§ 148 BGB

BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73

Nimmt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht einen Antrag, für dessen Annahme der Antragende eine Frist bestimmt hatte, innerhalb der Frist an, so wirkt eine nach Ablauf der Frist erklärte Genehmigung des Vertretenen in der Regel nicht auf den Zeitpunkt der Annahmeerklärung zurück.