§ 139 BGB

RG, 18.12.1917 - III 356/17

Voraussetzungen der allgemeinen Arglisteinrede gegen die Berufung auf die aus § 139 BGB. folgende Nichtigkeit des ganzen Rechtsgeschäfts.

BGH, 24.09.2002 - KZR 10/01

Die weit verbreitete, in der Regel standardmäßig verwendete salvatorische Klausel, nach der ein nichtiges Rechtsgeschäft auch ohne die nichtige Klausel wirksam sein soll, entbindet nicht von der nach § 139 BGB vorzunehmenden Prüfung, ob die Parteien das teilnichtige Geschäft als Ganzes verworfen hätten oder aber den Rest hätten gelten lassen. Bedeutsam ist sie lediglich für die von § 139 BGB abweichende Zuweisung der Darlegungs- und Beweislast; diese trifft denjenigen, der entgegen der Erhaltensklausel den Vertrag als Ganzen für unwirksam hält (Aufgabe von BGH, Urt. v. 8. 2. 1994 - KZR 2/93, WuW/E 2909, 2913 - Pronuptia II).