Aktuelle Nachrichten

Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 23:10
In erster Lesung hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Einschränkung der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Meeresgebieten im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels“ (21/1860, 21/2457) beraten. Im Anschluss an die 20-minütige Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit. Gesetzentwurf der Regierung Die Bundesregierung will die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in Meeresschutzgebieten einschränken. Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, schädliche Nutzungen infolge der Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen in den geschützten Gebieten im Bereich der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) und des Festlandsockels zu reduzieren. Hierzu soll zum einen die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen zum Schutz von Meeresgebieten geändert werden. Zum anderen sind Anpassungen der geltenden Verordnungen über die Festsetzung von Naturschutzgebieten im Bereich der deutschen AWZ und des Festlandsockels der Nord- und Ostsee vorgesehen. Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte und geschützte Arten Meeresschutzgebieten komme eine besondere Bedeutung beim Erhalt der marinen biologischen Vielfalt und der Wiederherstellung der Meeresökosysteme zu, heißt es im Gesetzentwurf. Sie seien Rückzugsorte und Lebensräume für bedrohte und geschützte Arten und trügen auch außerhalb ihrer Grenzen zur Regeneration und zum langfristigen Erhalt der Meeresökosysteme in Nord- und Ostsee bei. Die Ergebnisse „umfangreicher Zustandsbewertungen“ für die Nord- und Ostsee zeigen, dass sich beide Meere in einem schlechten Erhaltungs- und Umweltzustand befinden. Verantwortlich dafür sind demnach „zu hohe Belastungen durch vielfältige anthropogene Aktivitäten“. Insbesondere die Aufsuchung und Gewinnung von Bodenschätzen gehe mit „erheblichen Beeinträchtigungen für die Schutzgüter einher“ und widerspreche den Erhaltungszielen der Meeresschutzgebiete, heißt es im Entwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme (21/2457) das Ziel des Gesetzentwurfs, Meeresschutzgebiete zu stärken, zwar grundsätzlich. Allerdings merkt er an, dass eine „effektive Bekämpfung“ der anthropogenen Verschmutzung der Meere nur erfolgen könne, wenn „alle Beteiligten mitgenommen werden und ein schonender Ausgleich zwischen den verschiedenen Interessen angestrebt wird“. Die Länderkammer schlägt laut Unterrichtung vor, zu prüfen, ob Entschädigungsregelungen für betroffene bergrechtliche Bewilligungsinhaber ins Gesetz aufgenommen werden können. Wenn erteilte bergrechtliche Bewilligungen widerrufen werden müssten, bestehe die Pflicht des Landes, den Vermögensanteil auszugleichen, „obwohl der Bund die Verbotsentscheidung“ treffe. Der Gesetzentwurf könne auf „mehreren Ebenen rechtlich angreifbar sein“ und berge „fachliche und verwaltungspraktische Risiken“, so der Bundesrat in seiner Stellungnahme. Im parlamentarischen Verfahren gelte es daher, Rechtssicherheit herzustellen und die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten. Zudem solle klargestellt werden, ob die im Gesetzentwurf verwendete Bezeichnung von „Sanden und Kiesen“, deren Förderung ebenso wie die Gewinnung von Energie aus Wasser und Wind in Schutzgebieten zulässig bleiben soll, „bestimmt genug“ ist. Bergrechtlich könnten Sande und Kiese nämlich Mineralien wie unter anderem Feldspat, Kaolin, Glimmer und Quarz sein, schreibt der Bundesrat. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung wiederum sieht laut ihrer Gegenäußerung keinen Bedarf für Entschädigungsregelungen. Derzeit gebe es keine „aktive Gewinnung von Kohlenwasserstoffen“, wie sie insbesondere Erdöl und Erdgas enthalten, in den Meeresschutzgebieten der AWZ entlang der Küste. Kein Unternehmen werde in seiner Fördertätigkeit beschränkt. Damit es für potenzielle Vorhabenträger nicht zu „unzumutbarer Härte“ komme, seien für Vorgaben mit einer „hinreichend verfestigten Rechtsposition“ verschiedene Ausnahmen eingeführt worden. Zudem bestehe die Möglichkeit, über eine naturschutzrechtliche Befreiung nach Paragraf 67 des Bundesnaturschutzgesetzes „Einzelfallgerechtigkeit“ zu schaffen. Die Bundesregierung widerspricht auch der Kritik, die verwendete Terminologie sei zu unbestimmt. „Kiese und Sande“ sei eine auch im bergrechtlichen Zulassungsverfahren in der AWZ „übliche und somit für den Rechtsanwender klare Bezeichnung“.( sas/hau/06.11.2025)

Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung

Buzer Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 23:00
07.11.2025 Sechste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
V. v. 04.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 267

ändert
- Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

Sechste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)

Buzer Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 23:00
07.11.2025 Sechste Verordnung zur Änderung der Zweihundertsechsundzwanzigsten Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)
V. v. 03.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 266

ändert
- Zweihundertsechsundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Allendorf/Eder)

Zweite Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung

Buzer Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 23:00
07.11.2025 Zweite Verordnung zur Änderung der Kapazitätsreserveverordnung
V. v. 03.11.2025 BGBl. 2025 I Nr. 264

ändert
- Kapazitätsreserveverordnung (KapResV)

Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten neu geregelt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 22:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 16. Oktober 2025, nach 20-minütiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein zweites Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (21/1506, 21/2070, 21/2146 Nr. 1.9) in der vom Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geänderten Fassung (21/2635) angenommen. Damit soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert werden. Zugestimmt haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Mit demselben Abstimmungsverhalten verabschiedete der Bundestag eine Entschließung zu dem Gesetz. Abgelehnt wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/2637),, der unter anderem forderte, ein wirksames und einfach umsetzbares Pfandsystem für bestimmte Lithium-Ionen-Batterien einzuführen. Neben den Antragstellern stimmte lediglich die Linksfraktion dafür, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetzentwurf soll die Sammlung und Entsorgung von alten Elektrogeräten verbessert und eine Änderung der EU-Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte vom März 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Ziel ist, die Sammelmengen zu steigern und die Brandrisiken durch falsch entsorgte oder beschädigte Lithiumbatterien zu verbessern. Kommunale Wertstoffhöfe, die laut Angaben der Bundesregierung aktuell rund 80 Prozent der Altgeräte aus privaten Haushalten sammeln, sollen konkretere Vorgaben zur Einsortierung bekommen, damit die in vielen Altgeräten fest verbauten Batterien bei der Entnahme und Erfassung weniger beschädigt werden. Künftig können Verbraucher ausgediente Elektrogeräte auch häufiger im Handel zurückgeben. Das Gesetz sieht hierfür vor, dass Sammelstellen in Geschäften einheitlich gekennzeichnet werden müssen, damit sie leichter zu finden sind. Das Symbol der getrennten Mülltonne am Regal – im Laden angebracht oder beim Bestellen im Internet auf der Seite platziert –, soll Verbraucher direkt beim Kauf eines Elektrogeräts darüber informieren, dass es nach Gebrauch „getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall“ zu entsorgen ist, wie es im Entwurf heißt. Einfachere Entsorgung von E-Zigaretten Damit E-Zigaretten künftig weniger im Restmüll oder in der Umwelt landen, wird die Entsorgung vereinfacht. Verbraucher können sie künftig überall dort unentgeltlich zurückgeben können, wo sie verkauft werden. Die Rücknahme darf nicht an den Kauf einer E-Zigarette geknüpft werden, heißt es im Gesetzentwurf. Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat dringt erneut auf ein Verbot von Einweg-E-Zigaretten. Sie stellten eine erhebliche Bedrohung für die Umwelt sowie für betroffene Wirtschaftskreise dar, heißt es in einer Stellungnahme der Länderkammer, die als Unterrichtung durch die Bundesregierung vorliegt (21/2070). Würden sie abfallwidrig über den Hausmüll entsorgt, gingen nicht nur wertvolle Rohstoffe wie Lithium verloren. Auch die dadurch verursachten Brände belasteten die Recycling- und Entsorgungswirtschaft mit Kosten in Milliardenhöhe schwer. Der Bundesrat kritisiert außerdem, dass die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Änderungen weder mit Blick auf die angestrebte Erhöhung der Sammelquote noch auf die Verringerung der Brandrisiken durch falsch entsorgte, batteriebetriebene Altgeräte ausreichend seien. Er hält daher ein Verbot des Inverkehrbringens von Einweg-E-Zigaretten für notwendig. EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien hätten eine entsprechende Gesetzgebung bereits eingeführt. In ihrer Stellungnahme spricht sich die Länderkammer zudem dafür aus, trotz geteilter Produktverantwortung die Hersteller zukünftig an der Organisation und den Kosten für die Rücknahme, Sammlung und ordnungsgemäße Entsorgung von Elektro- und Elektronikaltgeräten auf den Wertstoffhöfen anteilig zu beteiligen. So sollen eine einseitige finanzielle Belastung der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und Gebührensteigerungen für die Bürger vermieden werden. Gegenäußerung der Bundesregierung Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung die vorgeschlagenen Änderungen ab. Zwar bewertet sie das Inverkehrbringen von Einweg-E-Zigaretten „auch unter Ressourcenschutz- und Gesundheitsschutzgesichtspunkten kritisch“. Die Implementierung eines solchen Verbots würde jedoch die „Pflicht zur technischen Notifizierung“ auslösen, wodurch sich der Gesetzgebungsprozess „erheblich verzögern“ würde. Aufgrund der Zunahme von Bränden sei das Änderungsgesetz jedoch besonders eilbedürftig, so die Bundesregierung. Darüber hinaus halte sie das Elektro- und Elektronikgerätegesetz nicht für den richtigen Anknüpfungspunkt für ein Verbot. Zielführender sei stattdessen, produktbezogene Neuregelungen auf Ebene des EU-Binnenmarktes vorzunehmen. Allerdings kündigt die Bundesregierung an, „im Rahmen der perspektivischen Weiterentwicklung" des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes prüfen zu wollen, inwieweit die Produktverantwortung für Elektrogeräte in finanzieller und organisatorischer Hinsicht stärker auf die Hersteller übertragen werden soll, um die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten insgesamt weiter zu verbessern. Angenommene Entschließung In der angenommenen Entschließung fordert der Bundestag die Bundesregierung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf, sich bei den anstehenden Verhandlungen zur Revision der WEEE-Richtlinie der Europäischen Union WEEE-Richtlinie (Waste of Electrical and Electronic Equipment) zur umweltfreundlichen Entsorgung und zum Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten für eine Berechnungsmethodik einzusetzen, welche die Lebensdauer der unterschiedlichen Elektrogeräte angemessen berücksichtigt. Darüber hinaus soll die Regierung die Einführung eines nationalen Verbots von elektronischen Einweg-Zigaretten unter Beachtung der Regelungen in anderen Mitgliedstaaten wie Frankreich und Belgien mit dem klaren Ziel eines Verbots prüfen. Ebenso soll die Regierung Maßnahmen prüfen, mit denen Onlinehändler stärker in die Verantwortung genommen werden können, ihren Pflichten zur Rücknahme nach dem Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten nachzukommen, um so auch ein Level-Playing-Field mit dem stationären Handel herzustellen. Schließlich soll die Regierung Maßnahmen ergreifen, um den Vollzug gegen illegal auf dem Markt angebotene elektronische Einweg-Zigaretten zu stärken. (sas/hau/vom/06.11.2025)

VG Hannover lehnt Rücküberstellung ab: Asylverfahren in Polen leidet unter "systemischen Mängeln"

LTO Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 22:35

Wer über Belarus und Polen nach Deutschland reist, kann dort zulässigerweise einen Asylantrag stellen, entschied das VG Hannover. In Polen bestünden systemische Mängel des Asylverfahrens, die einer Dublin-Rücküberstellung entgegenstehen.

Novelle des Agrarstatistikgesetzes beschlossen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 22:20
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, im Anschluss an eine 20-minütige Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes und des Agrarorganisationen-und-Lieferketten-Gesetzes“ (21/1890) in unveränderter Fassung angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU, AfD und SPD, dagegen die Fraktion Die Linke. Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich. Der Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat zugrunde (21/2303). Gesetzentwurf der Bundesregierung Hauptziel des Gesetzentwurfs ist es, das Agrarstatistikgesetz an das geänderte EU-Recht anzupassen. Dazu werde schwerpunktmäßig die Agrarstrukturerhebung angepasst, heißt es in dem Entwurf. Dabei soll insbesondere die Erhebung von Merkmalen zu Stallhaltungsverfahren und Weidehaltung, Düngemitteln und Rebanlagen angeordnet werden. Die Module zu Bodenbewirtschaftungspraktiken, Maschinen und technischen Einrichtungen sowie zur Bewässerung werden ausgesetzt. Weitere wesentliche Inhalte sind die Neukonzeption und Umbenennung der Bodennutzungshaupterhebung zur Erfassung der ökologisch bewirtschafteten Flächen sowie die Umstellung der Erhebung auf eine umfassendere Nutzung von Verwaltungsdaten. Dies führe zur Entlastung von bis zu 80.000 Betrieben, die so nicht mehr direkt befragt werden müssen, schreibt die Regierung. Zur Erfassung der Anzahl der ökologisch gehaltenen Rinder werde die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT) um die Angabe zur ökologischen Wirtschaftsweise erweitert. Entlastung für die Landwirtschaftsbetriebe Das Gesetzgebungsverfahren werde ferner dazu genutzt, um weitere Änderungen am Agrarstatistikgesetz vorzunehmen. Dazu gehören die Anpassung der Nutzungsmöglichkeiten des Betriebsregisters, die Definition der Waldfläche als Hilfsmerkmal, die Möglichkeit, Informationen aus den Weinbaukarteien zur Registerpflege zu nutzen und die Erfassung der Geokoordinaten im Rahmen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung. Der Nutzen des Änderungsgesetzes besteht laut Bundesregierung neben der Erfassung qualitativ hochwertiger Daten für Politik, Wissenschaft und Gesellschaft vor allem darin, dass landwirtschaftliche Betriebe von der direkten Befragung zur Nutzung ihrer Flächen entlastet werden. Die Entlastung für die Betriebe belaufe sich auf rund 800.000 Euro jährlich. (mis/hau/06.11.2025)

Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt gebilligt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 21:55
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach 20-minütiger Debatte den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz 1981“ (21/1889) angenommen. Für den unveränderten Gesetzentwurf stimmen CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke, dagegen votierte die AfD-Fraktion. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hatte dazu eine Beschlussempfehlung (21/2626) abgegeben. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Übereinkommen Nr. 155 habe auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes eine zentrale Stellung, schreibt die Regierung. Neben allgemeinen Vorgaben sehe das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. „Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und haben eine präventive Ausrichtung“, erläutert die Bundesregierung. Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen seien Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig. (che/hau/06.11.2025)

Bundestag beschließt Modernisierung der Sozialverwaltung

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 21:30
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (SGB-VI-Anpassungsgesetz, 21/1858, 21/2453) beschlossen. Für den Gesetzentwurf in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (21/2634) stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen votierten die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit vor (21/2638). In zweiter Beratung hatte die Fraktion Die Linke getrennte Abstimmungen über Teile des Gesetzentwurfs beantragt. Den Artikeln 2 (Änderung des Ersten Buches Sozialgesetzbuch), 6 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch), 11 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch) und 22 (Inkrafttreten) stimmten die Koalitionsfraktionen zu, die Oppositionsfraktionen lehnten sie ab. Dabei ging es um den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Sozialversicherung. Den übrigen Teilen des Gesetzentwurfs stimmten Union, SPD und Linksfraktion zu, während die AfD und die Grünen auch diese Teile ablehnten. Der Bundestag lehnte in zweiter Beratung einen Änderungsantrag der AfD-Fraktion (21/2636) zu dem Gesetzentwurf ebenso ab wie danach einen AfD-Antrag mit dem Titel "Saisonarbeit in der Landwirtschaft – Zeitgemäße Ausweitung der 70-Tage-Regelung" (21/1572), zu dem der Ausschuss für Arbeit und Soziales ebenfalls eine Beschlussempfehlung (21/2634) vorgelegt hatte. In beiden Fällen stimmten alle übrigen Fraktionen gegen die AfD-Initiativen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzentwurfs ist die Modernisierung der Sozialverwaltung. Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert. Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen. Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ–Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. Stellungnahme des Bundesrates In seiner Stellungnahme (21/2453) begrüßt der Bundesrat unter anderem die Einführung eines Fallmanagements in der Rehabilitation. Wenn das Fallmanagement „tatsächlich umfassend und qualitativ hochwertig sein soll“, seien mit ihm jedoch zusätzliche Kosten zulasten des Rehabilitationsbudgets verbunden, warnt die Länderkammer und hält es für fraglich, „ob hierfür die vonseiten der Bundesregierung geschätzten Kosten in Höhe von jährlich 30,7 Millionen Euro ausreichend bemessen sind“. Ebenso fraglich sei, ob die aus Sicht der Bundesregierung erwarteten Einsparungen diese Mehrkosten aufwiegen. Bereits ohne dieses Fallmanagement werde das Rehabilitationsbudget von einigen Rentenversicherungsträgern ausgeschöpft oder sogar überschritten und es sei zu befürchten, dass das Budget „auch ohne weitere Aufgaben zukünftig nicht mehr auskömmlich sein wird“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Darin tritt der Bundesrat dafür ein, dass sich die jährliche Anpassung des Budgets für Teilhabeleistungen nicht allein an der Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer orientiert, „sondern auch die aktuellen rechtlichen, gesellschaftlichen und gesundheitlichen Entwicklungen ausreichend berücksichtigt“. In ihrer Gegenäußerung schreibt die Bundesregierung dazu sie nehme den Vorschlag zur Kenntnis und beobachte die Ausschöpfung des Reha-Budgets. Antrag der AfD Die AfD-Fraktion forderte in ihrem abgelehnten Antrag (21/1572) die Ausweitung der 70-Tage-Regelung für Saisonarbeiter in der Landwirtschaft. Sie begründete dies unter anderem mit dem aus ihrer Sicht „relativ hohen Mindestlohn“ in Deutschland, der die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe beeinträchtige. „Da gleichzeitig die Qualitäts-, Produktions- und Umweltstandards in Deutschland höher und damit teurer sind, führt dies zu massiven Wettbewerbsnachteilen für die inländischen landwirtschaftlichen Betriebe, die in hohem Maße auf ausländische Saisonarbeitskräfte angewiesen sind. Für die heimischen Erzeuger ist es unter diesen Bedingungen nicht möglich, wirtschaftlich und zukunftsfähig zu produzieren, da sie die höheren Lohnkosten nicht über höhere Preise kompensieren können“, argumentieren die Abgeordneten. Sie forderten deshalb unter anderem die Ausweitung der 70-Tage-Regelung auf eine 115-Tage-Regelung beziehungsweise Fünf-Monate-Regelung. Außerdem sollen kurzfristig Beschäftigte mit einem gewöhnlichen Aufenthalt und Lebensmittelpunkt im Ausland bei einer Tätigkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb aus dem persönlichen Anwendungsbereich des Mindestlohnes ausgenommen werden und nur 70 Prozent des jeweils aktuellen Mindestlohns erhalten. (hau/che/sto/06.11.2025)