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Einspruch gegen einen Ordnungsruf zurückgewiesen

Der Bundestag hat am Freitag, 20. März 2026, den Einspruch des Abgeordneten Martin Reichardt (AfD) gegen einen ihm erteilten Ordnungsruf mehrheitlich zurückgewiesen. Reichardt hatte den Ordnungsruf tags zuvor in der Plenarsitzung während der Debatte "Internationaler Frauentag" nach mehrfacher Mahnung wegen wiederholter Störung des Sitzungsablaufes von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner erhalten. Für den Einspruch votierte die Fraktion der AfD, die übrigen Fraktionen des Hauses lehnten ihn ab. (ste/20.03.2026)