Leitsatz
Zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten.
Zum Verhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei Kollektivurteilen über Soldaten.
1. Die aktiven Soldaten der Bundeswehr können kollektiv beleidigt werden.
2. Beleidigungen von Soldaten als Angriffe auf die Menschenwürde?
Nach den Feststellungen des angefochtenen Urteils hat der Angeklagte als Mitglied des Redaktionskollektivs einen in der Ausgabe Nr. 35 der "br.er fliegenden blätter" am 18. Dezember 1987 veröffentlichten Artikel verfaßt, der sich mit den öffentlichen Gelöbnisfeiern der Bundeswehr kritisch auseinandersetzt. In dem knapp zwei DIN A4-Seiten umfassenden Beitrag finden sich folgende Wendungen: