Aktuelle Nachrichten

Christina Block fühlt sich zu Geständnis genötigt

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 17:02

Christina Block soll den Auftrag erteilt haben, ihre beim Vater lebenden Kinder zu entführen. Nun wirft sie der Nebenklage einen Nötigungsversuch vor. Im Gerichtssaal erklärt sie, was dahintersteckt.



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BGH prüft Schufa-Speicherfristen für erledigte Schulden

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 16:55

Um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern zu bewerten, greift die Schufa auch auf Daten zu Zahlungsausfällen zurück. Aber darf sie die weiter speichern, wenn die offene Forderung längst bezahlt wurde?



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Begrenzung der „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ abgelehnt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 16:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, den Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel „Zuwanderung in das Gesundheitssystem begrenzen – Zurückführung der medizinischen Versorgung von Ausländern auf das verfassungsrechtlich gebotene Minimum – Orientierung am dänischen Modell“ (21/1750) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung stimmten 126 Abgeordnete für und 434 Abgeordnete gegen den Antrag. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses vor (21/2603). Antrag der AfD-Fraktion Die „Zuwanderung in das Gesundheitssystem“ muss nach Ansicht der AfD-Fraktion begrenzt werden. Nach derzeitiger Rechtslage erhielten Asylbewerber medizinische Leistungen, die über die Sicherung der Gesundheit in akuten Notfällen hinausgingen. Dies umfasse unter anderem die Behandlung chronischer Erkrankungen sowie psychotherapeutische Angebote, heißt es im Antrag der Fraktion. Nach 18 Monaten Aufenthalt in Deutschland (beziehungsweise 36 Monaten ab 2023) erhielten Asylsuchende in vielen Fällen sogar analoge Leistungen wie gesetzlich Krankenversicherte. Diese großzügige Auslegung des staatlichen Fürsorgeauftrags über das verfassungsrechtlich notwendige Maß hinaus erzeuge Fehlanreize und könne zur rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme des Asylsystems führen. Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen Die Abgeordneten fordern eine Reduktion der Leistungen auf akute Notfallbehandlungen, Schmerztherapie und lebensbedrohliche oder nicht aufschiebbare medizinische Maßnahmen, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts in Deutschland. (pk/hau/06.11.2025)

Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid wird möglich

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 16:20
Die Abscheidung und Speicherung von Kohlendioxid (CO2) im Boden wird künftig möglich. Darauf zielt der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Kohlendioxid-Speicherungsgesetzes“ (21/1494) ab, den der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2594) angenommen hat. Dafür stimmten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD-Fraktion, die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke sowie der fraktionslose Abgeordnete Stefan Seidler vom Südschleswigschen Wählerverband. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2605) vor. Einen Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf (21/2629) wurdemit der Mehrheit aller übrigen Fraktionen abglehnt. Zugleich nahm das Parlament mit Koalitionsmehrheit gegen das Votum der Oppositionsfraktionen und Stefan Seidlers eine Entschließung an. Hingegen abgesetzt wurde die geplante Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Zukunft sichern, Klima schützen – Naturverträgliche Lösungen vor Verfahren zur CO2-Abscheidung und -Speicherung“ (21/1546). Hierzu sollte der Umweltausschuss eine Beschlussempfehlung vorlegen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Um internationale Klimaziele wie im Paris-Übereinkommen von 2015 erreichen zu können, soll die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid (CO2) sowie der Aufbau eines CO2-Pipelinenetzes in Deutschland erlaubt werden. Klimaschädliches CO2 entsteht beispielsweise in Industrieanlagen und bei der Verbrennung von Öl, Gas und Kohle. Bereits die Vorgängerregierung unter Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte Pläne zur CO2-Speicherung vorgelegt, die Umsetzung wurde jedoch durch das Scheitern der Ampel-Regierung verhindert. Nun sollen die Abscheidung, der Transport und die Speicherung von CO2 in Deutschland bundeseinheitlich geregelt werden. Bisher war es hierzulande nicht möglich, entsprechende Technologien einzusetzen. Es gebe aber industrielle Prozesse, in denen sich CO2-Emissionen nicht vermeiden ließen, heißt es in dem Gesetzentwurf. Als Beispiele gelten die Zement-, Kalk- und Aluminiumindustrie. Dort könnten CO2-Emissionen noch nicht durch Elektrifizierung oder durch den Einsatz anderer Stoffe vermieden werden, dennoch müssten diese Prozesse schrittweise dekarbonisiert werden. Nur für Emissionen aus der Kohleverstromung seien die Technologien faktisch ausgeschlossen. Kohlendioxidspeicher im industriellen Maßstab Mit dem Gesetzentwurf will die Regierung „die Errichtung von Kohlendioxidspeichern zum kommerziellen Einsatz im industriellen Maßstab und unter Berücksichtigung bestehender Nutzungen sowie verbindlicher ökologischer Kriterien“ ermöglichen. Damit würden künftige Vorhaben grundsätzlich auf das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone beschränkt, wobei zu beachten sei, dass das Gebiet des Festlandsockels und der ausschließlichen Wirtschaftszone nicht den Bereich des Küstenmeers umfasst. Bei einer geologischen Speicherung würden „weitreichende Vorkehrungen zugunsten des Meeresumweltschutzes“ vorgesehen. Beispielsweise sei eine Speicherung in Meeresschutzgebieten grundsätzlich nicht zugelassen, heißt es weiter. Eine Speicherung von Kohlendioxid an Land werde weiterhin bundesweit nicht ermöglicht – mit Ausnahme von Forschungsspeichern. „Erhebliche Speicherpotenziale“ Allerdings schaffe das Gesetz die Möglichkeit, dass einzelne Länder die dauerhafte Speicherung von Kohlendioxid auf ihrem Landesgebiet zulassen können. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe habe auf Grundlage vorläufiger Untersuchungen die Speicherpotenziale in Deutschland sowohl offshore als auch onshore als erheblich eingeschätzt, heißt es. Die Technik der Abscheidung und der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid in unterirdischen Lagerstätten wird Carbon Capture and Storage (CCS) genannt. Carbon Capture and Utilization (CCU) bezeichnet die Abscheidung und Nutzung von Kohlendioxid für industrielle Prozesse als Rohstoff für die Herstellung neuer Produkte wie E-Fuels, aber auch blauen Wasserstoff, der aus Erdgas gewonnen wird. Angenommene Entschließung In der mehrheitlich angenommenen Entschließung heißt es, das Kohlendioxid-Speicherungs- und Transportgesetz (KSpTG) lege den Grundstein für einen Einstieg in die industrielle Nutzung von CCS/CCU-Technologien in Deutschland. Mit diesem Gesetz werde ein entscheidender weiterer und essenzieller Schritt unternommen, um Technologieoffenheit und Klimaschutz miteinander zu verbinden. Es diene damit nicht nur der Erreichung der nationalen Klimaziele, sondern fördere zugleich langfristig die Wettbewerbsfähigkeit des Industriestandorts Deutschland. Der Einsatz von CCS/CCU werde dabei insbesondere für jene Sektoren als sinnvoll erachtet, in denen Emissionen als schwer oder unvermeidbar gelten. Das Gesetz sei ein zentraler Baustein, der in eine Carbon-ManagementStrategie (CMS) eingebettet werde. Elemente einer solchen Strategie sollten insbesondere die Begleitung des Aufbaus einer CO2-Infrastruktur und die Entwicklung einer nachhaltigen Kohlenstoffkreislaufwirtschaft sein, um CO₂ vermehrt als Wertstoff zu nutzen. Ein künftiges Carbon-ManagementSystem müsse so aufgestellt sein, dass es den Ausbau erneuerbarer Energien und den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft flankiere. Die Förderung solle sich vorrangig auf schwer und nicht vermeidbare Emissionen konzentrieren, dabei jedoch technologie- und sektorenoffen ausgestaltet sein, um Investitions- und Planungssicherheit für den Hochlauf von CCS- und CCU-Technologien zu gewährleisten. Die Stärkung natürlicher CO2-Senken flankiere dabei die technischen CO2-Senken.“ Abgesetzer Antrag der Linken Die Linke wendet sich gegen den Ausbau einer Infrastruktur zur Abscheidung und Speicherung von CO2. Sie fordert, auf „naturverträgliche Lösungen vor CO2-Abscheidung und -Speicherung“ zu setzen. Konkret verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, eine Strategie vorzulegen, die konsequent auf die Vermeidung von Treibhausgasemissionen setzt und zur Kompensation „von nachweislich unvermeidbaren Restemissionen auf naturverträgliche, risikoarme und gesellschaftlich akzeptierte Methoden fokussiert“. Diese Strategie solle ein Bundesprogramm zur Wiedervernässung von Mooren, zum klimagerechten Waldumbau und zur Wiederaufforstung umfassen, um natürliche CO2-Senken zu stärken und die Biodiversität zu fördern. Als weitere Elemente der Strategie nennen die Abgeordneten eine „ambitionierte Circular-Economy-Strategie“ sowie eine sozial-ökologische Agrar- und Ernährungswende, welche Emissionen aus der Landwirtschaft senkt und Flächenkonflikte löst. „Speicherung in unterirdischen Lagerstätten ausschließen“ Darüber hinaus fordert die Fraktion, die Speicherung von CO2 in unterirdischen Lagerstätten in Deutschland auszuschließen und CO2-Exporte „nur dann innerhalb der EU zu erlauben, wenn soziale, ökologische und geologische Voraussetzungen zur Speicherung Importländern erfüllt sind“. CO2-Pipelines sollen nach dem Willen der Fraktion ausschließlich für lokale Strecken, für unvermeidbare Restemissionen und die Nutzung von CO2 (CCU) beispielsweise in der Stahlproduktion zugelassen werden. Ein Pipeline-Netz, auch für Emissionen aus Nachbarstaaten, soll laut Antrag dagegen vermieden werden. Carbon Capture and Storage (CCS) schaffe Anreize, an klimaschädlichen Geschäftsmodellen festzuhalten, monieren die Abgeordneten. (sas/nki/hau/06.11.2025)

Zusätzliches E-Abo für Zeitung: Bis 2012 ausnahmsweise umsatzsteuerneutral

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 16:12

Abonnenten zweier Zeitungen erhielten ab 2009 ohne Aufpreis Zugang zum neu geschaffenen E-Abo. Der BFH bestätigte nun, dass für die Berechnung der Umsatzsteuer der Wert des E-Abos (damals noch mit 19% besteuert statt 7% fürs Print-Abo) mit 0 Euro festgesetzt werden durfte.



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- Bundespräsident Steinmeier gratuliert Annette Humpe

Bundespräsident | Pressemitteilungen - Do, 06.11.2025 - 16:00
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier gratuliert der Musikproduzentin Annette Humpe zum 75. Geburtstag am 28. Oktober.

Bundestag lehnt „Mietwuchergesetz“ der Linken ab

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 15:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Debatte den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke „zur besseren Bekämpfung überhöhter Mieten“ (Mietwuchergesetz, 21/134) abgelehnt. In namentlicher Abstimmung votierten 131Abgeordnete für den Entwurf, 440 Abgeordnete stimmten dagegen. Zur Abstimmung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz vor (21/2168). Gesetzentwurf der Linken Aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage nach Mietwohnungen insbesondere in Ballungszentren würden oft unangemessen hohe Mieten verlangt, die weit über der ortsüblichen Vergleichsmiete lägen, begründet die Fraktion ihren Vorstoß. Da es für Mieterinnen und Mieter in den betreffenden Gebieten häufig eine große Herausforderung darstelle, überhaupt eine Wohnung zu finden, würden sich viele von ihnen notgedrungen auf Mietpreise einlassen, die die Grenze zum Wucher überschreiten würden. Die Fraktion bezeichnet die bestehenden zivilrechtlichen Instrumentarien als nicht ausreichend, um dem Problem hinreichend zu begegnen. Bei erheblich überhöhten Mieten bedürfe es flankierender gesetzlicher Maßnahmen, insbesondere einer behördlichen Ahndungsmöglichkeit. Verbot „in der Praxis weitgehend wirkungslos“ Mit ihrem „Mietwuchergesetz“ strebt die Fraktion Die Linke eine Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes an. Das als Ordnungswidrigkeitstatbestand ausgestaltete Verbot der Mietpreisüberhöhung im Paragrafen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes sei in der Praxis weitgehend wirkungslos geworden. Hauptgrund dafür sei die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sehr hohe Anforderungen an das Tatbestandsmerkmal der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen durch Vermietende stelle. Eine „Ausnutzung“ lasse sich in der Praxis deshalb kaum je nachweisen, wodurch Paragraf 5 faktisch weitgehend leerlaufe. Darüber hinaus sei der Bußgeldrahmen von maximal 50.000 Euro nicht mehr zeitgemäß. Als Lösung verlangt die Fraktion Die Linke, Paragraf 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes zu verschärfen. Auf das Erfordernis der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbaren Räumen solle verzichtet und stattdessen bei der Frage der Unangemessenheit auf ein objektives Kriterium, nämlich das Vorliegen eines geringen Angebots, abgestellt werden. Hierdurch würden die bestehenden Beweisprobleme erheblich entschärft. Darüber hinaus verlangt die Fraktion eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro. (hau/hle/06.11.2025)

Vom Hilfssheriff zum Datensünder: Falschparker-Melder muss 100 Euro Schadensersatz zahlen

LTO Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 15:42

Ein Mann meldet per App einen Falschparker – und schießt dabei übers Ziel hinaus. Weil er auch den Beifahrer fotografierte, muss er 100 Euro Schadensersatz und die gegnerischen Anwaltskosten von über 600 Euro zahlen, so das OLG Dresden.

Treffen der Bundesregierung mit Bundesverfassungsrichtern

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 15:36
Inneres/Antwort Über ein Treffen der Bundesregierung mit Mitgliedern des Bundesverfassungsgerichts berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion.

AfD: Keine beschleunigte Entlassung von Verfassungsfeinden

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 15:36
Verteidigung/Antrag Die AfD-Fraktion fordert in einem Antrag, die beschleunigte Entlassung von verfassungsfeindlichen Soldaten aus der Bundeswehr in der jetzigen Form des Soldatengesetzes zu beenden.

Afghanen in Pakistan mit deutscher Aufnahmezusage

Bundestag | hib-Meldungen - Do, 06.11.2025 - 15:36
Inneres/Antwort Die Zahl der in Pakistan befindlichen afghanischen Staatsangehörigen mit deutscher Aufnahmezusage ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Grünen-Fraktion.

AG Hamburg-Wandsbek verhängt Fahrverbot: "Cannabis-Ausweis" nach Zoom-Sprechstunde genügt nicht

LTO Nachrichten - Do, 06.11.2025 - 15:33

In Ausnahmefällen dürfen Menschen auch nach Cannabiskonsum noch Autofahren. Hierfür gelten aber strenge Voraussetzungen, die das AG Hamburg-Wandsbek nun konkretisierte. Freifahrtscheinen per Zoom erteilte es eine Absage.

Mutmaßliche NSU-Unterstützerin schweigt zum Prozessauftakt

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 15:24

Susann E. soll die Neonazis der Terrorgruppe "Nationalsozialistischer Untergrund" (NSU) unterstützt haben. Jetzt steht die Frau in Dresden vor Gericht. Verhandlungstermine sind bis Mitte 2026 angesetzt.



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Bundestag beschließt Abschaffung der Gasspeicherumlage

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 15:10
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, nach halbstündiger Aussprache den Entwurf der Bundesregierung für ein viertes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes“ (21/1496, 21/2078, 21/2146 Nr. 1.17) in der vom Ausschuss für Wirtschaft und Energie geänderten Fassung (21/2597) angenommen. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen die AfD und Bündnis 90/Die Grünen. Die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung lag auch ein Bericht des Haushaltsausschusses nach Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/2624) vor. Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Mit dem Gesetzesbeschluss wird die Gasspeicherumlage abgeschafft. Unternehmen und Privathaushalte sollen ab dem kommenden Jahr weniger für Erdgas zahlen. Konkret geht es um Kosten für die Befüllung der Gasspeicher. Die Bundesregierung will dazu ein sogenanntes Umlagenkonto bis Ende 2025 mit 3,4 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) ausgleichen – einem Sondertopf des Bundes. Laut Gesetzentwurf macht die Umlage für Haushaltskunden rund 2,4 Prozent und für Großkunden rund fünf Prozent des Gaspreises aus. Die mit der Abschaffung der Gasspeicherumlage einhergehenden Entlastungen müssten an die Endkunden weitergereicht werden, heißt es im Gesetzentwurf. Im Wege der Rechtsverordnung könne das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen ein Umlageverfahren einführen, wenn dies für die Aufrechterhaltung der Gasversorgungssicherheit zwingend notwendig ist. (nki/hau/06.11.2025)

HDI Global SE

Aufnahme des Geschäftsbetriebes im Rahmen des Dienstleistungsverkehrs
Kategorien: Finanzen

WEG genehmigt Kellerumbau: TV und Dusche machen noch keine Wohnung

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 15:09

Durfte eine WEG den Einbau von Heizungen, TV-Anschlüssen und Toiletten in ihren Kellerräumen erlauben? Auf den ersten Blick widersprach das zwar der Zweckvereinbarung, der BGH sieht darin aber noch keinen Grund, die Genehmigung zu kippen.



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Bundestag hebt Immunität des Abgeordneten Scheirich auf

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 15:00
Ohne Aussprache hat der Bundestag am Donnerstag, 6. November 2025, eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (21/2589) zu Immunitätsangelegenheiten angenommen. Dabei handelt es sich um die Zustimmung zu einem Antrag auf Genehmigung zum Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse gegen den AfD-Abgeordneten Raimond Scheirich gemäß Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 6. November 2025. Der Beschlussempfehlung stimmten CDU/CSU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke zu. Dagegen stimmte ein Abgeordneter der AfD-Fraktion, die sich im Übrigen enthielt. (vom/06.11.2025)

Für OK-Ermittler der BaFin: Auskunftssperre im Melderegister gerechtfertigt

beck-aktuell - Do, 06.11.2025 - 14:48

Wer beruflich gegen die organisierte Kriminalität ermittelt, kann verlangen, dass im Melderegister eine Auskunftssperre eingetragen wird. Das hat das BVerwG zugunsten von zwei BaFin-Mitarbeitern entschieden, die sich aufgrund ihrer Tätigkeit bedroht sehen.



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Wahlen zu Gremien

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 06.11.2025 - 14:45
Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. November 2025, über Wahlvorschläge der Fraktionen zur Besetzung von sieben Gremien abgestimmt. Erstens ging es um die Mitglieder des Beirats zur Auswahl von Themen für die Sonderpostwertzeichen ohne Zuschlag beim Bundesministerium der Finanzen (Programmbeirat, 21/2013), zweitens um die Mitglieder des Beirats für die grafische Gestaltung der Sonderpostwertzeichen beim Bundesministerium der Finanzen (Kunstbeirat, 21/2014), drittens um die Wahl von Mitgliedern des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr (21/2362), viertens um die Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" (21/1977, 21/1978, 21/1979, 21/1980), fünftens um die Wahl eines Mitglieds des Parlamentarischen Kontrollgremiums (21/2057), sechstens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058, 21/2563) und siebtens um die Wahl von Mitgliedern des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes (21/2059, 21/2564). Programmbeirat und Kunstbeirat Für die Wahl zum Programmbeirat lag ein Wahlvorschlag von CDU/CSU. AfD und SPD vor (21/2313), für die Wahl zum Kunstbeirat ein Wahlvorschlag von CDU/CSU und AfD (21/2314). Beide Wahlvorschläge wurden mehrheitlich bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken angenommen. Für den Programmbeirat wurden auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion Dr. Inge Gräßle und Dr. Andreas Lenz als ordentliche Mitglieder und Pascal Reddig und Dr. Florian Dorn als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der AfD-Fraktion wurden Dr. Rainer Kraft als ordentliches Mitglied und Sven Wendorf als Stellvertreter gewählt; auf Vorschlag der SPD-Fraktion wurden Dr. Wiebke Esdar als ordentliches Mitglied und Kathrin Michel als Stellvertreterin gewählt. Für den Kunstbeirat wurden auf Vorschlag der Unionsfraktion Pascal Reddig als ordentliches Mitglied und Lukas Krieger als Stellvertreter und auf Vorschlag der AfD-Fraktion Rainer Groß als ordentliches Mitglied und Nicole Hess als Stellvertreterin gewählt. Beirat der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr Für die Wahl des Beirats der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr wurden auf Wahlvorschlag von CDU/CSU, AfD und SPD (21/2362) für die Unionsfraktion Henning Rehbaum,, für die AfD-Fraktion Ulrich von Zons und für die SPD-Fraktion Martin Kröber gewählt. Kuratorium der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" Für das Kuratorium der Stiftung "Deutsches Historisches Museum" wurde auf Vorschlag der CDU/CSU-Fraktion (21/1977) einstimmig für die restliche Amtszeit als Mitglied Stephan Mayer als Nachfolger des ehemaligen Abgeordneten Thomas Hacker (FDP) gewählt. Ebenso einstimmig wurden als Stellvertreter gewählt Dr. Andreas Lenz als Nachfolger der ehemaligen Abgeordneten Anikó Glogowski-Merten (FDP) und persönlicher Stellvertreter von Stephan Mayer und Dr. Ottilie Klein als Nachfolgerin von Stephan Mayer und persönliche Stellvertreterin des CDU-Abgeordneten Ansgar Heveling. Die AfD-Fraktion hatte Sven Wendorf und als Stellvertreter Ronald Gläser vorgeschlagen (21/1978). Dem Wahlvorschlag stimmte lediglich die AfD-Fraktion zu, die übrigen Fraktionen lehnen ihn ab. Wendorf und Gläser sind somit nicht zu Kuratoriumsmitgliedern gewählt. Für die SPD-Fraktion (21/1979) wurde Dr. Franziska Kersten als Nachfolgerin der ehemaligen Abgeordneten Katrin Budde (SPD) und als persönliche Stellvertreterin des Abgeordneten Helge Lindh für die restliche Amtszeit bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion gewählt. Ebenfalls bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion wurde Marlene Schönberger (Bündnis 90/Die Grünen) in das Kuratorium gewählt. Sie hatte als Mitglied für den ehemaligen Abgeordneten Erhard Grundl (Bündnis 90/Die Grünen) und als persönliche Stellvertreterin ihrer Fraktionskollegin Awet Tesfaiesus kandidiert (21/1980). Wahrend diese Wahlen per Handzeichen erfolgten, wurde über drei Wahlvorschläge der Fraktion Die Linke für ein Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr) gemäß Artikel 45d des Grundgesetzes (21/2057), für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes (21/2058) und für ein Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und sondervermögensgesetzes (21/2059) sowie über Wahlvorschläge der AfD-Fraktion zu den beiden letztgenannten Gremien (21/2563, 21/2564) mit Stimmzetteln und Wahlausweis abgestimmt. Bünger nicht in Parlamentarisches Kontrollgremium gewählt Die von der Linksfraktion als Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums vorgeschlagene Abgeordnete Clara Bünger (21/2057) erreichte nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen. Auf sie entfielen 271 Ja-Stimmen bei 285 Nein-Stimmen und 20 Enthaltungen. Die Volljuristin aus dem sächsischen Wahlkreis Dresden II – Bautzen zog erstmals 2021 über die Landesliste ihrer Partei in den Bundestag ein. Sie ist Obfrau ihrer Fraktion im Innenausschuss, ordentliches Mitglied im Wahlausschuss und stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz sowie im Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung. Zudem ist sie stellvertretendes Mitglied des Gemeinsamen Ausschusses, Delegationsmitglied zur Parlamentarischen Versammlung der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) und stellvertretende Vorsitzende der Parlamentariergruppen Westafrika und Östliches Afrika. Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst, den Militärischen Abschirmdienst und das Bundesamt für Verfassungsschutz. Die Bundesregierung muss das PKGr umfassend über die Tätigkeiten der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung unterrichten. Das PKGr kann von ihr außerdem Berichte über weitere Vorgänge verlangen. Das Gremium kann Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen und Angehörige der Nachrichtendienste befragen. Außerdem hat es Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. Kandidaten nicht in Bundesschuldenwesengesetz-Gremium gewählt Als Mitglied des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hatte Die Linke Ines Schwerdtner vorgeschlagen (21/2058). Auf sie entfielen 253 Ja-Stimmen bei 284 Nein-Stimmen, 31 Enthaltungen und sieben ungültige Stimmen.Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Dr. Michael Espendiller, Rainer Groß und Sergej Minich als Mitglieder vorgeschlagen (21/2563). Auf Espendiller entfielen 141 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und acht ungültige Stimmen. Groß erhielt 139 Ja-stimmen bei 416 Nein-Stimmen, zwölf Enthaltungen und acht ungültigen Stimmen. Auf Minich entfielen 140 Ja-Stimmen bei 415 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und neun ungültigen Stimmen. Da alle vier Kandidaten nicht die erforderliche Mehrheit von 316 Stimmen erhielten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes gewählt. Nach Paragraf 3 des Bundesschuldenwesengesetzes hat der Bundestag für die Dauer einer Legislaturperiode ein Gremium gewählt, das vom Bundesfinanzministerium über alle Fragen des Schuldenwesens des Bundes unterrichtet wird. Dem Gremium dürfen nur Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages angehören. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Kandidaten nicht in Bundeswehrfinanzierungsgesetz-Gremium gewählt Als Mitglied des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes hatte die Fraktion Die Linke den Abgeordneten Dr. Dietmar Bartsch vorgeschlagen (21/2059). Auf Bartsch entfielen 297 Ja-Stimmen bei 239 Nein-Stimmen, 33 Enthaltungen und sieebn ungültigen Stimmen. Die AfD-Fraktion hatte ihre Abgeordneten Mirco Hanker und Thomas Ladzinski als Mitglieder vorgeschlagen.(21/2564). Hanker erhielt 140 Ja-Stimmen bei 420 Nein-Stimmen, neun Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Auf Ladzinski entfielen 138 Ja-Stimmen bei 421 Nein-Stimmen, elf Enthaltungen und sieben ungültigen Stimmen. Da alle Kandidaten nicht die erforderliche Zahl von 316 Stimmen erreichten, sind sie nicht als Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 5 Absatz 4 des Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetzes gewählt. Das Gremium geht auf das vom Deutschen Bundestag eingerichtete Sondervermögen Bundeswehr (20/1409) zurück. Mit Hilfe des Sondervermögens sollen im mehrjährigen Durchschnitt von maximal fünf Jahren zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts auf Basis der aktuellen Regierungsprognose für Verteidigungsausgaben nach Nato-Kriterien bereitgestellt werden. Nach Verausgabung des Sondervermögens sollen aus dem Bundeshaushalt weiterhin die finanziellen Mittel bereitgestellt werden, um das Fähigkeitsprofil der Bundeswehr und den deutschen Beitrag zu den dann jeweils geltenden Nato-Fähigkeitszielen zu gewährleisten. Das Gremium besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und wird vom Bundesministerium der Verteidigung regelmäßig über alle Fragen des „Sondervermögens Bundeswehr“ unterrichtet. (vom/06.11.2025)