Aktuelle Nachrichten

Kommunalen Aufgaben und Ausgaben durch Bundesentscheidungen

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage In einer Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD-Fraktion nach kommunalen Aufgaben und Ausgaben, die durch Entscheidungen des Bundes entstanden sind.

Übergangsregelungen zur Einführung der E-Akte in der Justiz

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 22:50
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung der Vorschriften über die Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und über die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetschern sowie zur Änderung des Stiftungsregisterrechts“ (21/1852) beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gesetzentwurf der Bundesregierung Zur Sicherung einer störungsfreien flächendeckenden Einführung der E-Akte soll für den Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit eine bis zum 1. Januar 2027 befristete Rechtsgrundlage (sogenannte „Opt-out“-Regelung) geschaffen werden, die es Bund und Ländern ermöglichen soll, im Verordnungswege ausnahmsweise auch nach dem 1. Januar 2026 die Anlage und Führung von Straf-, Bußgeld- und Zivilakten, Akten in Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie gerichtlichen Akten im Strafvollzugsverfahren „in Papierform“ zu gestatten. Des Weiteren soll – ebenfalls befristet bis zum 1. Januar 2027 – „zur Vermeidung unverhältnismäßiger Digitalisierungsaufwände“ bei den Staatsanwaltschaften nur für den Bereich der Strafgerichtsbarkeit unmittelbar auf Gesetzesebene geregelt werden, dass die Staatsanwaltschaften ihre Ermittlungsakten in Papierform anlegen können, „wenn polizeiseitig umfangreiche Ermittlungsvorgänge nicht in elektronischer Form übermittelt werden“. Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung Vereinfacht werden soll die Regelungssystematik für Ausnahmen von der Pflicht zur elektronischen Aktenführung sowohl in der ordentlichen Gerichtsbarkeit als auch in den Fachgerichtsbarkeiten. In den bereits nach derzeit geltender Gesetzeslage zulässigen Fällen der Fortführung von in Papierform angelegten (Alt-)Akten in Papierform oder der in diesen Fällen möglichen Hybridaktenführung (Fortführung einer in Papier angelegten Akte in elektronischer Form) soll mit den geplanten Änderungen auf Ebene des Gesetzesrechts ab dem 1. Januar 2026 auf den Bedarf einer näheren Ausgestaltung durch eine Rechtsverordnung und eine jeweils öffentlich bekanntzumachende Verwaltungsvorschrift als Voraussetzung verzichtet werden. Zur Vermeidung von Kapazitätsengpässen bei der Abnahme staatlicher Dolmetscherprüfungen ist außerdem vorgesehen, dass die neue Fassung des Paragrafen 189 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetes, die eine allgemeine Beeidigung nicht mehr nach landesrechtlichen Vorschriften, sondern nur noch nach dem Gerichtsdolmetschergesetz ermöglicht, erst zum 1. Januar 2028 in Kraft tritt. Damit sich ab dem 1. Januar 2028 auch Gebärdensprachdolmetscher auf einen allgemein geleisteten Eid nach dem Gerichtsdolmentschergesetz berufen können, soll der Anwendungsbereich des Gerichtsdolmetschergesetzes auf Gebärdensprachdolmetscher ausgeweitet werden. (hau/scr/09.10.2025)

Übereinkommen über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 22:45
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu dem Übereinkommen Nr. 155 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 22. Juni 1981 über Arbeitsschutz und Arbeitsumwelt sowie zu dem Protokoll von 2002 zum Übereinkommen über den Arbeitsschutz, 1981“ (21/1889) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. Im Anschluss an die Aussprache wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Von der Tagesordnung abgesetzt wurde die erstmalige Beratung eines von der AfD-Fraktion angekündigten Antrags mit dem Titel "Arbeitsschutz spürbar verbessern – Symbolpolitik vermeiden". Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Übereinkommens Nr. 155 ist es, durch Arbeitsschutzmaßnahmen Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden und Gefahrenursachen in der Arbeitsumwelt zu reduzieren. Neben allgemeinen Vorgaben sieht das Übereinkommen konkrete Maßnahmen auf nationaler und auf betrieblicher Ebene vor. Darin geht es vor allem um die Bedeutung von Kernarbeitsnormen als Teil der grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und deren Ratifizierung durch Deutschland. Für die Bundesregierung habe die Ratifizierung und Umsetzung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation eine „hohe Priorität“, heißt es im Entwurf. Im Rahmen der Ratifikation von Übereinkommen und Protokollen sind Änderungen oder Ergänzungen der innerstaatlichen Rechtsvorschriften allerdings nicht nötig. Die Maßnahmen gelten für alle Wirtschaftszweige und sind präventiv ausgerichtet. Das Protokoll von 2002 hat das Ziel, die im Übereinkommen festgelegten Verfahren für die Aufzeichnung und Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu stärken. (hau/che/09.10.2025)

Modernisierung der Sozialverwaltung debattiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 22:40
Die Bundesregierung will die Sozialverwaltung modernisieren. Ihren Gesetzentwurf „zur Anpassung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ (21/1858, SGB-VI-Anpassungsgesetz) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025,.in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ein leistungsfähiger Sozialstaat setzt laut Bundesregieureng eine effiziente und moderne Sozialverwaltung voraus. Dafür brauche es effektiv gestaltete Verwaltungsverfahren und einen zielgerichteten Einsatz von Ressourcen. Dies könne jedoch nur gelingen, wenn das zugrunde liegende Recht klar und digitaltauglich ausgestaltet ist und weder unnötige bürokratische Vorgaben enthält noch die Rechtsanwendung erschwert. Das geltende Recht erfüllt diese Anforderungen aus Sicht der Regierung „noch nicht ausreichend“. So sei beispielsweise im Bereich der Nutzung Künstlicher Intelligenz (KI) die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen heute noch nicht rechtssicher geregelt. Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung sähen sich gleichermaßen bei der Bewilligung von Leistungen mit unnötiger Bürokratie und rechtlich komplexen Fragestellungen belastet. Hier bestehe Anpassungsbedarf, um die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats zu stärken. Trotz verbesserter Leistungen der Prävention, Rehabilitation und Nachsorge bestehe Handlungsbedarf bei der Umsetzung der Leistungen zur Teilhabe. Insbesondere Versicherte mit komplexen und langandauernden Unterstützungsbedarfen erlebten häufig Brüche im Rehabilitationsprozess, da eine individuelle abgestimmte, rechtskreisübergreifende Begleitung fehlt. Zur Fachkräftesicherung besteht zudem weiter Handlungsbedarf bei der Arbeitsmarktintegration von Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen. Digitale Transformation, Rechtsvereinfachung, Bürokratieabbau Mit dem Gesetzentwurf will die Bundesregierung durch eine Reihe von Änderungen die digitale Transformation, die Rechtsvereinfachung und den Bürokratieabbau voranbringen und damit die Leistungsfähigkeit des Sozialstaats stärken. Hierzu gehörten die Entwicklung von KI-Modellen und KI-Systemen durch die Schaffung entsprechender Rechtsgrundlagen; die verwaltungstechnisch erleichterte Rentenfeststellung, indem bei der Berechnung einer Altersrente zukünftig die Entgelte der letzten Arbeitsmonate vor Rentenbeginn stets mit einer Hochrechnung ermittelt werden, und die Aufhebung abgelaufener Übergangsregelungen und sonstiger Bestimmungen. Zudem enthält der Entwurf Regelungen bezüglich der Leistungen zur Teilhabe der gesetzlichen Rentenversicherung: Es soll demnach ein individuelles, personenzentriertes und rechtskreisübergreifendes Fallmanagement der Träger der gesetzlichen Rentenversicherung eingeführt werden. Außerdem sollen Förderinstrumente der Bundesagentur für Arbeit (BA) ausgebaut werden. Die zurzeit im Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)- Förderprogramm „IQ – Integration durch Qualifizierung“ geförderte Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung für Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen soll als Aufgabe auf die BA übergehen. Sie soll dort ebenso wie die derzeit bei der BA in einem Modellvorhaben erprobte Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) für anerkennungssuchende Fachkräfte im Ausland dauerhaft angesiedelt werden. Dadurch sollen Personen mit ausländischen Berufsqualifikationen dabei unterstützt werden, ihre Qualifikation schnellstmöglich anerkennen zu lassen und im deutschen Arbeitsmarkt einsetzen zu können. (hau/09.10.2025)

Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungs­gesetzes erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 22:15
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes und zur Änderung beamtenrechtlicher Vorschriften“ ( 21/1926) beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Innenausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Wie die Bundesregierung in der Vorlage ausführt, regelt das Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes (SÜG) die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen von Personen mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten. Mit einer Änderung des Gesetzes im Jahr 2017 seien darin die Funktionen des Geheim- sowie des Sabotageschutzbeauftragten in öffentlichen Stellen verankert, Grundsätze zum Schutz von Verschlusssachen definiert und die Mitwirkung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) beim materiellen Geheimschutz bestimmt worden, schreibt die Bundesregierung weiter. Im Rahmen einer Evaluation des Änderungsgesetzes sei „punktueller Verbesserungsbedarf“ festgestellt worden; zudem ergebe sich Anpassungsbedarf „aus der verschärften Sicherheitslage, infolge derer die Gefahr von Ausspähung und Sabotage öffentlicher Stellen und in deren Auftrag handelnder nichtöffentlicher Stellen stark gewachsen ist“. Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf sollen den Angaben zufolge die bei der Evaluierung „festgestellten punktuellen Verbesserungsbedarfe“ aufgegriffen sowie das Verfahren der Sicherheitsüberprüfungen und die Rahmenbedingungen des vorbeugenden personellen Sabotageschutzes an die verschärfte Sicherheitslage angepasst werden. Außerdem sollen laut Vorlage die gesetzlichen Voraussetzungen zur Modernisierung und Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungsverfahren geschaffen werden. Unter anderem sollen Internetrecherchen künftig bei allen Überprüfungsarten auch zur mitbetroffenen Person möglich sein, „um auf die betroffene Person durchschlagende Sicherheitsrisiken feststellen zu können“, wie aus der Begründung hervorgeht. Danach sollen Internetrecherchen künftig umfassend möglich sein und für alle Überprüfungsarten auch soziale Netzwerke mit umfassen, „die ein wesentliches Instrument zur Verbreitung extremistischer Inhalte darstellen“. Daneben sieht die Vorlage vor, im Bundesbeamtengesetz einen Paragrafen zu beihilferechtlichen Verfahrenserleichterungen einzufügen, um „übermäßigen und unwirtschaftlichen manuellen Prüfaufwand in der Beihilfebearbeitung und damit unzumutbare Bearbeitungszeiten zu vermeiden“. (sto/09.10.2025)

Missbrauch von Lachgas soll eingeschränkt werden

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 21:50
Die Bundesregierung will den zunehmenden Missbrauch von Lachgas einschränken. Ihren Gesetzentwurf „zur Änderung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (21/1504, 21/1927) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Ziel, die missbräuchliche Verwendung von Lachgas, Gamma-Butyrolacton („GBL“) und 1,4-Butandiol („BDO“) zu Rauschzwecken beziehungsweise unter Ausnutzung der Rauschwirkung einzuschränken, soll das Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz (NpSG) fortentwickelt werden. Die bestehende Regelungs- und Strafbarkeitslücke in Bezug auf diese psychoaktiven Industriechemikalien soll geschlossen werden. Da die bisherige Anlage zum NpSG keine Stoffgruppen umfasst, denen diese psychoaktiven Industriechemikalien zugeordnet werden können, soll das NpSG um eine Anlage 2, die Einzelstoffe entsprechend der Systematik des Betäu bungsmittelgesetzes (BtMG) auflistet, ergänzt werden. Zum Schutz von Kindern und Jugendlichen und zur Eindämmung der omnipräsenten Verfügbarkeit von Lachgas, GBL und BDO sieht der Gesetzentwurf zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen ein grundsätzliches Abgabe-, Überlassungs-, Erwerbs- und Besitzverbot an oder für Minderjährige sowie ein Verbot insbesondere des Handeltreibens, des Erwerbs und des Inverkehrbringens im Wege des Versandhandels oder der Selbstbedienung an Automaten vor. (hau/09.10.2025)

Änderung der Inter­nationalen Gesundheits­vorschriften beraten

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 21:25
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zu den Änderungen vom 1. Juni 2024 der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) (IGV) vom 23. Mai 2005“ (21/1508, 21/1905) in erster Lesung beraten. Im Anschluss wurde die Vorlage zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen für die völkerrechtliche Bindung der Bundesrepublik Deutschland an die von der 77. Weltgesundheitsversammlung angenommenen Änderungen der IGV geschaffen werden. Diese sind laut Bundesregierung das zentrale völkerrechtliche Instrument zur grenzüberschreitenden Bekämpfung von Gesundheitsgefahren. In den Gesundheitskrisen der vergangenen Jahre, insbesondere der Covid-19-Pandemie, hätten sich die IGV als teilweise überarbeitungsbedürftig im Hinblick auf die internationale Koordinierung der Reaktion auf eine Pandemie erwiesen, heißt es. Deshalb habe man sich während der 75. Weltgesundheitsversammlung 2022 auf einen umfassenden Arbeitsprozess zur Änderung der IGV geeinigt. Dieser Prozess habe auf den Erkenntnissen der verschiedenen IGV-Prüfungsausschüsse aufgebaut, die das Funktionieren der IGV und der globalen Gesundheitssicherheitsarchitektur während der Covid-19-Pandemie untersucht haben. Die Änderungen der IGV betreffen unter anderem die Einführung des Begriffs „pandemische Notlage“. Des Weiteren geht es um die Aufnahme von „Gerechtigkeit“ und „Solidarität“ als Grundsätze der IGV. Ziel ist außerdem die Stärkung der Unterstützung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Vertragsstaaten bei Gesundheitsschutzmaßnahmen, auch durch Erleichterung des Zuganges zu maßgeblichen Gesundheitsprodukten, sowie die Stärkung der Zusammenarbeit der Vertragsstaaten untereinander und Unterstützung der von der WHO koordinierten Schutzmaßnahmen durch die Vertragsstaaten. Der Bundesrat erhebt keine Einwände gegen den Gesetzentwurf der Bundesregierung zu den Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften, wie aus einer Unterrichtung durch die Bundesregierung (21/1905) hervorgeht. (hau/09.10.2025)

Bekämpfung von Schwarzarbeit und Finanzkriminalität

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 21:00
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ (21/1930) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten. Ebenfalls erstmals beraten wurden ein Antrag mit dem Titel "Finanzkriminalität wirksam bekämpfen – Behörden stärken, Finanzlobby eindämmen, Gesetze nachschärfen" der Fraktion Die Linke (21/2037) und ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel "Faire Arbeit sichern" (21/2033). Im Anschluss an die Aussprache wurden die Vorlagen zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Finanzausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Das Gesetz soll unter anderem die Rechtsgrundlage für den Einsatz digitaler und datengestützter Prüfungs- und Ermittlungsmethoden schaffen. Es ermöglicht laut Bundesregierung einen verbesserten Datenaustausch der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) mit anderen Sicherheitsbehörden wie Polizei, Zoll- und Steuerfahndung. Große Datenmengen könnten systematisch – auch unter Einsatz von Künstlicher Intelligenz – hinsichtlich bestehender Risiken für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung ausgewertet werden, heißt es. Auffällige Betriebe würden so schneller in den Blick der Ermittlungsbehörde geraten. Die Mitwirkungspflichten für risikobehaftete Unternehmen und ihre Beschäftigten sollen verschärft werden. Außerdem will die Bundesregierung mit dem Gesetzentwurf die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege bei Banken, Versicherungen und Wertpapierinstituten verlängern – und zwar dauerhaft auf zehn Jahre. Das sei wichtig, „um Steuerbetrug konsequent aufdecken und verfolgen zu können“. Der Bundesrat hat am 26. September eine umfangreiche Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf beschlossen. Dabei geht es unter anderem darum, die Erweiterung der Befugnisse des Zolls auch auf die Landesbehörden zu übertragen, etwa den Zugriff auf ein zentrales Informationssystem. Die Bundesregierung lehnt es in ihrer Gegenäußerung indes ab, die Regelung zur Teilnahme am polizeilichen Informationsverbund auf die Landesbehörden zu übertragen. (bal/hau/09.10.2025)

Empfehlungen zur altruistischen Leihmutterschaft

Recht und Verbraucherschutz/KleineAnfrage Die AfD-Fraktion thematisiert in einer Kleinen Anfrage den Umgang der Bundesregierung mit dem Abschlussbericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin.

Klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung erörtert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 20:35
Mit dem Gesetzentwurf „zur Beschleunigung des Ausbaus von Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie zur Änderung weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen für den klimaneutralen Ausbau der Wärmeversorgung“ (21/1928) will die Bundesregierung nach eigener Aussage einen „Geothermie-Turbo“ einleiten, „damit in Deutschland schnell mehr Geothermie genutzt werden kann“. Der Bundestag hat den Entwurf am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung debattiert und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz soll der Ausbau von Geothermieanlagen, Wärmeleitungen und – speichern sowie die Erkundung von Erdwärme erleichtert und beschleunigt werden. Dafür ist geplant, Hemmnisse bei der Erschließung der Geothermie sowie für Wärmepumpen, die Flusswasser, Abwasser Industrieabwärme oder auch Luft nutzen, abzubauen. Erleichterungen sollen auch für Wärmespeicher sowie Wärmeleitungen geschaffen werden. Auch für private Haushalte soll es einfacher werden, eine Zulassung für die eigene Wärmepumpe zu erhalten. Zugleich soll die Erkundung des Untergrundes mit Messfahrzeugen, die zur Ermittlung des Erdwärmepotentials erforderlich ist, durch das Gesetz ganzjährig ermöglicht werden. Die Belange von Natur- und Artenschutz bleiben dabei laut Regierung gewahrt. Neuerungen bei Bergschäden Ferner gibt es Neuerungen bei Bergschäden: Die Behörden können nach dem Entwurf künftig von den Geothermieunternehmen den Nachweis einer Deckungsvorsorge für Bergschäden verlangen. Damit würden Schadensfälle vollständig abgesichert. Mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz werde ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, heißt es. Gleichzeitig würden die europäischen Vorgaben der Erneuerbaren Energien Richtlinie (RED III) in nationales Recht überführt. (hau/09.10.2025)

Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 20:10
Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln beenden und die Umwelt vor Verpackungsmüll schützen“ (21/1595) beraten. Der Antrag wurde im Anschluss an die Aussprache zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Während die Linksfraktion die Federführung beim Landwirtschaftsausschuss sah, plädierten die Koalitionsfraktionen für die Federführung beim Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. Gegen die Stimmen der Linken und der Grünen beschloss der Bundestag die Überweisung an den Rechtsausschuss. Antrag der Linksfraktion Die Abgeordneten fordern die Bundesregierung auf, unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, um gegen Verbrauchertäuschung durch versteckte Preiserhöhungen vorzugehen. Gefordert wird, dass Produktverpackungen für Lebensmitteln wie Mehl und Zucker prinzipiell voll befüllt sein müssen. Nur in Ausnahmefällen darf aus Sicht der Fraktion ein technisch notwendiger Luftraum erlaubt sein. Bei reduzierten Füllmengen sollen nach den Vorstellungen der Antragsteller auch die Produktpackungen entsprechend kleiner werden. Der Lebensmitteleinzelhandel soll darüber hinaus verpflichtet werden, am Angebotsregal darüber zu informieren, wenn sich Produktgröße und Volumen beziehungsweise Menge eines Artikels in den letzten sechs Monaten geändert haben. Außerdem plädiert die Fraktion dafür, eine Preisbeobachtungsstelle für die Lebensmittelwertschöpfungskette in Deutschland einzurichten, die auch versteckte Preiserhöhungen bei Lebensmitteln überwacht und regulierend eingreifen kann. Das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) und Mess- und Eichgesetz solle nachgeschärft werden, indem alle Formen von versteckten Preiserhöhungen als verbrauchertäuschend oder irreführend verboten werden. Ferner sollen durch versteckte Preiserhöhungen unlauter erlangte Vorteilsgewinne der Unternehmen durch Gerichte, die Preisbeobachtungsstelle und zugelassene Verbraucherverbände abgeschöpft werden können und in einen Fonds fließen, der der Finanzierung des Verbraucherschutzes dient. (mis/hau/09.10.2025)

Stärkung der militärischen Sicherheit in der Bundeswehr

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 19:45
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr“ (21/1846) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, in erster Lesung beraten und im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Verteidigungsausschuss. Gesetzentwurf der Bundesregierung Ziel des Gesetzes ist es laut Bundesregierung, die Bundeswehr zu stärken und die Militärische Sicherheit zu erhöhen. Die Bundeswehr sei vermehrt Angriffsziel von Sabotage und Spionage, heißt es. Zudem gelte es weiterhin, Extremisten aus der Bundeswehr zu entlassen, um die Funktionsfähigkeit der Bundeswehr zu stärken. Mit der Neufassung des Gesetzes über den Militärischen Abschirmdienst (MAD) als Teil des Gesetzes zur Stärkung der Militärischen Sicherheit in der Bundeswehr werde der MAD in seiner Aufgabenerfüllung gestärkt, „indem die Besonderheiten eines abwehrenden militärischen Nachrichtendienstes in den Fokus gestellt werden“. Cyberabwehr soll gestärkt werden Zudem sollen die Soldatinnen und Soldaten bei ihrem Einsatz in Litauen mit ihren Familien besser geschützt werden, indem die Tätigkeiten des MAD im Ausland auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet werden. Auch die Cyberabwehr soll gestärkt werden. Das neue Gesetz zur Stärkung des personellen Schutzes in der Bundeswehr soll die Soldateneinstellungsüberprüfung ablösen. Zukünftig ist eine unterstützte Verfassungstreueprüfung vorgesehen. Damit will die Bundesregierung die bisherigen Verfahren bei der Sicherheitsüberprüfung durch den MAD verbessern und das Verfahren erheblich beschleunigen. Zudem reagiert der Entwurf auf besondere Bedrohungen von Angehörigen des Verteidigungsressort bei Reisen in Regionen und Staaten mit Sicherheitsrisiken. So können Reiseanzeigen und Reiseverbote verhängt werden, sofern es der Schutz gebietet. Auch die Feldjäger und andere berechtigte Personen sollen vereinzelt neue Befugnisse bekommen, um die Militärische Sicherheit zu stärken. Dabei sind unter anderem neue Vorschriften zum Anhalten und Überprüfen von verdächtigen Personen geplant. (hau/09.10.2025)

Finanzielle Situation der Krankenversicherung im Fokus

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 19:20
Die AfD-Fraktion fordert die vollständige Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger durch den Bund, um die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu entlasten. Für diese Personengruppe übernehme die GKV die Aufgabe der Gesundheitsfürsorge. Es handele sich um eine versicherungsfremde Leistung, heißt es in einem Antrag (21/2036) der Fraktion, den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen hat. Federführend ist der Gesundheitsausschuss. Antrag der AfD Die GKV stehe vor einer erheblichen finanziellen Belastung, die sich aus der unzureichenden Finanzierung der Krankenversicherungsbeiträge für Bürgergeldempfänger ergebe, heißt es in dem AfD-Antrag. Obwohl der Staat eine Beitragspauschale in den Gesundheitsfonds einzahle, decke diese nur etwa 39 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten der Versichertengruppe ab. Diese Finanzierungslücke, die 2022 bei 9,2 Milliarden Euro gelegen habe, werde letztlich durch die Solidargemeinschaft der gesetzlich Versicherten geschlossen. Eine finanzielle Schieflage dieses Ausmaßes sei mit den Grundsätzen einer gerechten und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu vereinbaren. Die Abgeordneten fordern, dass kostendeckende Beiträge aus Steuermitteln für Bürgergeldbezieher an die GKV abgeführt und jährlich dynamisiert werden. Zudem müsse die „fortdauernde Zuwanderung in die Sozialsysteme“ unverzüglich beendet werden. (pk/09.10.2025)

Stromsteuer soll auf EU-Mindeststeuersatz gesenkt werden

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 18:55
Für das produzierende Gewerbe und für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft soll die Absenkung der Stromsteuer fortgeschrieben werden. Einen entsprechenden Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes (21/1866) hat der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten. Mitberaten wurde ein Antrag der AfD-Fraktion mit dem Titel "Bürger, Mittelstand und Industrie entlasten, Stromsteuer für alle dauerhaft auf europäisches Mindestmaß absenken" (21/2086). Beide Vorlagen wurden im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Die Federführung liegt beim Finanzausschuss.. Gesetzentwurf der Bundesregierung Der Entwurf soll Maßnahmen zur Senkung der Energiepreise umsetzen, indem die Stromsteuerentlastung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft bis auf den EU-Mindeststeuersatz, die bislang befristet ist, verstetigt wird. Bei der Steuerentlastung nach Paragraf 9b des Stromsteuergesetzes handelt es sich laut Bundesregierung um eine unbürokratische Regelung, deren Inanspruchnahme zuletzt durch die Vierte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung wesentlich vereinfacht worden sei. Im Bereich der Elektromobilität soll die aus dem Energiewirtschaftsrecht bekannte Letztverbraucherfiktion an Ladepunkten in das Stromsteuerrecht übertragen werden, womit fortan Einzelfallprüfungen von komplexen Geschäftsmodellen „innerhalb der Ladesäule“ entfallen. Für das bidirektionale Laden sollen zudem klare Vorgaben geschaffen werden, die verhindern, „dass Nutzer von E-Fahrzeugen zum Versorger und Steuerschuldner werden“. Doppelbesteuerung soll vermieden werden Als wesentliche Neuerung soll auch die bisherige Stromspeicherdefinition erweitert werden. Im neu gefassten Paragraf 5 Absatz 4 des Stromsteuergesetzes sollen Stromspeicher künftig technologieoffen erfasst und als Teil des Versorgungsnetzes betrachtet werden, sofern sie der Stromspeicherung dienen. Dies führt laut Regierung dazu, dass es unabhängig von der Speichertechnologie beziehungsweise unabhängig vom Speichermedium erst bei Entnahme von Strom aus dem Speicher zur Prüfung der Steuerentstehung kommen kann. Eine Doppelbesteuerung des in den Speicher ein- und wieder ausgespeisten Stroms werde so vermieden. (hau/09.10.2025)

Antrag zum Bundesteilhabegesetz debattiert

Bundestag | Aktuelle Themen - Do, 09.10.2025 - 18:20
„Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken – Die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren“, lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (21/1545), den der Bundestag am Donnerstag, 9. Oktober 2025, erstmals beraten hat. Die Vorlage wurde im Anschluss zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Arbeit und Soziales. Antrag der Grünen Die Fraktion will die Selbstbestimmung sichern und Teilhabe stärken und damit die Fortschritte des Bundesteilhabegesetzes bewahren. „Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) sollte einen wichtigen Paradigmenwechsel in der deutschen Inklusionspolitik einleiten und die menschenrechtlich gebotenen Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen: weg vom Fürsorgesystem hin zu einem personenzentrierten Teilhaberecht“, schreibt sie. Allerdings drohten aktuell unter dem Vorwand der „Entbürokratisierung“ eine Aushöhlung der UN-Behindertenrechtskonvention und ein Rollback in die 1990er-Jahre, kritisieren die Grünen und beziehen sich dabei auf Äußerungen von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) zu Ausgabenkürzungen und Pauschalierungen. "Wahlrecht konsequent schützen und ausbauen" Die Fraktion fordert unter anderem, das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen konsequent zu schützen und auszubauen und ein echtes Teilhaberecht zu schaffen und zu sichern. Unter anderem soll die individuelle Bedarfsermittlung und personenzentrierte Leistungen erhalten bleiben, die behördliche Belegungsrechte ausschließen, die dem Selbstbestimmungsrecht entgegenstehen. Bedarfsermittlungsinstrumente müssten die Individualität, Personenzentrierung und Angebotsvielfalt sichern. Die Bundesregierung müsse durch eine Reform der Finanzierungssystematik auch sicherstellen, dass Finanzierungsfragen nicht gegen Teilhaberechte ausgespielt werden. Die Unterscheidung zwischen ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen soll endgültig aufgehoben werden, um „Leistungen aus einer Hand“ zu ermöglichen und Mehrfachstrukturen zu vermeiden, heißt es weiter in dem Antrag. (hau/09.10.2025)

#69: Drohnen über Deutschland, Chatkontrolle und Datenschutz-Müdigkeit, Trumps Invasion, falsche Rabatte und teure Daten

beck-aktuell - Do, 09.10.2025 - 18:19
Drohnen, die illegal über deutschem Gebiet fliegen, sollte man abschießen - doch wer soll es machen? Konstantin von Notz gibt dazu klare Antworten. Frederick Richter erklärt die Datenschutz-Müdigkeit der Deutschen und wir reden über Trumps Strategie mit den Nationalgarden.

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