Ist die Einrede, daß über das streitige Rechtsverhältnis vereinbartermaßen ein Schiedsgericht entscheiden soll, eine prozeßhindernde im Sinne des §. 247 C.P.O.?
§ 247 CPO
RG, 24.05.1884 - I 135/84
Bedeutung der prozeßhindernden Einrede der mangelnden Prozeßfähigkeit (§. 247 Nr. 6 C. P. O. ).
RG, 20.06.1884 - II 202/83
1. Welche Bedeutung hat die Einrede der mangelnden Parteifähigkeit?
2. Ist dieselbe als eine prozeßhindernde Einrede im Sinne der §§. 247. 248 C.P.O. anzusehen?
RG, 31.01.1889 - VI 299/88
1. Ist der Gerichtsstand des §. 25 C.P.O. begründet für Klagen, welche nicht den Ausspruch der Nichtexistenz des Pfandrechtes oder der Löschung desselben zum Gegenstande haben, sondern nur die Löschung vorbereiten sollen?
2. "Hauptsache" im Sinne des §. 94 C.P.O.