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ius scriptum
Das ius scriptum bezeichnet das geschriebene Recht. Damit sind vor allem niedergeschriebene Gesetze gemeint – unabhängig davon, ob formeller (legislativer) oder materieller (exekutiver) Art. Im Römischen Recht zählten auch Magistratsedikte, Kaiserbestimmungen und vom Kaiser autorisierte Aussprüche von Rechtsgelehrten dazu (Lex, Plebiscitum, Senatus consultum, Edictum, Constitutio, Responsa). Das Gesetzesrecht steht im Gegensatz zum ius non scriptum, dem nicht in Schriftform niedergelegtem Gewohnheitsrecht.
Das schriftliche Gesetzesrecht dient der Rechtssicherheit. Es regelt auf verlässliche, das heißt auf einsehbare und berechenbare Weise die Rechte und Pflichten von Staat und Bürgern sowie deren Beziehungen zu- und untereinander. Dies kommt auch sprachlich zum Ausdruck: Während eine Regel1 bedeutungsgemäß die Komponenten der Regulation und Kontinuität beinhaltet, kommt bei einem Gesetz2 auch die Fixierung (im Sinne von Festsetzung) hinzu.
Im Römischen Recht sind die Zwölftafelgesetze3 (Leges duodecim tabularum) ein markantes Beispiel dafür, wie einer unsicheren Praxis (consuetudo) durch das geschriebene Wort entgegengetreten werden sollte.