschaft. Im Mittelpunkt der Gespräche der Delegation stehen die aktuellen Entwicklungen der transatlantischen Beziehungen sowie Themen aus den Bereichen der Wirtschafts-, Verteidigungs-, Sicherheits- und Digitalpolitik. Besondere Aufmerksamkeit wird die Delegation auf den Austausch über die bevorstehenden Zwischenwahlen zum US-amerikanischen Kongress richten. Neben der Hauptstadt besucht die Delegation die Bundesstaaten Georgia und Florida. Hier trifft die Delegation mit Kongressmitgliedern der beiden Bundesstaaten zusammen. Auf dem Programm in Atlanta (Georgia) steht u.a. ein Besuch bei Porsche Cars North America und beim Georgia Institute of Technology.

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner lädt Holocaust-Überlebende Angela Orosz-Richt als Gastrednerin ein – Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus 2027

Auf Einladung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner wird die Holocaust-Überlebende Angela Orosz-Richt am Mittwoch, 27. Januar 2027 im Deutschen Bundestag anlässlich der Gedenkstunde für die Opfer des Nationalsozialismus sprechen. Bei der Rednerauswahl ist der Präsidentin wichtig, auf Frauenschicksale zu achten – bei der diesjährigen Gedenkstunde hatte die Holocaust-Überlebende und Zeitzeugin Tova Friedmann die Rede gehalten. Angela Orosz-Richt wurde kurz vor Weihnachten 1944 in Auschwitz-Birkenau geboren, ihr genaues Geburtsdatum kennt sie selbst nicht. Sie wog bei ihrer Geburt nur etwa ein Kilogramm. Ihre Mutter Vera war schwanger, als sie im Mai 1944 als ungarische Jüdin deportiert wurde. Dort benutzten die Nationalsozialisten sie und ihr ungeborenes Kind für medizinische Experimente. Angela Orosz-Richt sagt bis heute, ihre Geschichte sei vor allem die Geschichte ihrer Mutter: die Geschichte ihres Mutes und ihres Kampfes um das Leben ihres Kindes. Daneben steht Angela Orosz-Richt für die juristische Aufarbeitung der nationalsozialistischen Verbrechen. 2015 sagte sie im Lüneburger Auschwitz-Prozess gegen Oskar Gröning aus, 2016 im Detmolder Prozess gegen den ehemaligen SS-Wachmann Reinhold Hanning. Beide Verfahren endeten mit Schuldsprüchen. Bundestagspräsidentin Julia Klöckner: „Gerade in diesen Tagen muss man in Erinnerung rufen: Berlin ist die Stadt, aus der heraus der Holocaust organisiert wurde. Unser Umgang mit Antisemitismus ist eine Gretchenfrage, ob wir es ernst meinen mit dem Versprechen unseres Grundgesetzes. Dazu mahnt auch die erschütternde Lebensgeschichte von Angela Orosz-Richt. Sie verbindet in ihrer Person verschiedene Perspektiven: das unmittelbar erlebte Verbrechen, das Weiterleben mit diesem Erbe und die späte Suche nach Gerechtigkeit. Es ist uns eine Ehre und ich freue mich sehr, dass sie im Januar aus Kanada anreisen und im Deutschen Bundestag zu uns sprechen wird.“ Da am 30. Januar, drei Tage nach der Gedenkstunde, die Bundesversammlung zusammentritt, wird der Plenarsaal bereits am 27. Januar erweitert bestuhlt sein – es können daher 1.500 Gäste und damit deutlich mehr als üblich eingeladen werden. Die Bundestagspräsidentin will diesen zusätzlichen Raum für Schülerinnen und Schüler sowie andere Jugendgruppen nutzen.

Regierung plant mehr Datenaustausch und stärkere Haftung

beck-aktuell - 23.09.2026
Regierung plant mehr Datenaustausch und stärkere Haftung AdobeStock_259767649.jpeg jonas_scherne Mi., 23.09.2026 - 16:13 Die Bundesregierung will organisierte Formen des Sozialleistungsmissbrauchs und die Ausbeutung von EU-Zuwanderern schärfer verfolgen. Ein Zehn-Punkte-Plan sieht mehr Datenaustausch, eine Haftung von Arbeitgebern und neue Eingriffsmöglichkeiten gegen Schrottimmobilien vor. Sozialrecht Strafrecht

Desinformationskampagnen gegen Entwicklungszusammenarbeit

Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung/Ausschuss Mit der Zunahme gezielter Desinformationskampagnen gegen die Entwicklungszusammenarbeit hat sich der Entwicklungsausschuss heute in einem öffentlichen Fachgespräch beschäftigt.

AfD will Stärkung der operativen Fähigkeiten des BND

Inneres/Antrag "Stärkung der nationalen Souveränität und der operativen Fähigkeiten des Bundesnachrichtendienstes" lautet der Titel eines AfD-Antrags, über den der Bundestag am Donnerstag erstmals berät.

Linksfraktion will Klimaanpassung im Grundgesetz verankern

Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit/Antrag Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag, Klimaanpassung und Hitzeschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz zu verankern.

Experten für besseren Schutz gegen Hitze

Experten halten einen besseren Schutz gegen große Hitze für dringend geboten. In einer Anhörung des Gesundheitsausschusses sprachen sich die geladenen Sachverständigen am Mittwoch, 23. September 2026, überwiegend für eine wirksamere Koordination zwischen Bund, Ländern und Kommunen aus. Beantragt hatte die Anhörung die Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Auf deren inhaltlichem Antrag „Hitzekrise ernst nehmen - Hitzeschutz verbindlich, sozial gerecht und finanziell absichern“ (21/6343(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) basierte die Aussprache. „Hitzeschutz ist eine Frage sozialer Gerechtigkeit“, heißt es darin, „Hitze verstärkt bestehende soziale Ungleichheiten unmittelbar und messbar“. Manche Gruppen wie Ältere, Kinder, Kranke, Beschäftigte, die im Freien arbeiten, und ärmere Privathaushalte, welche in schlecht isolierten Gebäuden wohnen, seien besonders betroffen. Umsetzung kommunaler Hitzeaktionspläne Die Grünen fordern unter anderem, „den Hitzeschutzplan des Bundesministeriums für Gesundheit weiterzuentwickeln und umzusetzen“. Der Bund solle „gemeinsam mit den Ländern darauf hinzuwirken, dass die Erstellung und Umsetzung kommunaler Hitzeaktionspläne verbindlich verankert sowie finanziell unterstützt wird“. Damit will die Fraktion die Voraussetzungen schaffen, um beispielsweise ein Programm „Green Hospitals“ („grüne Krankenhäuser“) zu realisieren. Das würde „Investitionen in natürliche sowie bauliche und technische Klimaanpassungsmaßnahmen in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und Gesundheitszentren ermöglichen - darunter Verschattung, Lüftung, Kühlung und Begrünung“. Die Antragsteller betonen, dass die Kommunen die verlässlichen finanziellen Möglichkeiten erhalten müssten, Hitzeschutzmaßnahmen für besonders vulnerable Gruppen einzuführen. Dazu gehörten etwa Begrünung und Sonnensegel für Schulen, Kitas und Spielplätze. Auf Bitte des Abgeordneten Johannes Wagner (Bündnis 90/Die Grünen) machte Mediziner Uwe Janssens von der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin anschaulich, welche „enorme Herausforderung“ die Hitzewochen dieses Sommers dargestellt hätten. In Krankenhaus-Zimmern habe man 35 Grad Celsius gemessen, und manche Klinik verfüge über „keine klimatisierte Notaufnahme“. Gegenmaßnahmen zu ergreifen, bezeichnete Janssens als „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“, die auch eine entsprechende Finanzierung einschließen müsse. Hitze als Gesundheitsrisiko Die von der CDU/CSU-Fraktion eingeladene Expertin Alexandra Schneider vom Hemholtz Zentrum München betonte, dass die außergewöhnliche Hitze für viele Menschen zu „schnellerer Alterung und einer verkürzten gesunden Lebenspanne“ führe. Auf die Frage aus der AfD-Fraktion, ob „Tod durch Hitze“ eindeutig zu definieren sei, erläuterte Schneider, dass das Konzept der Übersterblichkeit die tödliche Wirkung großer Hitze wissenschaftlich belege. In ihrer schriftlichen Stellungnahme legte Schneider dar, dass „Hitze bereits heute eines der größten klimabedingten Gesundheitsrisiken in Deutschland“ bedeute. Deshalb stimme sie der im grünen Antrag „formulierten Zielrichtung ausdrücklich zu“. Kommunale Hitzeaktionspläne müssten flächendeckend und verbindlich umgesetzt werden. Dafür brauche es ausreichende finanzielle Mittel, so Schneider. Die von der Fraktion Die Linke eingeladene Fachfrau Miriam Meschede von der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit thematisierte unter anderem die Folgen der Hitze für Beschäftigte. Den Arbeitsschutzregeln zufolge dürfe eigentlich in Räumen nicht mehr gearbeitet werden, in denen die Temperatur über 35 Grad steige. Die Konsequenz müsse zum Beispiel darin bestehen, Kühlkleidung zu beschaffen. Betriebe müssten Hitzeschutzpläne erarbeiten. Meschede sprach sich unter anderem für den Umbau von Kliniken aus. Als Beispiel nannte sie das „Hitzesofortprogramm des Landes Rheinland-Pfalz“. Dieses könne „als Anhaltspunkt für ein bundesweites Förderprogramm dienen“. „Einzelne Förderprogramme des Bundes können kurzfristig helfen, ersetzen aber keine verlässliche, rechtssichere und koordinierte Finanzierungsstruktur“, stellte Henrik Scheller vom Deutschen Institut für Urbanistik fest. Damit lenkte der Experte die Aufmerksamkeit auf die Gretchenfrage: „Woher kommt das Geld?“ Scheller plädierte für die Neudefinition einer „Gemeinschaftsaufgabe als verfassungsrechtlich klarere Lösung“. Der Bund erhielte auf diese Weise und in Analogie zu Artikel 91a des Grundgesetzes „eine ausdrückliche Mitfinanzierungskompetenz für eine Aufgabe, die alle staatlichen Ebenen betrifft und gemeinschaftlich strategisch organisiert werden sollte“, betonte Scheller. (pk/24.09.2026)

Fragestunde am 23. September

Im Anschluss an die Regierungsbefragung folgte am Mittwoch, 23. September 2026, die Fragestunde. Getrennt nach Ressorts beantworteten Vertreter der Bundesregierung 45 Minuten lang Fragen (21/8048(Dokument, öffnet ein neues Fenster)), die von den Abgeordneten vorab schriftlich eingereicht worden waren. AfD-Abgeordnete mit den meisten Fragen 30 der insgesamt 56 Fragen wurden von Abgeordneten der AfD-Fraktion gestellt, gefolgt von Abgeordneten der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit 18 Fragen und Abgeordneten der Fraktion Die Linke mit acht Fragen. Von Abgeordneten der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion sowie von fraktionslosen Abgeordneten wurden keine Fragen gestellt. 15 Fragen richteten sich an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, acht Fragen an das Bundesministerium des Innern und sechs Fragen an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Je vier Fragen gingen an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, an das Bundesministerium der Finanzen, an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und an das Bundesministerium für Verkehr. Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend sollte drei Fragen beantworten. Mit je zwei Fragen mussten sich das Bundeskanzleramt, das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt, das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit auseinandersetzen. Was die Abgeordneten wissen wollen Beispielsweise erkundigte sich der thüringische Abgeordnete Stefan Schröder (AfD) beim Bundeslandwirtschaftsministerium, welche Maßnahmen die Bundesregierung plant, um die heimische landwirtschaftliche Produktion und die Versorgungssicherheit in Deutschland angesichts hoher Betriebsmittelkosten, niedriger Selbstversorgungsgrade bei Obst und Gemüse sowie zusätzlicher Dokumentationspflichten zu sichern. Die brandenburgische Abgeordnete Michael Kellner (Bündnis 90/Die Grünen) fragte das Bundeswirtschaftsministerium, wie der Zeit-, Beschaffungs- und Finanzierungsplan für eine staatliche Gasreserve aussieht und wann ist mit einem Kabinettsbeschluss zu rechnen ist. Die nordrhein-westfälische Abgeordnete Jan Krampe (Die Linke) wollte vom Bundesumweltministerium erfahren, welche Erkenntnisse der Bundesregierung zur Entwicklung der deutschlandweiten Grundwasserstände in den letzten fünf Jahren vorliegen. Er wollte wissen, welche Maßnahmen in Vorbereitung sind, um eine hinreichende Versorgung mit Lösch- und Trinkwasser sind mit Blick auf die Zunahme von Dürreperioden zu gewährleisten. Zusatzfragen sind möglich Jeder Abgeordnete kann vorab bis zu zwei Fragen an die Bundesregierung einreichen. Nach der regelmäßig durch einen Parlamentarischen Staatssekretär oder einen Bundesminister erfolgenden Beantwortung können der Fragesteller, aber auch andere Abgeordnete des Deutschen Bundestages Zusatzfragen stellen und so die Bundesregierung zu weiteren Stellungnahmen zwingen. Reicht die Zeit nicht aus, werden noch nicht aufgerufene Fragen von der Regierung schriftlich beantwortet. Ebenso kann vorab bereits um schriftliche Beantwortung gebeten werden. (vom/23.09.2026)

Wolters Kluwer erweitert den Libra Legal AI Workspace um Fachinhalte von Kluwer Law International

Legal Tech Verzeichnis - 23.09.2026

Wolters Kluwer Legal & Regulatory hat heute die Integration führender Fachinhalte von Kluwer Law International in seinen Legal AI Workspace Libra by Wolters Kluwer bekannt gegeben. Jurist:innen in 11 europäischen Ländern können nun direkt in Libra auf Inhalte von Kluwer Arbitration, Kluwer Competition Law und Kluwer IP Law zugreifen. Dadurch wird das Angebot an vertrauenswürdigen juristischen Inhalten und Expertenwissen in Libra weiter ausgebaut.

Die Ergänzung um Inhalte von Kluwer Law International baut auf den bestehenden intelligenten Funktionen von Libra auf und verschafft Jurist:innen Zugang zu spezialisierter internationaler Expertise in den Bereichen Schiedsgerichtsbarkeit, Wettbewerbsrecht und IP-Recht, ohne ihren Arbeitsprozess unterbrechen zu müssen. Die Inhalte können zusammen mit den umfassenden bereits in Libra verfügbaren juristischen Ressourcen von Wolters Kluwer genutzt werden und unterstützen Jurist:innen dabei, zu recherchieren, Argumentationen zu validieren und Dokumente effizienter und mit größerer Sicherheit zu erstellen.

„Durch die Integration von Kluwer Arbitration, Kluwer Competition Law und Kluwer IP Law in Libra erweitern wir die Breite und Tiefe der vertrauenswürdigen juristischen Inhalte, die unseren Kundinnen und Kunden zur Verfügung stehen“, sagt Linda Nieuwenhuis, VP Growth & Operations Libra by Wolters Kluwer. „Juristinnen und Juristen können nun auf noch mehr spezialisierte internationale Inhalte direkt innerhalb ihres KI-gestützten Arbeitsablaufs zugreifen.“

Jill Weinstein, Vice President & General Manager, Legal Markets bei Wolters Kluwer Legal & Regulatory U.S., ergänzt: „Die Zukunft juristischer KI hängt von der Qualität des Wissens ab, das ihr zugrunde liegt. Indem wir die spezialisierten Inhalte von Kluwer Law International in Libra integrieren, erweitern wir die Reichweite der Expertise unserer Autorinnen und Autoren und machen vertrauenswürdige juristische Analysen genau in dem Moment verfügbar, in dem unsere Kundinnen und Kunden sie am dringendsten benötigen.“

Die Integration bringt deutlichen Mehrwert insbesondere für Libra-Nutzerinnen und -Nutzer, die spezialisierte internationale Rechtsexpertise benötigen. Die entsprechenden Content-Sets können nach dem Erwerb innerhalb von Libra aktiviert werden und dann in Recherche-, Entwurfs- und Prüfungsprozessen genutzt werden.

Die Division Legal & Regulatory von Wolters Kluwer unterstützt Expertinnen und Experten im Bereich Recht und Compliance dabei, Produktivität und Performance zu steigern, Risiken zu minimieren und komplexe Herausforderungen sicher zu bewältigen. Die Expertenlösungen von Wolters Kluwer Legal & Regulatory verbinden tiefgreifendes Fachwissen mit fortschrittlichen Technologien, um bessere Ergebnisse, erweiterte Analysen und höhere Produktivität für Kundinnen und Kunden zu erzielen.

Der Beitrag Wolters Kluwer erweitert den Libra Legal AI Workspace um Fachinhalte von Kluwer Law International <img style="float: right; margin-top: 8px;" src="https://legal-tech-verzeichnis.de/wp-content/uploads/2019/12/Werbeintrag.png" alt="Werbeintrag" width="88" height="24" /> erschien zuerst auf .

Unterschiedliche Bewertungen der Baugesetzbuch-Novelle

Die Novelle des Baugesetzbuches ist von den Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, 23. September 2026, unterschiedlich beurteilt worden. Mit dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts (21/6588(Dokument, öffnet ein neues Fenster)) soll das Bauleitplanverfahren gestrafft und vereinfacht werden. Außerdem soll der Wohnungsbau zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt werden. Bauleitplanverfahren sollen künftig vollständig digital erfolgen. In der Bauleitplanung sollen zudem Klimaanpassungs- und Starkregenvorsorgekonzepte sowie Hitzebelastungskarten eine größere Rolle spielen. Mit dem „Baugesetzbuch-Upgrade“ sollen den Kommunen mehr Möglichkeiten im Umgang mit Schrottimmobilien gegeben werden. Beschleunigung und Vereinfachung In der von der Vorsitzenden Caen Lay (Die Linke) geleiteten Anhörung begrüßte Professor Mathias Hellriegel von Hellriegel Rechtsanwälte, dass viele der vorgesehenen Regelungen einen relevanten Beitrag zur Beschleunigung und Vereinfachung der Bauleitplanung leisten und zur schnelleren Realisierung von Bauvorhaben in den Kommunen beitragen könnten. Positiv hob er auch die schlankere Umweltprüfung hervor. Kritisch äußerte sich Hellriegel zu Regelungen zum Vorkaufsrecht der Kommunen. Auch Architekt Robert Scholz kritisierte die Schaffung weiterer Tatbestände für das Vorkaufsrecht. Der zentrale Praxisbefund bleibe aber: „Der Wechsel des Käufers löst das bauliche oder städtebauliche Sachproblem noch nicht.“ Von einem „wichtigen politischen Impuls“ sprach Aygül Özkan, Zentraler Immobilien Ausschuss. Besonders hob sie die Digitalisierung, Ausweitung und bessere Nutzbarkeit beschleunigter beziehungsweise vereinfachter Verfahren hervor. Dadurch könnten Innenentwicklung, Nachverdichtung und punktuelle Plananpassungen leichter planungsrechtlich abgesichert werden. An zentralen Stellen bleibe die Neuregelung jedoch hinter ihrem Anspruch zurück. Özkan empfahl, Fristen zu verkürzen und verspätete Stellungnahmen von Behörden nicht mehr zu berücksichtigen. Axel Gedaschko vom Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen erklärte, der Gesetzentwurf könne eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsprozesse bewirken. Fraglich sei jedoch, ob die personellen Ressourcen der Bauämter ausreichen, um die verkürzten Fristen einhalten zu können. „Wir sehen in der Novelle viele gute Dinge“, erklärte Tim-Oliver Müller vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie. Die Novelle greife zentrale Anliegen der Bauindustrie auf und setze wichtige Impulse zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Er vermisste allerdings durchgreifende Instrumente wie eine Genehmigungsfiktion oder konsequent durchsetzbare Fristenregelungen, die eine tatsächliche Beschleunigung sicherstellen würden. Kritik zu unterschiedlichen Punkten Kai Warnecke von Haus & Grund Deutschland sprach von richtigen Ansätzen in dem Entwurf, sparte andererseits aber auch nicht mit Kritik. Erweitert würden kommunale Eingriffs-, Kontroll- und Kostenübertragungsmöglichkeiten zulasten privater Eigentümer und Bauherren. Warnecke sprach sich für Korrekturen im weiteren Verfahren aus. Wohnungsknappheit lasse sich nicht durch immer neue Genehmigungsvorbehalte, Erwerbsrechte und Belastungen privater Eigentümer überwinden. Wer bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten wolle, müsse Bauen, Modernisieren und Vermieten wirtschaftlich möglich halten. Stephan Gudewer, Architects for Future, sprach von „wesentlichem Überarbeitungsbedarf“. Mehr und schnellere planungsrechtliche Zulässigkeit reiche nicht aus, um die entscheidenden Planungsaufgaben der Gegenwart zu lösen. „Wir müssen einen rechtlichen Rahmen schaffen, der klare Prioritäten setzt: für Bestands- und Innenentwicklung, Flächen- und Klimaschutz sowie dauerhaft gesicherten, bezahlbaren Wohnraum“, erklärte Gudewer in seiner Stellungnahme. Diesen Anspruch löse der Entwurf bisher nicht ausreichend ein. Die Änderungen würden den ökologischen Anforderungen, die sich aus der weiter eskalierenden Klima- und Ressourcenkrise und des prognostizierten Bevölkerungsrückgangs für das Planungs- und Städtebaurecht ergeben, nicht gerecht sagte Philipp Schulte, Rechtsanwalt für Verwaltungsrecht. Statt zusätzliche Flächenversiegelung und Eingriffe in den Naturhaushalt möglichst zu vermeiden, werde der Neubau von Wohngebäuden generell zum überragenden öffentlichen Interesse erklärt. Für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände schafft die Novelle punktuell Voraussetzungen für schnellere Verfahren, behebe jedoch nicht die eingeschränkte Leistungsfähigkeit vieler Kommunen. Die Novelle werde von kleinteiligen, schrittweisen Änderungen geprägt. Sie vereine viele Einzelregelungen, ohne einen grundlegenden strukturellen Impuls zu setzen. „Ungeachtet der Anpassungen bleibt das Baugesetzbuch komplex, wenig übersichtlich und stark von Querverweisen durchzogen“ hieß in der Stellungnahme der Organisation. Auf Fragen von Abgeordneten wurden die Erleichterungen bei Vorkaufsrechten von Vertretern der Spitzenverbände begrüßt. Die Städte wollten die Probleme mit Schrottimmobilien angehen. (hle/24.09.2026)

BGH bestätigt Verurteilungen: Fußball-Ultras der "Starken Jugend" sind eine kriminelle Vereinigung

LTO Nachrichten - 23.09.2026

Gegnerische Fans aus dem "Revier" vertreiben, Schals und Trikots gewaltsam erbeuten und im Stadion als "Trophäen" präsentieren und verbrennen: Die Ultra-Gruppierung "Starke Jugend" ist eine kriminelle Vereinigung. Das hat der BGH bestätigt.

Norton Rose Fulbright appoints new leadership for Dallas office

Norton Rose Fulbright - 23.09.2026
Global law firm Norton Rose Fulbright today announced that James Leito and Henry Stark have assumed leadership roles in its Dallas office, with James serving as the office’s Partner-in-Charge and Henry as Administrative Partner.

Wie viel Drogerie darf in einer Apotheke stecken?

beck-aktuell - 23.09.2026
Wie viel Drogerie darf in einer Apotheke stecken? AdobeStock_dm.jpg sara_stanisic Mi., 23.09.2026 - 15:14 Drogerie oder Apotheke? Die Wettbewerbszentrale warnt beim Angebot von dm-med vor Risiken für Verbraucher durch falsche Medikamentenauswahl oder Dosierung, dm hält dagegen. Das LG Karlsruhe nimmt das Geschäftsmodell nun unter die Lupe. Lebensmittel- / Pharmarecht Unlauterer Wettbewerb

Mindestens fünf Jahre Haft für K.O.-Tropfen?

beck-aktuell - 23.09.2026
Mindestens fünf Jahre Haft für K.O.-Tropfen? KO-Tropfen.jpg jannina_schaeffer Mi., 23.09.2026 - 15:14 Ein Entwurf der Bundesregierung sieht vor, dass der Einsatz von K.O.-Tropfen bei Raub und Vergewaltigung höher bestraft werden soll. Dagegen hatten sich bereits im Vorfeld viele kritische Stimmen ausgesprochen. Am heutigen Mittwoch ist die erste Lesung. Strafrecht

AfD will Erneuerbare-Energien-Gesetz abschaffen

Wirtschaft und Energie/Gesetzentwurf Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG) soll nach Ansicht der AfD-Fraktion ersatzlos gestrichen werden. Über ihren Gesetzentwurf berät der Bundestag am Donnerstag.

Anträge zur Ernährungssicherheit abgelehnt

Landwirtschaft, Ernährung und Heimat/Ausschuss Der Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat stimmt gegen Anträge der Grünen und der AfD zur Ernährungssicherheit.

AfD fordert Reform der Arbeitslosenversicherung

Arbeit und Soziales/Antrag Eine Reform der Arbeitslosenversicherung mit einer Stärkung des Versicherungsprinzips fordert die AfD-Fraktion in einem Antrag.