Aktuelle Nachrichten

Rücknahme von „Asylmigranten“ durch EU-Mitgliedstaaten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:57
Ein von der AfD-Fraktion angekündigter Antrag mit dem Titel „Rücknahme von Asylmigranten durchsetzen – Vertragsverletzungsverfahren gegen vertragsbrüchige EU-Mitgliedstaaten einleiten“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, erstmals beraten. Nach einstündiger Debatte soll der Antrag dem federführenden Innenausschuss zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)

35. Jahrestag der Konstituierung des ersten gesamtdeutschen Bundestages

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:55
Kurz vor Weihnachten 1990, am 20. Dezember, konstituierte sich der erste gesamtdeutsche Bundestag im seinerzeit noch nicht umgebauten Reichstagsgebäude in Berlin. Anlässlich des 35. Jahrestages der Konstituierung gibt es am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Bundestag eine Vereinbarte Debatte. Eine Stunde ist dafür eingeplant. (hau/08.12.2025)

Forderung nach einem Demokratiefördergesetz wird beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:53
Über die Forderung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nach einem Demokratiefördergesetz berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025. Der Antrag „Mit einem Demokratiefördergesetz Demokratie stärken und Zivilgesellschaft schützen“ (21/791) soll nach einstündiger Debatte an die Ausschüsse überwiesen werden. Bei den weiteren Beratungen soll der Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Federführung übernehmen. Zur Abstimmung steht ein weiterer Antrag der Grünen mit dem Titel „Demokratie schützen – Rechtsextremisten konsequent entwaffnen und rechtsextremistische Netzwerke im Staatsdienst verhindern“ (21/584). Der Innenausschuss spricht sich in seiner Beschlussempfehlung (21/1656) für dessen Ablehnung aus. Erster Antrag der Grünen Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Fraktion „eine langfristige Perspektive für die Unterstützung zivilgesellschaftlicher Präventionsarbeit“ schaffen und dazu den Entwurf eines „Demokratiefördergesetzes“ als bundesgesetzliche Grundlage vorlegen (21/791). Mit diesem Gesetz sollen „die Förderung zivilgesellschaftlicher Arbeit zur Demokratieförderung, die Verteidigung einer vielfältigen Gesellschaft, die Prävention von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und die politische Bildung als staatliche Daueraufgabe von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung“ festgeschrieben werden, fordert die Fraktion in ihrem Antrag. Stärkung von Präventionsnetzwerken Auch wird die Bundesregierung in der Vorlage aufgefordert, in dem Gesetz die Stärkung der „Präventionsnetzwerke, die sich mit den Radikalisierungsmustern und -entwicklungen beschäftigen und Gegenmaßnahmen formulieren und einleiten“, ebenso festzuschreiben wie die der mobilen Beratungen, die Betroffene sowie Verbände und Institutionen im Umgang mit Extremismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit beraten. Gleiches soll dem Antrag zufolge unter anderem für die Opferberatungen gelten, die Opfer von politisch motivierter Gewalt beraten, sowie für die „Ausstiegsarbeit“, die Personen berät und unterstützt, die sich aus extremistischen Gruppen lösen wollen. Dauerhafte Förderung von Demokratieförderprojekten Des Weiteren dringt die Fraktion darauf, die Finanzierung von Projekten der Demokratieförderung von den bisher zeitlich begrenzten Programmlaufzeiten zu entkoppeln, eine dauerhafte Förderung sicherzustellen und auch eine institutionelle Unterstützung zu ermöglichen. Zugleich setzt sie sich unter anderem dafür ein, eine Dynamisierung der Fördermittel vorzusehen, „damit Kostensteigerungen nicht durch Kürzungen der Beratungsangebote aufgefangen werden müssen“. Zweiter Antrag der Grünen In ihrem zweiten Antrag (21/584), über den abgestimmt wird, fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, „verfassungskonforme, rechtssichere und wirkungsvolle Verfahren zu entwickeln, mit denen Angehörige des öffentlichen Dienstes, die Mitglied der AfD sind, hinsichtlich ihrer Verfassungstreue überprüft werden können, um gegebenenfalls dienstrechtliche Maßnahmen zu ermöglichen“. Auch soll die Bundesregierung dem Antrag zufolge darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Bundesbeamten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“. In der Innenministerkonferenz soll die Bundesregierung laut Vorlage dafür sorgen, dass entsprechende Prüf- und Disziplinarverfahren auch auf Landesebene durchgeführt werden. Soldaten, Richter, Staatsanwälte Zugleich soll die Bundesregierung nach dem Willen der Fraktion darauf hinwirken, dass bei einer bekannten oder vermuteten AfD-Mitgliedschaft von Soldaten „bei Vorliegen von konkreten Verdachtsmomenten im Rahmen eines Disziplinarverfahrens überprüft wird, ob Zweifel an der Verfassungstreue der betreffenden Person bestehen“, und die Möglichkeiten zur Beschleunigung der Entfernung verfassungsfeindlicher Soldaten aus der Bundeswehr nutzen. Weiter dringt die Fraktion darauf, bei einer bekannten Mitgliedschaft von Richtern und Staatsanwälten in der AfD „konsequent richterdienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen“. Keine waffenrechtlichen Erlaubnisse für AfD-Mitglieder Daneben plädiert sie dafür, Sicherheitsüberprüfungen so auszugestalten, dass AfD-Mitglieder keinen Zugang zu sicherheitsrelevanten Bereichen und gemäß der Verschlusssachenanweisung eingestuften Informationen erhalten. Darüber hinaus wird die Bundesregierung in dem Antrag unter anderem aufgefordert, in Zusammenarbeit mit den Ländern sicherzustellen, dass Mitglieder der AfD „keine waffenrechtlichen Erlaubnisse erhalten oder behalten dürfen, und hierfür entsprechende Überprüfungen gesetzlich und behördlich abzusichern“. (sto/che/hau/08.12.2025)

Wahl von Mitgliedern der "Colonia Dignidad"-Kommission

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:51
Der Bundestag wählt am Donnerstag, 18. Dezember 2025, Mitglieder der Gemeinsamen Kommission von Bundestag und Bundesregierung zur Aufarbeitung der Verbrechen der "Colonia Dignidad". Dazu legen die Fraktionen CDU/CSU, AfD und SPD (21/3261), Bündnis 90/Die Grünen (21/32621) und Die Linke (21/3262) Wahlvorschläge vor. Die "Colonia Dignidad" In der „Sociedad Benefactora y Educacional Dignidad“, der „Colonia Dignidad“, 350 Kilometer südlich der chilenischen Hauptstadt Santiago de Chile, wurden seit 1961 systematisch schwerste Menschenrechtsverletzungen durch die vom Deutschen Paul Schäfer gegründete Sekte begangen, während der Militärdiktatur Pinochets (1973 bis 1990) zum Teil zusammen mit dem chilenischen Geheimdienst Dirección Nacional de Inteligencia (DINA). Am 29. Juni 2017 nahm der Deutsche Bundestag einstimmig einen Entschließungsantrag zur „Aufarbeitung der Verbrechen in der ,Colonia Dignidad'“ (18/12943) an, der die Bundesregierung dazu aufforderte, in enger Zusammenarbeit mit dem chilenischen Staat sowohl die historische und juristische Aufarbeitung als auch die Klärung der Besitzverhältnisse der „Colonia Dignidad“ / „Villa Baviera“ (CD/VB) voranzutreiben. Gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesregierung Nach diesem Beschluss sollte dem Bundestag bis Mitte 2018 ein Konzept für Hilfsleistungen vorgelegt und dessen Finanzierung geprüft werden. Richtlinien für die Zahlungen und in Betracht kommende Personen sollten durch eine dafür einzurichtende Kommission, bestehend aus jeweils einem Vertreter des Bundeskanzleramts, des Auswärtigen Amts, des Bundesministeriums der Finanzen, des Bundesministeriums für Gesundheit sowie acht Mitgliedern des Deutschen Bundestages, geregelt werden. Diese Gemeinsame Kommission aus Vertretern des Deutschen Bundestages und der Bundesregierung trat am 10. Oktober 2018 erstmalig zusammen. In den Sitzungen der Gemeinsame Kommission wurde ein Konzept für einen „Hilfsfonds für die Opfer der ,Colonia Dignidad' (19/10410) dem Bundestag und der Öffentlichkeit vorgelegt. Anschließend wurde mit der Umsetzung dieses Hilfskonzepts begonnen. 2021 legte die Gemeinsame Kommission einen ersten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 19. Legislaturperiode (19/32501) und 2025 einen zweiten Bilanzbericht über ihre Arbeit bis zum Ende der 20. Wahlperiode (20/14825) vor. (vom/15.12.2025)

Erste Lesung der Novelle des Luftsicherheitsgesetzes

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:49
Der Bundestag berät am Donnerstag, 18. Dezember 2025, den von der Bundesregierung angekündigten Entwurf „eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes“. Für die erste Lesung sind 30 Minuten vorgesehen. Im Anschluss ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Bei den weiteren Beratungen soll der Innenausschuss die Federführung übernehmen. Des Weiteren wird der Gesetzentwurf „zu dem Abkommen vom 9. Dezember 2022 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft“ (21/2963) erstmals beraten. Auch er soll an die Ausschüsse überwiesen werden. Federführend bei den weiteren Beratungen soll in dem Fall der Verteidigungsausschuss sein. Erster Gesetzentwurf der Bundesregierung Durch die Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes sollen die Abwehrfähigkeiten gegen die hybriden Angriffe durch unbemannte Luftfahrzeuge (Drohnen) gegen Einrichtungen der kritischen Infrastrukturen und Flughäfen gestärkt werden, schreibt die Bundesregierung. Den Streitkräften solle erlaubt werden, zur Unterstützung der Länder und Landespolizeien „Drohnen notfalls auch abzuschießen, wenn nur so ein besonders schwerer Unglücksfall abgewendet werden kann“. Mit dem neuen Luftsicherheitsgesetz solle auch die Sicherheit der Flughäfen auf dem Boden gegen Sabotageakte – auch gegen vermeintliche Proteste, gestärkt werden, „bei denen es sich um nichts Weiteres handelt, als eine Gefährdung und Beeinträchtigung des Flugverkehrs“. Künftig drohten Personen, die vorsätzlich in den Sicherheitsbereich der Flughäfen eindringen, um den Luftverkehr zu stören und zu gefährden bis zu fünf Jahren Haft. Hierzu sehe das Luftsicherheitsgesetz einen neuen Straftatbestand vor. Zweiter Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Verbesserung der Abwehr von Bedrohungslagen, die von der missbräuchlichen Verwendung ziviler Luftfahrzeuge für „luftverkehrsfremde Zwecke“ ausgehen, sei eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig, heißt es in dem Gesetzentwurf (21/2963). Das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die Zusammenarbeit gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft bilde die rechtliche Grundlage für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten. Das Abkommen lege Rahmen, Verfahren und Mittel der Zusammenarbeit fest. (hau/08.12.2025)

Untersuchungsausschuss zu steuerfinanzierten NGOs gefordert

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:47
Die AfD plant, einen Untersuchungsausschuss zu beantragen, der „mögliche parteipolitische Beeinflussung durch steuerfinanzierte Nichtregierungsorganisationen“ überprüfen soll. Ein dazu angekündigter Antrag steht am Donnerstag, 18. Dezember 2025, auf der Tagesordnung des Parlaments. Nach halbstündiger Debatte soll der Antrag dem Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zur weiteren Beratung überwiesen werden. (hau/08.12.2025)

Regelung für Ganztagsangebote in Schule auch während der Ferien

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:45
Die Bundesregierung will die Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen bei der Ganztagsförderung in den Schulferien erweitern. Der dazu angekündigte Gesetzentwurf „zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ wird am Donnerstag, 18. Dezember 2025, durch den Bundestag beraten. Für die erste Lesung ist eine halbe Stunde eingeplant. Im Anschluss soll der Entwurf dem federführenden Ausschuss für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend zur weiteren Beratung überwiesen werden. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ab dem 1. August 2026 trete stufenweise der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter in Kraft, schreibt die Regierung. Ab dem Schuljahr 2029/30 hätten Kinder der ersten bis vierten Klassen montags bis freitags im Umfang von acht Stunden täglich einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Hort). Der Anspruch gelte im zeitlichen Umfang des Unterrichts und der Angebote der Ganztagsgrundschule als erfüllt. Kooperationen der Kindertageseinrichtungen oder der Schulen zum Beispiel mit Sportvereinen und Musikschulen seien dabei möglich. „Der Anspruch besteht auch während der unterrichtsfreien Zeiten wie den Ferien“, macht die Bundesregierung deutlich. Die Länder könnten eine Schließzeit im Umfang von bis zu vier Wochen im Jahr während der Schulferien regeln. Die Jugendarbeit, so heißt es, sei in den Zeiten der Schulferien von besonderer Bedeutung. Die Ferienzeit schaffe für Kinder Raum für Erholung sowie für Selbstorganisation und könne nach den individuellen Interessen, Bedarfen und Wünschen der Kinder gestaltet werden. Die Angebote der Jugendarbeit stellten dabei einen wertvollen und etablierten Beitrag dar, um auf diese Bedarfe einzugehen. Angebote der Jugendarbeit mit einbeziehen Das Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit sehe daher für die Ferienzeiten „eine unmittelbar rechtsanspruchserfüllende Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit vor“. Danach gelte der Anspruch auf Ganztagsförderung gemäß Paragraf 24 Absatz 4 SGB VIII in den Schulferien auch dann als erfüllt, sofern Angebote der Jugendarbeit nach Paragraf 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers (hierzu zählen auch Städte und Gemeinden ohne Jugendamt) oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Die Gesamt- und Planungsverantwortung liege weiterhin beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Dieser habe gemäß Paragraf 79 Absatz 2 SGB VIII insbesondere sicherzustellen, „dass ausreichend Angebote zur Verfügung stehen und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung stattfindet“. (hau/08.12.2025)

Debatte über Atomtransporte aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:43
Über einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Keine unnötigen Atomtransporte mit hoch radioaktivem Abfall aus Jülich ins Zwischenlager Ahaus“ (21/586) stimmt der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, im Anschluss an eine 30-minütige Debatte ab. Dazu gibt es eine Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (21/1629), in der die Ablehnung empfohlen wird. Antrag der Linken Die Fraktion fordert von der Bundesregierung unter anderem, „alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, dass die Verantwortung für die langfristige Lagerung und Vorbereitung des Atommülls für die Endlagerung bei den Verursachern in Jülich verbleiben wird“. Außerdem solle sie sich für eine Verständigung mit allen Betroffenen und Beteiligten aus den Ministerien, den involvierten Unternehmen und der Umweltverbände in Nordrhein-Westfalen einsetzen. Diese Verständigung müsse „Sicherheit und gesellschaftliche Unterstützung der Vereinbarungen zur Zukunft der AVR-Castoren“ ermöglichen, sowie unnötige Atomtransporte vermeiden. Weiter verlangen die Abgeordneten, dass jede Maßnahme „gemeinsam wie bisher finanziell im Verhältnis 70 zu 30 von Bund und Land getragen wird“. Dies solle vor allem mit Blick auf die Bereitstellung der Gelder für einen Zwischenlagerneubau in Jülich und die dafür notwendigen Grundstückskäufe gelten, heißt es im Antrag. (sas/hau/08.12.2025)

Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes geplant

Bundestag | Aktuelle Themen - Mo, 08.12.2025 - 02:17
Das Medizinal-Cannabisgesetz soll novelliert werden. Den dazu angekündigten Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes“ berät der Bundestag am Donnerstag, 18. Dezember 2025, in erster Lesung. Nach der 20-minütigen Debatte ist die Überweisung an die Ausschüsse geplant. Der Gesundheitsausschuss soll bei den weiteren Beratungen federführend sein. Gesetzentwurf der Bundesregierung Seit Inkrafttreten des Gesetzes im April 2024 sei eine bedenkliche Fehlentwicklung beim Konsum von Cannabisblüten zu medizinischen Zwecken zu beobachten, schreibt die Bundesregierung. Im ersten Halbjahr 2025 hätten die Importe im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um mehr als 400 Prozent zugenommen – von rund 19 auf rund 80 Tonnen. Dieser Anstieg sei nicht auf einen erhöhten Bedarf bei schwerwiegend Erkrankten zurückzuführen, da die Verordnungen der Gesetzlichen Krankenkassen nur im einstelligen Prozentbereich gestiegen seien. „Ziel des Gesetzentwurfs ist die Korrektur dieser Fehlentwicklungen, bei gleichzeitiger Sicherstellung der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Medizinalcannabis bei schwerwiegender Erkrankung“, heißt es. Fortlaufende Aufklärung über die Suchtgefahr Geplant ist, dass Medizinalcannabis künftig ausschließlich nach persönlichem Kontakt zwischen Patient und Arzt in der Praxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden kann. Dabei seien Gesundheitszustand, individuelle Erkrankungen und weitere anzuwendende Arzneimittel zu berücksichtigen, was in der Regel eine sorgfältige Anamnese und körperliche Untersuchung erfordere. Vorgesehen ist zudem einer fortlaufenden Aufklärung über die Suchtgefahr sowie mögliche körperliche oder psychische Folgen des Konsums, die sich mit Umfang und Zeitspanne des Konsums verändern können. Bei Folgeverschreibungen müsse eine persönliche Konsultation pro vier Quartale erfolgen, wobei der vorherige Kontakt innerhalb des genannten Zeitraums im Zusammenhang mit der Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken stehen muss. Unter dieser Voraussetzung könne in den folgenden drei Quartalen eine Verschreibung auch auf telemedizinischen Weg erfolgen. Versandweg von Medizinalcannabis wird ausgeschlossen Außerdem soll der Versandweg von Medizinalcannabis ausgeschlossen werden, da es umfassende Aufklärungs- und Beratungspflichten gebe, die im Rahmen einer persönlichen Beratung in der Apotheke erfolgen müssen. Der Botendienst der Apotheken bleibe davon unberührt. (hau/08.12.2025)

2025 in review: A few M&A things you might have missed

Norton Rose Fulbright - Mo, 08.12.2025 - 02:17
Before you get lost in the festive-season cheer, we’ve captured some of the key trends from an Australian M&A and capital markets perspective this year.