§ 184 BGB

BAG, 31.01.1996 - 2 AZR 91/95

Die Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Willensmängeln (§ 123 BGB) enthält nicht ohne weiteres einen Widerruf des entsprechenden Vertragsangebots des Anfechtenden wegen Vertretungsmängeln bei dessen Annahme durch den Anfechtungsgegner (im Anschluß an BGH, NJW 1965, 1714 = LM § 178 BGB Nr. 1 und BGH, WM 1973, 460).

BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73

Nimmt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht einen Antrag, für dessen Annahme der Antragende eine Frist bestimmt hatte, innerhalb der Frist an, so wirkt eine nach Ablauf der Frist erklärte Genehmigung des Vertretenen in der Regel nicht auf den Zeitpunkt der Annahmeerklärung zurück.