Aktuelle Nachrichten
Regelung für Ganztagsangebote in Schule auch während der Ferien
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, durch den Bundestag beraten. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/08.12.2025)
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Debatte über Atomtransporte aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Anschluss an eine 30-minütige Debatte ab. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629), in der die Ablehnung empfohlen wird. Antrag der Linken Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/08.12.2025)
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Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant
Das Medizinal-Cannabisgesetz soll novelliert werden. Den dazu angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, in erster Lesung. Nach der 20-minütigen Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Der Gesundheitsausschuss soll bei den weiteren Beratungen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, schreibt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien. „Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung“, heißt es. Fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr Geplant ist, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden kann. Dabei seien Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere. Vorgesehen ist zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können. Bei Folgeverschreibungen müsse eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung könne in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen. Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen Außerdem soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibe davon unberührt. (hau/08.12.2025)
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2025 in review: A few M&A things you might have missed
Before you get lost in the festive-season cheer, we’ve captured some of the key trends from an Australian M&A and capital markets perspective this year.
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748/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung | 8. Dezember 2025
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747/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen | 8. Dezember 2025
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747/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu dem Beschluss des Bundesrates zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes - Bekämpfung des illegalen Handels mit fluorierten Treibhausgasen | 15. Dezember 2025
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748/25 | Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung | 15. Dezember 2025
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737/25 | Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 | 8. Dezember 2025
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535/1/25 | Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | 8. Dezember 2025
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680/1/25 | Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Vernetzung Europas durch Hochgeschwindigkeitsbahnverkehr | 8. Dezember 2025
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513/1/25 | Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Arbeitsgruppe "Schulen", Untergruppe "Bildung für Nachhaltige Entwicklung" im Rahmen der Offenen Methode der Koordinierung zu einem strategischen Rahm
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623/1/25 | Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für den Aufgabenkreis "Competent Authority Meetings" im Bereich der Medizinprodukte-Richtlinie (CAMD) sowie den Ausschuss der Kommission nach Artikel 114 der
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678/1/25 | Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Expertengruppe der Kommission zum Europäischen Forschungsraum (EFR-Forum); Untergruppe EFR-Maßnahme 5: Inklusive Geschlechtergerechtigkeit im EFR | 8.
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594/1/25 | Benennung von Beauftragten des Bundesrates in Beratungsgremien der Europäischen Union für die Gruppe "Satellitennavigationsdienste" der Kommission | 8. Dezember 2025
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569/1/25 | Entschließung des Bundesrates: KI-Regulierung der EU auf den Prüfstand stellen! | 8. Dezember 2025
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647/1/25 | Entwurf eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften | 8. Dezember 2025
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616/1/25 | Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/1115 hinsichtlich bestimmter Verpflichtungen von Marktteilnehmern und Händlern | 8. Dezember 2025
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737/25 | Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU, Euratom) 2020/2093 des Rates vom 17. Dezember 2020 zur Festlegung des mehrjährigen Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 | 15. Dezember 2025
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