1. Welche Bedeutung hat die Einrede der mangelnden Parteifähigkeit?
2. Ist dieselbe als eine prozeßhindernde Einrede im Sinne der §§. 247. 248 C.P.O. anzusehen?
§ 248 CPO
RG, 20.06.1884 - II 202/83
RG, 31.01.1889 - VI 299/88
1. Ist der Gerichtsstand des §. 25 C.P.O. begründet für Klagen, welche nicht den Ausspruch der Nichtexistenz des Pfandrechtes oder der Löschung desselben zum Gegenstande haben, sondern nur die Löschung vorbereiten sollen?
2. "Hauptsache" im Sinne des §. 94 C.P.O.