Nimmt ein Vertreter ohne Vertretungsmacht einen Antrag, für dessen Annahme der Antragende eine Frist bestimmt hatte, innerhalb der Frist an, so wirkt eine nach Ablauf der Frist erklärte Genehmigung des Vertretenen in der Regel nicht auf den Zeitpunkt der Annahmeerklärung zurück.
§ 15 HGB
RG, 08.07.1918 - VI 94/18
Treten zugunsten desjenigen, der einen außerhalb des Geschäftsverkehrs liegenden Anspruch aus einer unerlaubten Handlung geltend macht, die in § 15 HGB. vorgesehenen Wirkungen der Handelsregisterlichen Eintragung ein?