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Bundestag stimmt für neues Wehrdienstgesetz

Bundestag | Aktuelle Themen - Fr, 05.12.2025 - 09:00
Der Bundestag hat am Freitag, 5. Dezember 2025, die gesetzlichen Grundlagen für einen „neuen attraktiven Wehrdienst“ geschaffen. Dem Gesetzentwurf „zur Modernisierung des Wehrdienstes“ (Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, 21/1853, 21/2581) stimmten in namentlicher Abstimmung 323 Abgeordnete zu, 272 lehnten ihn ab. Eine Abgeordnete enthielt sich. In zweiter Beratung hatten die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zugestimmt, während die Oppositionsfraktionen AfD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke dagegen votierten. Der Abstimmung lagen eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses (21/3076) und ein Bericht des Haushaltsausschusses gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung des Bundestages zur Finanzierbarkeit (21/3077) zugrunde. Abstimmung Gesetzentwurf der Bundesregierung Die Regelung setzt auf Freiwilligkeit und auf einen attraktiven Dienst. Alle 18-jährigen Männer und Frauen erhalten ab Anfang 2026 einen Fragebogen, durch den ihre Motivation und Eignung für den Dienst in den Streitkräften ermittelt wird. Für Männer ist die Beantwortung des Fragebogens verpflichtend, für Frauen freiwillig. Für alle Männer, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, wird die Musterung wieder zur Pflicht. Es wird ein Dienst auf freiwilliger Basis angestrebt. Werde ein sogenannter Aufwuchskorridor nicht eingehalten, soll es zu einer „Bedarfswehrpflicht“ kommen. Darüber müsste dann zunächst der Bundestag in einem erneuten Gesetzgebungsverfahren abstimmen. Mindestens 2.600 Euro brutto Junge Menschen, die sich freiwillig für den Neuen Wehrdienst entscheiden, sollen ein attraktives Angebot erhalten. Dazu gehören eine moderne Ausbildung und eine monatliche Vergütung von mindestens 2.600 Euro brutto, der Soldat beziehungsweise die Soldatin auf Zeit (SaZ) soll 2.700 Euro brutto inklusive Unterbringung, erhalten. Zudem soll möglichst auf eine wohnortnahe Verwendung geachtet werden. Bei einer Verpflichtung für mindestens ein Jahr wird zudem ein Zuschuss für den Pkw- oder Lkw-Führerschein gewährt. Die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit werden nach dem Bundesbesoldungsgesetz besoldet.Der Wehrdienst dauert laut Gesetz mindestens sechs Monate. Ansonsten kann jede Person individuell entscheiden, wie lange sie Wehrdienst leisten möchte. Bei entsprechender Eignung sind längere Verpflichtungszeiten von bis zu 25 Jahren möglich. AfD kritisiert "Merkel-Politik" In der Debatte vor der Abstimmung stieß das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz bei den Oppositionsfraktionen auf mitunter heftige Kritik. Rüdiger Lucassen (AfD) hielt der Bundesregierung vor, sie packe das Personalproblem der Bundeswehr „nicht bei der Wurzel an“, sondern versuche es erneut, durch eine Steigerung der Attraktivität des Dienstes und mit mehr Geld zu lösen. Dies sei „Merkel-Politik“, die zu ihrem Ende komme. Die Bundeswehr benötige keine Soldaten, die „wegen des Soldes“ kämen, sondern aus Überzeugung. Benötigt werde der „der geborene Verteidiger der deutschen Schicksalsgemeinschaft“, sagte Lucassen. Grüne wollen Zivilschutz stärken Sara Nanni (Bündnis 90/Die Grünen) führte an, ihre Fraktion habe zwar die Zeitenwende und die Abschaffung der Schuldenbremse bei den Verteidigungsausgaben mitgetragen, aber dem neuen Wehrdienstgesetz könne ihre Fraktion nicht zustimmen. Es gebe keine Antworten auf die sicherheitspolitischen Anforderungen. Es benötige nicht nur einen personellen Aufwuchs bei den Streitkräften, sondern auch beim Zivilschutz. Beim Kanzleramt müsse eine Koordinierungsstelle für gesamtstaatliches Krisenmanagement eingerichtet werden. Nanni kritisierte, dass der Fragebogen keine Abfrage für einen zivilen Dienst vorsähe und nur 18-jährige Männer ihn ausfüllen müssten und nicht "alle Generationen" und "alle Geschlechter". Linke will Wehrpflicht aus Grundgesetz streichen Desiree Becker (Die Linke) lehnte eine Rückkehr zur Wehrpflicht oder zu einer Bedarfswehrpflicht ab. Deshalb habe ihre Fraktion einen Antrag vorgelegt, um die Wehrpflicht aus Artikel 12a des Grundgesetzes zu streichen. Die jungen Menschen in Deutschland hätten anderes vor, „als im Regiment Merz für Kapital der Reichen den Kopf hinzuhalten“. Der Zwang zum Ausfüllen eines Fragebogens oder zur Musterung habe nichts mit Freiwilligkeit zu tun, argumentierte Becker. "Informiert euch über das Recht auf Kriegsdienstverweigerung und nutzt es“, rief die Abgeordnete die Jugendlichen auf. SPD: Höherer Sold und Führerschein-Zuschüsse Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und die Koalitionsfraktionen wiesen die Kritik der Opposition zurück. Entgegen mancher Darstellung in der Öffentlichkeit gehe es nicht darum, „die Lostrommel anzuwerfen“, um junge Menschen „als Kanonenfutter in die Ukraine zu schicken“, stellte Siemtje Möller (SPD) klar. „Sondern es geht darum, dass wir uns verteidigen können, um uns nicht verteidigen zu müssen.“ Um genügend Freiwillige für einen Wehrdienst zu motivieren, werde die Attraktivität des Dienstes durch einen höheren Sold und Zuschüsse zum Führerschein erhöht. Zudem habe der Bundestag „das Heft des Handelns in der Hand“ und werde, wenn nötig, über die Einführung einer Bedarfswehrpflicht gesondert entscheiden, argumentierte Möller. Union: Reaktion auf neue Bedrohung durch Russland Dr. Norbert Röttgen (CDU/CSU) argumentierte, die Koalition habe mit dem Wehrdienstgesetz auf die Bedrohung durch Russland reagiert. Die Bundeswehr benötige nicht nur eine materielle Aufrüstung, sondern auch mehr Soldaten, um Frieden und Freiheit zu verteidigen. Dafür gebe es im Gesetz eine "mit konkreten Zahlen ausgestatteten Aufwuchsplan". Mit Blick auf die dreimonatigen Diskussionen innerhalb der Koalition über das Wehrdienstgesetz führte Röttgen an, dass dies der „parlamentarischen Normalität“ entspreche. Minister Pistorius: "Schrittmacher" bei der Verteidigung Verteidigungsminister Pistorius verwies darauf, dass längst auch andere europäische Staaten wie Schweden, Litauen und Kroatien mit neuen Wehrdienstgesetzen auf die Bedrohungslage reagiert hätten. Auch Frankreich habe entsprechende Schritte angekündigt. Deutschland sei ein „Schrittmacher“ bei der Verteidigung in Europa. Zunächst bleibe der Wehrdienst freiwillig. Es gehe zunächst um das Ausfüllen eines Fragebogens und eine "Musterung, die niemandem wehtut". Zur Ehrlichkeit gehöre aber auch, dass es die Möglichkeit für eine Bedarfswehrpflicht gebe, wenn sich die Bedrohungslage verschlechtert und sich nicht genügen Freiwillige finden. Diese müsse der Bundestag aber gesondert in einem neuen Gesetz beschließen. Entschließung verabschiedet Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Opposition verabschiedete das Parlament nach der Debatte zudem eine Entschließung. Darin wird der Bundestag aufgefordert, ein ganzheitliches Konzept zur Stärkung der Freiwilligendienste unter Einbindung der beteiligten Ressorts, Akteure, Träger und Freiwilligendienstleistenden vorzulegen und durch die gesteigerten Mittel mehr Plätze zu schaffen, um die Zahl von über 100.000 Freiwilligendienstleistenden jährlich zu erreichen. Auch sollen die Rahmenbedingungen für Freiwilligendienstleistende attraktiver ausgestaltet werden. Dazu gehörten Vorschläge für eine angemessene Anpassung der Entschädigung und zusätzliche Leistungen, etwa für den öffentlichen Nahverkehr, gefördert mit Bundesmitteln. Darüber hinaus solle die Regierung prüfen, wie die Rahmenbedingungen der pädagogischen Begleitung aufgewertet werden können und wie diese pädagogische Begleitung zu einem ganzheitlichen Coachingangebot ausgeweitet werden kann, das mit den notwendigen Ressourcen ausgestattet ist. Auch soll ein Freiwilligendienst Bevölkerungsschutz eingerichtet werden, in den Modellprojekte des freiwilligen Handwerksjahres gemeinsam mit den Handwerkskammern integriert werden. Geprüft werden soll zudem die Ausweitung der Kapazitäten für den "Dienst an der Gesellschaft" im Hinblick auf Personalbedarf, volkswirtschaftliche, gesellschaftliche und rechtliche Auswirkungen sowie Finanzierungsmodelle unter Einbindung der Länder. Das soll innerhalb von zwölf Monaten geschehen. Oppositionsanträge abgelehnt Einen Entschließungsantrag (21/3081), den die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Wehrdienst-Modernisierungsgesetz vorgelegt hatte, lehnte der Bundestag hingegen mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen ab. Darin forderte die Fraktion unter anderem, dass der Bundestag eine Enquete-Kommission für gesamtgesellschaftliche Resilienz einrichtet. Ziel sollte ein ergebnisoffener Diskussionsprozess darüber sein, wie militärische und zivile Dienstformen – freiwillige, hybride und verpflichtende – sowie weitere Formen gesellschaftlicher Mitwirkung zur Gesamtverteidigung und Resilienz beitragen können. In die Arbeit der Enquete-Kommission sollten alle Beteiligten und Betroffenen, maßgeblich junge Menschen, einbezogen werden. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Streichung der Wehrpflicht aus dem Grundgesetz“ (21/1488), zu dem ebenfalls eine Beschlussempfehlung des Verteidigungsausschusses vorlag (21/3076). Alle übrigen Fraktionen lehnten den Antrag der Linken ab. Die Linke schreibt darin: „Die Wehrpflicht ist ein weiteres militärisches Instrument zur Durchsetzung machtpolitischer Interessen des Staates“. Junge Menschen würden ungeachtet ihrer Lebensentwürfe und Wünsche als "Verschiebemasse für die Bundeswehr" instrumentalisiert. Die Antragsteller verweisen auf die Truppenstärke der Nato von mehr als drei Millionen Soldaten und Soldatinnen. „Diese militärische Überlegenheit gegenüber allen anderen Staaten macht deutlich: Eine sicherheitspolitische Notwendigkeit zur Reaktivierung der Wehrpflicht besteht nicht“. Von der Bundesregierung forderte Die Linke, bis Ende 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes vorzulegen und die Mittel für die Freiwilligendienste aufzustocken, um dort neue Stellen zu schaffen. (aw/che/hau/5.12.2025)