Art. 189 EWGV
BVerfG, 18.10.1967 - 1 BvR 248/63, 1 BvR 216/67
Verordnungen des Rates und der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Art. 189 Abs. 2 EWGV) können mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar angegriffen werden.
Verordnungen des Rates und der Kommission der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (Art. 189 Abs. 2 EWGV) können mit der Verfassungsbeschwerde nicht unmittelbar angegriffen werden.